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03.01.2017

Meldung, Steuerrecht

Bewertungsgesetz: Die Grundbewertung wird geändert

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Es trifft Firmen, Hausbesitzer und Mieter: Die Grundsteuer soll sich ändern, weil die Kommunen befürchten, dass das Bundesverfassungsgericht die alten Werte für ungültig erklärt.

Die Grundstücksbewertung soll modernisiert und damit eine „rechtssichere, zeitgemäße und verwaltungsökonomische Bemessungsgrundlage“ für die Grundsteuer geschaffen werden. Dieses Ziel verfolgt der vom Bundesrat eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bewertungsgesetzes.

Der Erhalt der Grundsteuer als verlässliche kommunale Einnahmequelle müsse dauerhaft gewährleistet werden. Deshalb soll das bisherige System der Einheitswerte, die zum Teil noch nach den Wertverhältnissen zum 1. Januar 1935 festgestellt worden sind, abgelöst werden. Die Ermittlung des Verkehrswertes wird jetzt nicht mehr angestrebt, sondern der Kostenwert ist das neue Bewertungsziel. „Dieser Kostenwert bildet den Investitionsaufwand für die Immobilie ab. Die Höhe des Investitionsvolumens dient als Indikator für die durch das Grundstück vermittelte Leistungsfähigkeit“, wird erläutert.

Automatisierung des Bewertungsverfahrens geplant

Das neue Bewertungsverfahren soll weitgehend automatisiert durchgeführt werden. Dazu sollen programmtechnische Verbindungen zu Daten anderer Behörden wie Kataster­ und Grundbuchämtern geschaffen werden. In der Land­ und Forstwirtschaft soll das neue Verfahren nicht gelten. Bewertungsziel im Bereich des land­ und forstwirtschaftlichen Vermögens bleibe weiterhin der Ertragswert, heißt es im Entwurf.

Sorge um Ausfall der Grundsteuer

Grund für die Änderung des Bewertungsgesetzes ist die Sorge, dass es zu einem Ausfall der Grundsteuer kommen könnte, wenn das Bundesverfassungsgericht aufgrund der dort anhängigen Verfahren die Verfassungswidrigkeit der Einheitsbewertung feststellen würde. Nach der Gewerbesteuer und dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer stellt die Grundsteuer die drittgrößte Einnahmequelle der Kommunen dar. Das Aufkommen habe 2013 bundesweit 11,024 Milliarden Euro (ohne Stadtstaaten) betragen, heißt es im Entwurf.

(Dt. Bundestag, hib vom 02.01.2017 / Viola C. Didier)


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