27.11.2018

Meldung, Steuerrecht

BFH: Sieben Nichtanwendungserlasse

Beitrag mit Bild

©stadtratte/fotolia.com

Seit Anfang 2015 bis Ende September 2018 wurden von der Finanzverwaltung sieben sogenannte Nichtanwendungserlasse verfügt, mit denen die Finanzämter angewiesen werden, Urteile des Bundesfinanzhofes (BFH) nicht über den Einzelfall hinaus anzuwenden.

Es kommt wiederholt vor, dass die Finanzverwaltung Urteile des BFH mit Nichtanwendungserlassen belegt. Damit werden die Finanzämter angewiesen, die betroffenen Urteile über den Einzelfall hinaus nicht anzuwenden. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/5758) auf eine Kleine Anfrage der FDP mitteilt, betrafen drei Nichtanwendungserlasse BFH-Entscheidungen zugunsten von Steuerpflichtigen:

  1. Hinzurechnungen von Gewinnanteilen aus EU-ausländischen Streubesitzbeteiligungen (§ 8 Nr. 5 i.V.m. § 36 Abs. 4 GewStG), BFH vom 06.03.2013 – I R 14/07
  2. Abgrenzung Bauwerk und Betriebsvorrichtung (§ 13b Abs. 3 Nr. 4 Satz 1 UStG), BFH vom 28.08.2014 – V R 7/14
  3. Mittelbare Änderung des Gesellschafterbestandes einer grundstücksbesitzenden Personengesellschaft, BFH vom 12.03.2014 – II R 51/12
  4. Kürzung nach § 9 Nr. 3 Satz 1 GewStG um den Hinzurechnungsbetrag nach § 10 AStG, BFH vom 11.03.2015 – I R 10/14
  5. Sperrwirkung von DBA-Normen, die inhaltlich Art. 9 Abs. 1 OECD-MA entsprechen, gegenüber § 1 AStG, BFH vom 17.12.2014 – I R 23/13 und BFH vom 24.06.2015 – I R 29/14
  6. Ertragsteuerliche Behandlung von Sanierungsgewinnen, BFH vom 23.08.2017 – I R 52/14 und X R 38/15
  7. Erbschaftsteuerlich begünstigtes Vermögen bei einer Wohnungsvermietungsgesellschaft, BFH vom 24.10.2017 – II R 44/15

(Bundestag, hib vom 26.11.2018 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Steuerrecht:
Owlit-Modul „Steuerrecht (Erich Schmidt)“


Weitere Meldungen


Meldung

©jirsak/123rf.com


30.01.2026

Strengere Regeln für Umwelt- und Klimaversprechen

Nur wenn Umweltaussagen und Nachhaltigkeitssiegel transparent und zuverlässig sind, könnten Verbraucher fundierte Kaufentscheidungen treffen.

weiterlesen
Strengere Regeln für Umwelt- und Klimaversprechen

Rechtsboard

Gina Susann Kriwat / Stephan Sura


30.01.2026

Religiöse Neutralität ist auch bei Sicherheitsmitarbeitern am Flughafen keine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung

Die Anforderungen an Verbote religiöser Kleidung und Symbole am Arbeitsplatz sind hoch – und gelten in gleichem Maße für Arbeitnehmer in beliehenen Unternehmen mit mutmaßlich konfliktgefährdeten Tätigkeiten wie der Sicherheitskontrolle an Flughäfen.

weiterlesen
Religiöse Neutralität ist auch bei Sicherheitsmitarbeitern am Flughafen keine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung

Meldung

©Coloures-Pic/fotolia.com


30.01.2026

Kein Betriebsrat per App

Das BAG hat klargestellt, dass auch bei digital organisierter Plattformarbeit die klassischen Kriterien des Betriebsverfassungsrechts gelten.

weiterlesen
Kein Betriebsrat per App
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)