• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • BFH: Kein DSGVO-Recht auf Steuerakten-Einsicht

11.08.2025

Meldung, Steuerrecht

BFH: Kein DSGVO-Recht auf Steuerakten-Einsicht

Die DSGVO ist kein Türöffner für Akteneinsicht in Steuerverfahren. Wer Einsicht in Unterlagen begehrt, muss sich an die Regeln der Abgabenordnung halten, einschließlich eines vorgeschalteten Einspruchsverfahrens. Datenschutzrecht ist kein Ersatz für finanzverfahrensrechtliche Vorschriften.

Beitrag mit Bild

©HNFOTO/fotolia.com

Im Rahmen einer Außenprüfung, die auf einer anonymen Anzeige beruhte, beantragte die Klägerin beim Finanzamt Einsicht in die Prüfungsakten. Sie stützte ihren Anspruch auf Art. 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Das Finanzamt lehnte ab, woraufhin die Klägerin Klage erhob. Das Finanzgericht Düsseldorf wies die Klage ab, der Fall ging in Revision.

Kein Akteneinsichtsrecht aus Art. 15 DSGVO

Der BFH stellte im Urteil vom 08.04.2025 (IX R 27/22) klar, dass die DSGVO kein Recht auf umfassende Akteneinsicht vermittelt. Art. 15 DSGVO gewährt lediglich einen Auskunftsanspruch über personenbezogene Daten, nicht jedoch Einsicht in vollständige Verwaltungsakten. Akteneinsicht und DSGVO-Auskunft seien unterschiedliche Rechtsinstitute, sogenannte „Aliud“.

Falscher Rechtsweg, Einspruch wäre nötig gewesen

Die Klage war bereits unzulässig, weil die Klägerin den Verwaltungsakt des Finanzamts direkt angefochten hatte, ohne zuvor den gebotenen Einspruch gemäß § 347 AO einzulegen. Das sei bei abgabenrechtlichen Verwaltungsakten wie der Entscheidung über Akteneinsicht zwingend. Eine Ausnahme greife nur bei DSGVO-relevanten Verfahren.

Auch eine analoge Anwendung des § 32i Abs. 9 AO, der bestimmte datenschutzrechtliche Vorverfahren ausschließt, lehnte der BFH ausdrücklich ab. Die Vorschrift sei eng auf Datenschutzsachverhalte begrenzt. Eine Ausweitung auf andere Rechtsgebiete widerspräche dem Willen des Gesetzgebers.

Kein Verstoß gegen Grundrechte

Der BFH verwarf schließlich auch den Einwand, die Versagung der Akteneinsicht verstoße gegen das Rechtsstaatsprinzip, das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz oder europäische Grundrechte. Ein Einspruchsverfahren sei ein zumutbarer und gesetzlich vorgesehener Weg.


BFH vom 08.08.2025 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

Weitere Meldungen


Emanuel Benning


10.07.2026

Vorsteuerabzug bei der Übertragung von Gesellschaftsanteilen: Die Gesellschaft erklärt, die Gesellschafter schenken

Steuerliche Fragen der Nachfolgeplanung finden sich häufig im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht sowie im Ertragsteuerrecht vor dem Finanzgericht wieder. Hiervon macht ein aktuelles Urteil des FG Baden-Württemberg eine Ausnahme – und ist für die Arbeit der Berater aber nicht minder relevant.

weiterlesen
Vorsteuerabzug bei der Übertragung von Gesellschaftsanteilen: Die Gesellschaft erklärt, die Gesellschafter schenken

Meldung

Der Betrieb


10.07.2026

Klimaklage gegen Lufthansa: Irreführende Werbung mit CO2-Reduzierung

Das OLG Köln hat eine Werbung der Lufthansa untersagt, dass nachhaltiger Flugkraftstoff die Emissionen des konkret gebuchten Fluges reduziere.

weiterlesen
Klimaklage gegen Lufthansa: Irreführende Werbung mit CO2-Reduzierung

Meldung

©Zerbor/fotolia.com


10.07.2026

Trendmonitor Recht: Anstieg im Arbeitsrecht

Besonders stark zugenommen haben Rechtsstreitigkeiten neben dem Arbeitsrecht auch im Lebensbereich Miete und Wohnen.

weiterlesen
Trendmonitor Recht: Anstieg im Arbeitsrecht
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht