• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Bettensteuer landet vor dem Bundesverfassungsgericht

23.11.2015

Meldung, Steuerrecht

Bettensteuer landet vor dem Bundesverfassungsgericht

Beitrag mit Bild

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) lehnt Bettensteuern aus ordnungspolitischen, steuersystematischen und rechtlichen Gründen ab.

Über die Bettensteuern in Deutschland wird bald höchstrichterlich entschieden. Der DEHOGA wird bei dem Gang vor die Karlsruher Richter zwei Hoteliers aus Bremen und Hamburg unterstützen.

Mit Wirkung zum 1. Januar 2010 wurde im Rahmen des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes der Mehrwertsteuersatz für Beherbergungsleistungen von 19 auf sieben Prozent gesenkt. Die daraus resultierenden Steuerausfälle wollten und wollen zahlreiche Kommunen und Städte bis heute durch die Einführung einer „Bettensteuer“ kompensieren.

Großer Widerstand im Gewerbe

Gegen den erbitterten Widerstand der Hoteliers haben nach der „Bettensteuer-Vorreiterstadt“ Köln auch Städte wie Trier und Bingen, Berlin oder Hamburg eine „Kultur- und Tourismusförderabgabe“ eingeführt. Nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts im Juli 2012 unterliegen nur privat veranlasste Übernachtungen der Steuer bzw. Abgabe. Im Juli 2012 entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, dass die Satzungen der Städte Trier und Bingen unwirksam seien.

Bundesverfassungsgericht wird das letzte Wort haben

Am vergangenen Freitag wurde nun fristgerecht Klage in Karlsruhe eingereicht. Zwei Hoteliers waren zuletzt vor dem Bundesfinanzhof mit ihren Klagen gegen die Bettensteuer gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht wird als höchste gerichtliche Instanz abschließend darüber entscheiden, ob Bettensteuern in Deutschland verfassungsgemäß sind oder nicht.

(DEHOGA Berlin, PM vom 20.11.2015/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©Zerbor/fotolia.com


13.02.2026

EuGH stärkt Banken bei Immobilienkrediten mit WIBOR

Eine an den WIBOR gekoppelte Zinsklausel ist grundsätzlich nicht missbräuchlich und Banken müssen die Berechnungsmethodik des Referenzindex nicht erläutern.

weiterlesen
EuGH stärkt Banken bei Immobilienkrediten mit WIBOR

Meldung

©p365.de/fotolia.com


13.02.2026

Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes: Neue Pflichten für Unternehmen

Die Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes verpflichtet künftig auch private Anbieter, durch „angemessene Vorkehrungen“ Barrieren abzubauen.

weiterlesen
Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes: Neue Pflichten für Unternehmen

Steueboard

Nicola Halmburger


12.02.2026

Spendenabzug: Vorsicht bei Spenden an Gemeinnützigkeitsorganisationen außerhalb der EU/EWR

Spenden sind ein nicht wegzudenkender Beitrag im dritten Sektor. Für viele Spender ist die steuerliche Abzugsfähigkeit ihrer Zuwendungen ein willkommener Nebeneffekt. Allerdings unterliegt der Spendenabzug strengen gesetzlichen Vorgaben, die insbesondere bei Spenden ins Ausland beachtet werden müssen.

weiterlesen
Spendenabzug: Vorsicht bei Spenden an Gemeinnützigkeitsorganisationen außerhalb der EU/EWR
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)