15.02.2022

Arbeitsrecht, Meldung

Bewerbungsprozess voll digital

Vom Vorstellungsgespräch bis zur Vertragsunterschrift: Einige Unternehmen haben den Bewerbungsprozess bereits vollständig digitalisiert. Der Grund ist offensichtlich: Online-Bewerbungsverfahren sparen Aufwand und Kosten.

Beitrag mit Bild

©Andrey Popov/fotolia.com

Per Mail, Online-Tool und Videocall: Der Einsatz digitaler Technologien im Bewerbungsverfahren ist Standard. Mittlerweile ermöglicht es jedes Unternehmen in Deutschland Job-Interessenten, sich online auf Stellen zu bewerben. Vier von zehn Unternehmen (42 %) setzen sogar ausschließlich auf digitale Bewerbungsunterlagen. Bei den übrigen 58 % ist es zumindest teilweise der Fall. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Befragung von mehr als 850 Unternehmen in Deutschland.

Kompletter Bewerbungsprozess digitalisiert

Einige Unternehmen haben sogar den kompletten Einstellungsprozess von der Bewerbung zur Vertragsunterschrift digitalisiert: Jedes sechste Unternehmen (16 %) führt Bewerbungsgespräche ausschließlich per Videokonferenz durch. 63 % machen das teilweise. Jedes elfte Unternehmen (9 %) setzt exklusiv auf digitale Assessment-Center oder Online-Testverfahren, 44 % teilweise. 3 % lassen Arbeitsverträge ausschließlich per digitaler Signatur unterzeichnen, weitere 26 % machen das teilweise. Auch digitale Probearbeit ist bei einigen Unternehmen an der Tagesordnung, 1 % ermöglicht das ausschließlich und weitere 18 % teilweise.

Digitale Bewerbungsverfahren effizienter und kostengünstiger

„Digitale Bewerbungsverfahren sind effizienter, weniger zeitaufwändig und kostengünstiger als klassische Bewerbungsmappen und Vorstellungsgespräche in Präsenz. Außerdem verbraucht ein digitaler Bewerbungsprozess weniger Umweltressourcen. In der Pandemie haben sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer diese Vorteile schätzen gelernt“, sagt Bernhard Rohleder, Hauptgeschäftsführer des Bitkom. „Digitale Technologien sind für 80 % der Menschen in Deutschland ein fester Bestandteil ihres Alltags. Sie setzen selbstverständlich voraus, dass sie von künftigen Arbeitgebern in ihrer digitalen Lebenswelt abgeholt werden und anschließend möglichst auch mobil arbeiten können.“


Bitkom vom 10.02.2022 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Steuerboard

David Hötzel / Elisabeth Märker


19.06.2026

Warum Ihr Steuerberater Sie bittet, mit der Einbringung Ihrer Immobilien-GmbH in Ihre Holding-KG noch ein paar Tage zu warten

Manchmal entscheidet im Steuerrecht der Kalender. Genau in einer solchen Situation befinden sich derzeit Gesellschafter, die ihre Immobilien-GmbH in eine personenidentische GmbH & Co. KG einbringen wollen (Verlängerung der Beteiligungskette).

weiterlesen
Warum Ihr Steuerberater Sie bittet, mit der Einbringung Ihrer Immobilien-GmbH in Ihre Holding-KG noch ein paar Tage zu warten

Meldung

© Finanzfoto / fotolia.com


19.06.2026

Erbschaftsteuer bei Erbe ohne Nachlass

Ein formal bestehender Erbanspruch führt nicht automatisch zum Wegfall der Erbschaftsteuer, wenn der Nachlass später nicht mehr vorhanden ist.

weiterlesen
Erbschaftsteuer bei Erbe ohne Nachlass

Meldung

©Piccolo/fotolia.com


19.06.2026

Jahressteuergesetz 2026: IDW mahnt Praxistauglichkeit an

Das IDW begrüßt die Reformen im Jahressteuergesetz 2026, fordert aber klare, praxistaugliche und bürokratiearme Regelungen.

weiterlesen
Jahressteuergesetz 2026: IDW mahnt Praxistauglichkeit an
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht