15.02.2022

Arbeitsrecht, Meldung

Bewerbungsprozess voll digital

Vom Vorstellungsgespräch bis zur Vertragsunterschrift: Einige Unternehmen haben den Bewerbungsprozess bereits vollständig digitalisiert. Der Grund ist offensichtlich: Online-Bewerbungsverfahren sparen Aufwand und Kosten.

Beitrag mit Bild

©Andrey Popov/fotolia.com

Per Mail, Online-Tool und Videocall: Der Einsatz digitaler Technologien im Bewerbungsverfahren ist Standard. Mittlerweile ermöglicht es jedes Unternehmen in Deutschland Job-Interessenten, sich online auf Stellen zu bewerben. Vier von zehn Unternehmen (42 %) setzen sogar ausschließlich auf digitale Bewerbungsunterlagen. Bei den übrigen 58 % ist es zumindest teilweise der Fall. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Befragung von mehr als 850 Unternehmen in Deutschland.

Kompletter Bewerbungsprozess digitalisiert

Einige Unternehmen haben sogar den kompletten Einstellungsprozess von der Bewerbung zur Vertragsunterschrift digitalisiert: Jedes sechste Unternehmen (16 %) führt Bewerbungsgespräche ausschließlich per Videokonferenz durch. 63 % machen das teilweise. Jedes elfte Unternehmen (9 %) setzt exklusiv auf digitale Assessment-Center oder Online-Testverfahren, 44 % teilweise. 3 % lassen Arbeitsverträge ausschließlich per digitaler Signatur unterzeichnen, weitere 26 % machen das teilweise. Auch digitale Probearbeit ist bei einigen Unternehmen an der Tagesordnung, 1 % ermöglicht das ausschließlich und weitere 18 % teilweise.

Digitale Bewerbungsverfahren effizienter und kostengünstiger

„Digitale Bewerbungsverfahren sind effizienter, weniger zeitaufwändig und kostengünstiger als klassische Bewerbungsmappen und Vorstellungsgespräche in Präsenz. Außerdem verbraucht ein digitaler Bewerbungsprozess weniger Umweltressourcen. In der Pandemie haben sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer diese Vorteile schätzen gelernt“, sagt Bernhard Rohleder, Hauptgeschäftsführer des Bitkom. „Digitale Technologien sind für 80 % der Menschen in Deutschland ein fester Bestandteil ihres Alltags. Sie setzen selbstverständlich voraus, dass sie von künftigen Arbeitgebern in ihrer digitalen Lebenswelt abgeholt werden und anschließend möglichst auch mobil arbeiten können.“


Bitkom vom 10.02.2022 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Steuerboard

Lisa Fiedler


19.08.2026

Wenn der Ehevertrag Steuerfolgen auslöst – die jüngere BFH-Rechtsprechung zu Eheverträgen

Eheverträge werden vorrangig mit Blick auf Scheidung, Vermögensschutz und die Absicherung der Ehegatten gestaltet. Eine familienrechtliche Betrachtung reicht bei der Planung jedoch nicht aus. Die Konstellation muss stets auch aus der Sicht des Steuerrechts mitgedacht werden.

weiterlesen
Wenn der Ehevertrag Steuerfolgen auslöst – die jüngere BFH-Rechtsprechung zu Eheverträgen

Rechtsboard

Wolfgang Kleinebrink


19.08.2026

„Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ – Wichtige Auswirkungen auf das Kündigungs- und Befristungsrecht

Am 02.07.026 hat der Koalitionsausschuss der Union und der SPD das „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ vorgestellt. Dieses Reformpaket umfasst 34 Maßnahmen. Im Folgenden werden die wichtigsten Änderungen im Hinblick auf das Kündigungs- und Befristungsrecht dargestellt.

weiterlesen
„Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ – Wichtige Auswirkungen auf das Kündigungs- und Befristungsrecht

Meldung

©Alexander Limbach/fotolia.com


19.08.2026

Jedes siebte Unternehmen schreibt Arbeitszeugnisse mit KI

KI hält zunehmend Einzug in die Personalabteilungen deutscher Unternehmen – von der Weiterbildung über Arbeitszeugnisse bis zum Onboarding.

weiterlesen
Jedes siebte Unternehmen schreibt Arbeitszeugnisse mit KI
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht