• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Bettensteuer landet vor dem Bundesverfassungsgericht

23.11.2015

Meldung, Steuerrecht

Bettensteuer landet vor dem Bundesverfassungsgericht

Beitrag mit Bild

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) lehnt Bettensteuern aus ordnungspolitischen, steuersystematischen und rechtlichen Gründen ab.

Über die Bettensteuern in Deutschland wird bald höchstrichterlich entschieden. Der DEHOGA wird bei dem Gang vor die Karlsruher Richter zwei Hoteliers aus Bremen und Hamburg unterstützen.

Mit Wirkung zum 1. Januar 2010 wurde im Rahmen des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes der Mehrwertsteuersatz für Beherbergungsleistungen von 19 auf sieben Prozent gesenkt. Die daraus resultierenden Steuerausfälle wollten und wollen zahlreiche Kommunen und Städte bis heute durch die Einführung einer „Bettensteuer“ kompensieren.

Großer Widerstand im Gewerbe

Gegen den erbitterten Widerstand der Hoteliers haben nach der „Bettensteuer-Vorreiterstadt“ Köln auch Städte wie Trier und Bingen, Berlin oder Hamburg eine „Kultur- und Tourismusförderabgabe“ eingeführt. Nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts im Juli 2012 unterliegen nur privat veranlasste Übernachtungen der Steuer bzw. Abgabe. Im Juli 2012 entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, dass die Satzungen der Städte Trier und Bingen unwirksam seien.

Bundesverfassungsgericht wird das letzte Wort haben

Am vergangenen Freitag wurde nun fristgerecht Klage in Karlsruhe eingereicht. Zwei Hoteliers waren zuletzt vor dem Bundesfinanzhof mit ihren Klagen gegen die Bettensteuer gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht wird als höchste gerichtliche Instanz abschließend darüber entscheiden, ob Bettensteuern in Deutschland verfassungsgemäß sind oder nicht.

(DEHOGA Berlin, PM vom 20.11.2015/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©HNFOTO/fotolia.com


09.05.2025

Datenschutzverstoß im Konzern: Arbeitnehmer erhält Schadensersatz

Das BAG-Urteil zeigt: Selbst scheinbar harmlose Datenweitergaben im Konzern können DSGVO-widrig sein, wenn sie über das Vereinbarte hinausgehen.

weiterlesen
Datenschutzverstoß im Konzern: Arbeitnehmer erhält Schadensersatz

Meldung

fabrikacrimea/123rf.com


09.05.2025

Weniger Bürokratie, mehr Wirkung: EFRAG treibt VSME-Standard voran

Das VSME-Projekt zeigt, wie regulatorische Anforderungen für KMU praxistauglich gestaltet werden können – sofern Klarheit, Unterstützung und digitale Vereinfachungen Hand in Hand gehen.

weiterlesen
Weniger Bürokratie, mehr Wirkung: EFRAG treibt VSME-Standard voran

Meldung

© DOC RABE Media/fotolia.com


08.05.2025

Ingenieurähnliche Tätigkeit: Anforderungen an Freiberuflichkeit bleiben hoch

Ein Kfz-Meistertitel allein begründet keine freiberufliche ingenieurähnliche Tätigkeit im Sinne des Einkommensteuergesetzes, so der BFH.

weiterlesen
Ingenieurähnliche Tätigkeit: Anforderungen an Freiberuflichkeit bleiben hoch

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank