15.02.2022

Arbeitsrecht, Meldung

Bewerbungsprozess voll digital

Vom Vorstellungsgespräch bis zur Vertragsunterschrift: Einige Unternehmen haben den Bewerbungsprozess bereits vollständig digitalisiert. Der Grund ist offensichtlich: Online-Bewerbungsverfahren sparen Aufwand und Kosten.

Beitrag mit Bild

©Andrey Popov/fotolia.com

Per Mail, Online-Tool und Videocall: Der Einsatz digitaler Technologien im Bewerbungsverfahren ist Standard. Mittlerweile ermöglicht es jedes Unternehmen in Deutschland Job-Interessenten, sich online auf Stellen zu bewerben. Vier von zehn Unternehmen (42 %) setzen sogar ausschließlich auf digitale Bewerbungsunterlagen. Bei den übrigen 58 % ist es zumindest teilweise der Fall. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Befragung von mehr als 850 Unternehmen in Deutschland.

Kompletter Bewerbungsprozess digitalisiert

Einige Unternehmen haben sogar den kompletten Einstellungsprozess von der Bewerbung zur Vertragsunterschrift digitalisiert: Jedes sechste Unternehmen (16 %) führt Bewerbungsgespräche ausschließlich per Videokonferenz durch. 63 % machen das teilweise. Jedes elfte Unternehmen (9 %) setzt exklusiv auf digitale Assessment-Center oder Online-Testverfahren, 44 % teilweise. 3 % lassen Arbeitsverträge ausschließlich per digitaler Signatur unterzeichnen, weitere 26 % machen das teilweise. Auch digitale Probearbeit ist bei einigen Unternehmen an der Tagesordnung, 1 % ermöglicht das ausschließlich und weitere 18 % teilweise.

Digitale Bewerbungsverfahren effizienter und kostengünstiger

„Digitale Bewerbungsverfahren sind effizienter, weniger zeitaufwändig und kostengünstiger als klassische Bewerbungsmappen und Vorstellungsgespräche in Präsenz. Außerdem verbraucht ein digitaler Bewerbungsprozess weniger Umweltressourcen. In der Pandemie haben sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer diese Vorteile schätzen gelernt“, sagt Bernhard Rohleder, Hauptgeschäftsführer des Bitkom. „Digitale Technologien sind für 80 % der Menschen in Deutschland ein fester Bestandteil ihres Alltags. Sie setzen selbstverständlich voraus, dass sie von künftigen Arbeitgebern in ihrer digitalen Lebenswelt abgeholt werden und anschließend möglichst auch mobil arbeiten können.“


Bitkom vom 10.02.2022 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©momius/fotolia.com


05.02.2025

BMF kündigt Klarstellung bei der E-Bilanz an

Mit dem JStG 2024 wurde der Umfang des an die Finanzbehörden zu übermittelnden Datensatzes der E-Bilanz erweitert; hierzu gibt es nun eine Klarstellung vom BMF.

weiterlesen
BMF kündigt Klarstellung bei der E-Bilanz an

Meldung

©fotomek/fotolia.com


05.02.2025

BGH zu Negativzinsen auf Bankguthaben

Die aktuelle Entscheidung des BGH stärkt die Rechte der Bankkunden und setzt ein wichtiges Signal für den Verbraucherschutz im Finanzsektor.

weiterlesen
BGH zu Negativzinsen auf Bankguthaben

Meldung

©Olivier Le Moal / istockfoto.com


04.02.2025

Berichtspflichten: Unternehmen können CBAM-Anforderungen kaum erfüllen

Unternehmen müssen tatsächliche Emissionsdaten ihrer Lieferanten melden – rund drei Viertel sind dazu nicht oder nur teilweise in der Lage.

weiterlesen
Berichtspflichten: Unternehmen können CBAM-Anforderungen kaum erfüllen

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank