• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • BFH: Berechnung des besitzzeitanteiligen Anleger-Aktiengewinns

09.08.2024

Meldung, Steuerrecht

BFH: Berechnung des besitzzeitanteiligen Anleger-Aktiengewinns

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat wichtige Klarstellungen zur Berechnung des besitzzeitanteiligen Anleger-Aktiengewinns nach dem Investmentsteuergesetz 2004 getroffen. Dies betrifft insbesondere die Frage, wie Gewinne und Verluste aus Fondsanteilen korrekt bilanziert werden müssen.

Beitrag mit Bild

©8vfanrf /123rf.com

Die Klägerin, ein Kreditinstitut in der Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts, erwarb im Jahr 2000 und 2001 Anteile an zwei inländischen Spezial-Sondervermögen, die ihr Vermögen in Aktiengesellschaften und festverzinsliche Wertpapiere investierten. Diese Anteile wurden im Jahr 2005 zurückgegeben, woraufhin die Fonds aufgelöst wurden. Während der Haltedauer erlitten die Fonds erhebliche Wertverluste. Die Frage war, inwieweit diese Verluste steuerlich geltend gemacht werden konnten.

In den Jahren 2001 bis 2004 begehrte die Klägerin, die Teilwertabschreibungen der Fondsanteile aufgrund der gesunkenen Rücknahmepreise in der Steuerbilanz anzusetzen. Das Finanzamt (FA) berücksichtigte jedoch in den Änderungsbescheiden teils Gewinnminderungen, teils Gewinnerhöhungen, die sich aus den veränderten Bilanzansätzen der Anteile ergaben. In der Vorinstanz hatte das Finanzgericht (FG) Nürnberg entschieden, dass die vom FA vorgenommenen außerbilanziellen Hinzurechnungen nach dem InvStG 2004 rechtswidrig waren und rückgängig gemacht werden müssten, da sie eine unzulässige Rückwirkung darstellten.

Die Entscheidung des BFH

Der BFH hob das Urteil des FG mit Urteil vom 08.05.2024 (I R 6/20) auf und wies die Sache zur erneuten Verhandlung zurück. Der BFH stellte klar, dass bei der Ermittlung des besitzzeitanteiligen Anleger-Aktiengewinns der nach § 8 Abs. 3 Sätze 1 bis 3 InvStG 2004 ermittelte Wert auch dann nach § 8 Abs. 3 Satz 4 InvStG 2004 gekürzt werden muss, wenn im Vorjahr die Regelungen des § 8 InvStG 2004 noch nicht galten. Dies dient der Vermeidung von Mehrfachberücksichtigungen und der Sicherstellung einer periodengerechten Gewinnermittlung.

Keine Voraussetzung für außerbilanzielle Korrektur

Der BFH widersprach der Auffassung des Finanzamts, dass eine außerbilanzielle Korrektur nach § 8 Abs. 3 Satz 4 InvStG 2004 nur möglich sei, wenn in den Vorjahren eine entsprechende Korrektur stattgefunden hat. Der BFH betonte, dass § 8 InvStG 2004 eine solche Voraussetzung nicht enthält.

Rückwirkung und Teilwertansatz

Der BFH erkannte an, dass der Teilwertansatz der Anteile an den Fonds, der unterhalb der Anschaffungskosten lag, korrekt sei, wenn eine dauerhafte Wertminderung vorliegt. Allerdings stellte der BFH fest, dass das FG keine ausreichenden Feststellungen zur Höhe des Teilwerts getroffen hatte und dies im zweiten Rechtsgang nachgeholt werden müsse.

Bedeutung für die Praxis

Das Urteil des BFH hat weitreichende Bedeutung für die Besteuerung von Investmentfonds im Betriebsvermögen. Es zeigt, wie komplex die Ermittlung des besitzzeitanteiligen Anleger-Aktiengewinns ist und wie wichtig es ist, alle gesetzlichen Korrekturvorschriften korrekt anzuwenden. Die Entscheidung stärkt zudem die Rechtssicherheit bei der Bilanzierung von Investmentfonds, indem sie die Anforderungen an die periodengerechte Gewinnermittlung und die Vermeidung von Mehrfachberücksichtigungen präzisiert.


BFH vom 08.08.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Steuerboard

David Hötzel


16.01.2026

Auch 2026: Neue Systematik der Grunderwerbsteuer zu erwarten

Die Grunderwerbsteuer soll erneut systematisch reformiert werden. Die Ergänzungstatbestände der Grunderwerbsteuer zur Erfassung von Share Deals haben in den vergangenen Jahren besonders hohe gesetzgeberische Aufmerksamkeit erfahren.

weiterlesen
Auch 2026: Neue Systematik der Grunderwerbsteuer zu erwarten

Meldung

nx123nx/123rf.com


16.01.2026

Recht auf Reparatur: Gesetzentwurf veröffentlicht

Reparieren ist besser als Wegwerfen. Mit dem neuen Recht auf Reparatur sollen es Verbraucher einfacher haben, sich für eine Reparatur zu entscheiden.

weiterlesen
Recht auf Reparatur: Gesetzentwurf veröffentlicht

Meldung

© Jamrooferpix / fotolia.com


16.01.2026

Bundeskabinett modernisiert das Steuerberatungsrecht

Die Änderung des Steuerberatungsgesetzes soll die Steuerberatung modernisieren, bürokratische Hürden abbauen und faire steuerliche Rahmenbedingungen schaffen.

weiterlesen
Bundeskabinett modernisiert das Steuerberatungsrecht
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)