16.09.2021

Meldung, Steuerrecht

BFH äußert sich zu zweckgebundenen Spenden

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass ein Spendenabzug auch dann möglich ist, wenn die Spenden einer konkreten Zweckbindung unterliegen und beispielsweise in konkreter Weise einem bestimmten Tier zugutekommen soll.

Beitrag mit Bild

©euthymia/fotolia.com

Im Streitfall hatte die Klägerin einen im Tierheim lebenden „Problemhund“ in ihr Herz geschlossen. Dem kaum mehr vermittelbaren Tier wollte sie durch die dauerhafte Unterbringung in einer gewerblichen Tierpension helfen. Zu diesem Zweck übergab sie bei einem Treffen mit einer Vertreterin eines gemeinnützigen Tierschutzvereins und der Tierpension einen Geldbetrag von 5.000 €. Der Tierschutzverein stellte der Klägerin eine Zuwendungsbestätigung („Spendenbescheinigung“) über diesen Betrag aus. Nachfolgend lehnten das Finanzamt und das Finanzgericht einen Spendenabzug aber ab.

Erfolg vor dem BFH

Der BFH hat die vorinstanzliche Entscheidung mit seinem Urteil vom 16.03.2021 (X R 37/19) aufgehoben und die Sache an das Finanzgericht zurückverwiesen. Die Bestimmung eines konkreten Verwendungszwecks der Spende durch die Klägerin stehe dem steuerlichen Abzug nicht entgegen.

Zweckgebundene Spenden abzugsfähig

Voraussetzung sei allerdings, dass sich die Zweckbindung im Rahmen der vom Tierschutzverein verfolgten steuerbegünstigten Zwecke halte. Ob die Unterbringung des Hundes in einer Tierpension der Förderung des Tierwohls diene, müsse das Finanzgericht daher noch prüfen. Die für den Spendenabzug ebenfalls erforderliche Unentgeltlichkeit der Zuwendung fehle zwar, wenn eine Spende einer konkret benannten Person zugutekommen solle und hierdurch letztlich verdeckt Unterhalt geleistet oder eine Zusage erfüllt werde. Hiervon sei vorliegend aber nicht auszugehen, zumal der Problemhund nicht der Klägerin gehört habe.


BFH vom 16.09.2021 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©Gehkah/fotolia.com


24.09.2026

BFH klärt doppelte Haushaltsführung bei Selbstständigen

Bei Selbstständigen kann die einzige Betriebsstätte den Tätigkeitsmittelpunkt und damit die steuerliche Behandlung der Heimfahrten bestimmen.

weiterlesen
BFH klärt doppelte Haushaltsführung bei Selbstständigen

Meldung

©Lothar Drechsel/fotolia.com


24.09.2026

Reisekosten: Neue BFH-Linie zur Betriebsstätte von Selbstständigen

Ein großräumiges Tätigkeitsgebiet allein ist keine Betriebsstätte und begrenzt den Betriebsausgabenabzug für Fahrtkosten nicht.

weiterlesen
Reisekosten: Neue BFH-Linie zur Betriebsstätte von Selbstständigen

Meldung

© BillionPhotos.com/fotolia.com


23.09.2026

Einführung der Registrierkassenpflicht beschlossen

Ab 2028 sollen Unternehmen mit mehr als 100.000 € Jahresumsatz elektronische Kassensysteme einsetzen und digitale Belege bereitstellen.

weiterlesen
Einführung der Registrierkassenpflicht beschlossen
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht