20.04.2017

Arbeitsrecht, Meldung

Bezahlte und unbezahlte Überstunden

Beitrag mit Bild

© Finanzfoto / fotilia.com

Im Jahr 2016 leisteten Arbeitnehmer im Durchschnitt rund 21 Stunden bezahlte Überstunden und 24 unbezahlte Überstunden. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Der Alltag vieler Menschen ist heutzutage von Zeitdruck und Hetze geprägt. Unser Leben hat sich beschleunigt und verdichtet. Dazu haben mobile Kommunikationsmittel beigetragen, die die Grenze zwischen Arbeit und Freizeit verschwimmen lassen, zeigt ein IAB-Forschungsbericht aus dem Jahr 2015 deutlich. Die Zahl der Beschäftigten, die in Randzeiten, nachts oder an Wochenenden arbeiten, hat in den letzten Jahrzehnten stark zugenommen. Deswegen spricht der Arbeitszeitexperte Werner Eichhorst vom Forschungsinstitut zur Zukunft der Arbeit von einem Trend zu einer „24-Stunden-Gesellschaft.“ Andere Forscher stellen eine zunehmende Arbeitsverdichtung, Überlastung, Stress und Zeitnot fest, häufig hervorgerufen durch Umstrukturierungen, Umorganisation und Stellenabbau in den Unternehmen (WSI-Report Nr. 33, 12/2016).

Durchschnittlich geleistete Arbeitszeit aller Beschäftigten

Im Jahr 2016 lag die tarifliche bzw. betriebsübliche Wochenarbeitszeit von Voll- und Teilzeitbeschäftigten im Durchschnitt bei rund 29,6 Stunden. Bei Vollzeitbeschäftigten betrug sie rund 38,1 Stunden und bei Teilzeitbeschäftigten rund 16,4 Stunden. Aus der Wochenarbeitszeit ergibt sich unter Berücksichtigung von verkürzenden und verlängernden Arbeitszeitfaktoren wie z. B. Urlaub, Krankenstand oder Überstunden die tatsächlich geleistete Jahresarbeitszeit. Im Jahr 2016 leisteten Voll- und Teilzeitbeschäftigte im Durchschnitt rund 1 281 Stunden. Bei den Vollzeitbeschäftigten waren es rund 1 645 Stunden und bei den Teilzeitbeschäftigten rund 711 Stunden.

Überstunden oft branchenabhängig

Im Jahr 2016 wurden im Durchschnitt je beschäftigten Arbeitnehmer rund 21 (2006: 24) bezahlte Überstunden und 24 (2006: 35) unbezahlte Überstunden geleistet. Zu den Branchen mit den meisten unbezahlten Überstunden gehören demnach die Bereiche Erziehung und Unterricht (37 Stunden), Information und Kommunikation (35,4 Stunden) und freiberufliche, wissenschaftliche oder technische Dienstleister (34,7 Stunden).

(Dt. Bundestag, hib vom 20.04.2017/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©Dan Race/fotolia.com


08.05.2026

BGH stärkt Käuferrechte beim Verbrauchsgüterkauf

Die neusten Entscheidungen des BGH zeigen, dass Gerichte die Beweislastumkehr beim Verbrauchsgüterkauf nicht zu eng auslegen dürfen.

weiterlesen
BGH stärkt Käuferrechte beim Verbrauchsgüterkauf

Meldung

©Gehkah/fotolia.com


08.05.2026

Gewerbesteuer: BFH bremst Hinzurechnung bei Hotelanmietungen

Hotelkosten führen nur bei dauerhafter betrieblicher Nutzungsbestimmung zur gewerbesteuerlichen Hinzurechnung, entschied der BFH.

weiterlesen
Gewerbesteuer: BFH bremst Hinzurechnung bei Hotelanmietungen

Meldung

©Zerbor/fotolia.com


07.05.2026

Zinsen auf Umsatzsteuer: § 233a AO verstößt nicht gegen Unionsrecht

Der BFH hat klargestellt, dass die Vollverzinsung der Umsatzsteuer nach § 233a AO unionsrechtlich nicht zu beanstanden ist.

weiterlesen
Zinsen auf Umsatzsteuer: § 233a AO verstößt nicht gegen Unionsrecht
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht