27.11.2018

Meldung, Steuerrecht

BFH: Sieben Nichtanwendungserlasse

Beitrag mit Bild

©stadtratte/fotolia.com

Seit Anfang 2015 bis Ende September 2018 wurden von der Finanzverwaltung sieben sogenannte Nichtanwendungserlasse verfügt, mit denen die Finanzämter angewiesen werden, Urteile des Bundesfinanzhofes (BFH) nicht über den Einzelfall hinaus anzuwenden.

Es kommt wiederholt vor, dass die Finanzverwaltung Urteile des BFH mit Nichtanwendungserlassen belegt. Damit werden die Finanzämter angewiesen, die betroffenen Urteile über den Einzelfall hinaus nicht anzuwenden. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/5758) auf eine Kleine Anfrage der FDP mitteilt, betrafen drei Nichtanwendungserlasse BFH-Entscheidungen zugunsten von Steuerpflichtigen:

  1. Hinzurechnungen von Gewinnanteilen aus EU-ausländischen Streubesitzbeteiligungen (§ 8 Nr. 5 i.V.m. § 36 Abs. 4 GewStG), BFH vom 06.03.2013 – I R 14/07
  2. Abgrenzung Bauwerk und Betriebsvorrichtung (§ 13b Abs. 3 Nr. 4 Satz 1 UStG), BFH vom 28.08.2014 – V R 7/14
  3. Mittelbare Änderung des Gesellschafterbestandes einer grundstücksbesitzenden Personengesellschaft, BFH vom 12.03.2014 – II R 51/12
  4. Kürzung nach § 9 Nr. 3 Satz 1 GewStG um den Hinzurechnungsbetrag nach § 10 AStG, BFH vom 11.03.2015 – I R 10/14
  5. Sperrwirkung von DBA-Normen, die inhaltlich Art. 9 Abs. 1 OECD-MA entsprechen, gegenüber § 1 AStG, BFH vom 17.12.2014 – I R 23/13 und BFH vom 24.06.2015 – I R 29/14
  6. Ertragsteuerliche Behandlung von Sanierungsgewinnen, BFH vom 23.08.2017 – I R 52/14 und X R 38/15
  7. Erbschaftsteuerlich begünstigtes Vermögen bei einer Wohnungsvermietungsgesellschaft, BFH vom 24.10.2017 – II R 44/15

(Bundestag, hib vom 26.11.2018 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Steuerrecht:
Owlit-Modul „Steuerrecht (Erich Schmidt)“


Weitere Meldungen


Rechtsboard

Andre Schüttauf / Stephan Sura


13.03.2026

Bezeichnung eines Kunden als „Nigger“ gegenüber einer Kollegin ist an sich, aber nicht immer ein Kündigungsgrund

Eine Arbeitnehmerin tituliert einen Kunden im Gespräch mit einer Kollegin als „Nigger“ – ein Grund für eine außerordentliche Kündigung? An sich ja, im Einzelfall aber womöglich nein, entschied jetzt das LAG Rheinland-Pfalz.

weiterlesen
Bezeichnung eines Kunden als „Nigger“ gegenüber einer Kollegin ist an sich, aber nicht immer ein Kündigungsgrund

Meldung

© Jamrooferpix / fotolia.com


13.03.2026

Änderungen im Berufsrecht der rechtsberatenden Berufe

Aufsichts- und Berufsrechtsregelungen für rechtsberatende Berufe sollen vereinheitlicht, modernisiert und Berufsordnungen angepasst werden.

weiterlesen
Änderungen im Berufsrecht der rechtsberatenden Berufe

Meldung

©Volha Maksimava/istockphoto.com


13.03.2026

EU-Parlament fordert Aktionsplan zum Gender Pay Gap

Das EU-Parlament fordert die EU-Kommission auf, einen Aktionsplan zur Beseitigung des geschlechtsspezifischen Lohn- und Rentengefälles vorzulegen.

weiterlesen
EU-Parlament fordert Aktionsplan zum Gender Pay Gap
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)