05.07.2019

Meldung, Steuerrecht

Betrug bei der Umsatzsteuer

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©Jamrooferpix/fotolia.com

Für Betrügereien bei der Umsatzsteuer mittels sogenannter Umsatzsteuerkarusselle kann grundsätzlich jedes Produkt beziehungsweise jede Ware genutzt werden, wie die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke klarstellt.

Anfang Mai 2019 wurde bekannt, dass die europäischen Staaten durch organisierten Betrug nach Schätzung der EU-Kommission jährlich 50 Mrd. Euro verlieren. Dieser Betrug durch sogenannte Umsatzsteuerkarusselle stellt dabei keine neuartige Masche dar. Auch weil bisherige Eindämmungsversuche nicht griffen, ist das wahre Ausmaß des Karussellbetrugs nach Ansicht der Linken erschreckend. Die Linke meint, allein in Deutschland würden die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler durch Umsatzsteuerkarusselle mutmaßlich um einen zweistelligen Milliardenbetrag pro Jahr geprellt.

Vielzahl von Maßnahmen bereits eingeleitet

Die Bundesregierung erklärt dazu, dass erfahrungsgemäß vorzugsweise kleine und hochpreisige Waren zum Betrug genutzt werden. Dies geschehe unter dem Gesichtspunkt, dass man in kurzer Zeit den höchstmöglichen Nutzen aus einem Umsatzsteuerkarussell ziehen wolle. Auf Fragen nach der Bekämpfung dieser Betrugsformen und der Regulierung antwortet die Regierung, Bund und Länder würden bereits seit Jahren intensiv und erfolgreich beim Kampf gegen diese Form der Steuerhinterziehung zusammenarbeiten und hätten eine Vielzahl von Maßnahmen gemeinsam erarbeitet und umgesetzt.

(Dt. Bundestag, hib vom 04.07.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

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