15.02.2022

Arbeitsrecht, Meldung

Bewerbungsprozess voll digital

Vom Vorstellungsgespräch bis zur Vertragsunterschrift: Einige Unternehmen haben den Bewerbungsprozess bereits vollständig digitalisiert. Der Grund ist offensichtlich: Online-Bewerbungsverfahren sparen Aufwand und Kosten.

Beitrag mit Bild

©Andrey Popov/fotolia.com

Per Mail, Online-Tool und Videocall: Der Einsatz digitaler Technologien im Bewerbungsverfahren ist Standard. Mittlerweile ermöglicht es jedes Unternehmen in Deutschland Job-Interessenten, sich online auf Stellen zu bewerben. Vier von zehn Unternehmen (42 %) setzen sogar ausschließlich auf digitale Bewerbungsunterlagen. Bei den übrigen 58 % ist es zumindest teilweise der Fall. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Befragung von mehr als 850 Unternehmen in Deutschland.

Kompletter Bewerbungsprozess digitalisiert

Einige Unternehmen haben sogar den kompletten Einstellungsprozess von der Bewerbung zur Vertragsunterschrift digitalisiert: Jedes sechste Unternehmen (16 %) führt Bewerbungsgespräche ausschließlich per Videokonferenz durch. 63 % machen das teilweise. Jedes elfte Unternehmen (9 %) setzt exklusiv auf digitale Assessment-Center oder Online-Testverfahren, 44 % teilweise. 3 % lassen Arbeitsverträge ausschließlich per digitaler Signatur unterzeichnen, weitere 26 % machen das teilweise. Auch digitale Probearbeit ist bei einigen Unternehmen an der Tagesordnung, 1 % ermöglicht das ausschließlich und weitere 18 % teilweise.

Digitale Bewerbungsverfahren effizienter und kostengünstiger

„Digitale Bewerbungsverfahren sind effizienter, weniger zeitaufwändig und kostengünstiger als klassische Bewerbungsmappen und Vorstellungsgespräche in Präsenz. Außerdem verbraucht ein digitaler Bewerbungsprozess weniger Umweltressourcen. In der Pandemie haben sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer diese Vorteile schätzen gelernt“, sagt Bernhard Rohleder, Hauptgeschäftsführer des Bitkom. „Digitale Technologien sind für 80 % der Menschen in Deutschland ein fester Bestandteil ihres Alltags. Sie setzen selbstverständlich voraus, dass sie von künftigen Arbeitgebern in ihrer digitalen Lebenswelt abgeholt werden und anschließend möglichst auch mobil arbeiten können.“


Bitkom vom 10.02.2022 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Hans-Peter Löw


29.06.2026

Auskunftsanspruch und Equal Pay im Spannungsfeld von EU-Recht und nationalem Recht

In einer Entscheidung vom 25. Juni 2020 hatte das Bundesarbeitsgericht darüber zu entscheiden, ob auch einer freien Mitarbeiterin ein Auskunftsanspruch nach dem EntgtranspG zustehe, obwohl das Gesetz seinen Anwendungsbereich ausdrücklich auf Arbeitnehmer begrenzt. Das BAG hat den Auskunftsanspruch gewährt, da die Klägerin als arbeitnehmerähnliche Person anzusehen sei, die unter den europarechtlichen Arbeitnehmerbegriff falle. Dieser sei

weiterlesen
Auskunftsanspruch und Equal Pay im Spannungsfeld von EU-Recht und nationalem Recht

Meldung

©kebox/fotolia.com


29.06.2026

DStV warnt vor neuen Risiken im Jahressteuergesetz 2026

Das Jahressteuergesetz 2026 enthält aus Sicht des DStV zwar einige sinnvolle Ansätze, es drohen aber neue Auslegungsfragen und mehr Verwaltungsaufwand.

weiterlesen
DStV warnt vor neuen Risiken im Jahressteuergesetz 2026

Meldung

©Stockfotos-MG/fotolia.com


29.06.2026

Arbeitgeberwahl: Jobsicherheit verdrängt Gehalt von Platz 1

Dass Jobsicherheit das Gehalt überholt, ist ein deutliches Signal. Beschäftigte schauen in einem unsicheren Umfeld zuerst darauf, ob ein Arbeitgeber Verlässlichkeit bietet.

weiterlesen
Arbeitgeberwahl: Jobsicherheit verdrängt Gehalt von Platz 1
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht