27.11.2018

Meldung, Steuerrecht

BFH: Sieben Nichtanwendungserlasse

Beitrag mit Bild

©stadtratte/fotolia.com

Seit Anfang 2015 bis Ende September 2018 wurden von der Finanzverwaltung sieben sogenannte Nichtanwendungserlasse verfügt, mit denen die Finanzämter angewiesen werden, Urteile des Bundesfinanzhofes (BFH) nicht über den Einzelfall hinaus anzuwenden.

Es kommt wiederholt vor, dass die Finanzverwaltung Urteile des BFH mit Nichtanwendungserlassen belegt. Damit werden die Finanzämter angewiesen, die betroffenen Urteile über den Einzelfall hinaus nicht anzuwenden. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/5758) auf eine Kleine Anfrage der FDP mitteilt, betrafen drei Nichtanwendungserlasse BFH-Entscheidungen zugunsten von Steuerpflichtigen:

  1. Hinzurechnungen von Gewinnanteilen aus EU-ausländischen Streubesitzbeteiligungen (§ 8 Nr. 5 i.V.m. § 36 Abs. 4 GewStG), BFH vom 06.03.2013 – I R 14/07
  2. Abgrenzung Bauwerk und Betriebsvorrichtung (§ 13b Abs. 3 Nr. 4 Satz 1 UStG), BFH vom 28.08.2014 – V R 7/14
  3. Mittelbare Änderung des Gesellschafterbestandes einer grundstücksbesitzenden Personengesellschaft, BFH vom 12.03.2014 – II R 51/12
  4. Kürzung nach § 9 Nr. 3 Satz 1 GewStG um den Hinzurechnungsbetrag nach § 10 AStG, BFH vom 11.03.2015 – I R 10/14
  5. Sperrwirkung von DBA-Normen, die inhaltlich Art. 9 Abs. 1 OECD-MA entsprechen, gegenüber § 1 AStG, BFH vom 17.12.2014 – I R 23/13 und BFH vom 24.06.2015 – I R 29/14
  6. Ertragsteuerliche Behandlung von Sanierungsgewinnen, BFH vom 23.08.2017 – I R 52/14 und X R 38/15
  7. Erbschaftsteuerlich begünstigtes Vermögen bei einer Wohnungsvermietungsgesellschaft, BFH vom 24.10.2017 – II R 44/15

(Bundestag, hib vom 26.11.2018 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Steuerrecht:
Owlit-Modul „Steuerrecht (Erich Schmidt)“


Weitere Meldungen


Meldung

©Stockfotos-MG/fotolia.com


03.11.2025

Kreditwiderruf: EuGH stärkt Verbraucherrechte

Das EuGH-Urteil stärkt die Verbraucherposition beim Autokauf per Kredit erheblich und stellt klar, dass eine fehlerhafte Vertragsgestaltung weitreichende Folgen für Banken hat.

weiterlesen
Kreditwiderruf: EuGH stärkt Verbraucherrechte

Meldung

©Stockfotos-MG/fotolia.com


03.11.2025

Mindestlohn steigt 2026 auf 13,90 Euro

Die Bundesregierung hat beschlossen, den Mindestlohn bis 2027 in zwei Stufen um insgesamt knapp 14 % zu erhöhen: auf 13,90 Euro ab 2026 und 14,60 Euro ab 2027.

weiterlesen
Mindestlohn steigt 2026 auf 13,90 Euro

Rechtsboard

Daniel Greger / Friederike Wolter


31.10.2025

Equal Pay – Verstoß gegen das Entgeltgleichheitsgebot kann Gehaltsanpassung bis zur Höhe der Bezüge der Vergleichsperson bedingen

Das BAG gibt in seiner Pressemitteilung zum Urteil vom 23.10.2025 – 8 AZR 300/24 zu erkennen, dass ein Verstoß gegen das Entgeltgleichheitsgebot zur Zahlung des Entgelts verpflichtet, das dem im Rahmen des Paarvergleichs herangezogenen Kollegen gezahlt wird, also nach „ganz oben“ – nicht nur zu einer Anpassung an den Mittelwert des Entgelts der Vergleichsgruppe des anderen Geschlechts.

weiterlesen
Equal Pay – Verstoß gegen das Entgeltgleichheitsgebot kann Gehaltsanpassung bis zur Höhe der Bezüge der Vergleichsperson bedingen

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank