• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Betriebsweihnachtsfeier: Steuerliche Fallstricke vermeiden

24.11.2015

Meldung, Steuerrecht

Betriebsweihnachtsfeier: Steuerliche Fallstricke vermeiden

Beitrag mit Bild

Für Betriebsfeiern regt der Bund der Steuerzahler (BdSt) eine Vereinheitlichung der Regeln an.

Ein pünktlich zur Weihnachtssaison veröffentlichtes Verwaltungsschreiben des Bundesfinanzministeriums weist darauf hin, dass Unternehmer bei der Lohnabrechnung und der umsatzsteuerlichen Würdigung der Betriebsveranstaltung eventuell unterschiedlich rechnen müssen.

Das Bundesfinanzministerium hat im Oktober ein neues Verwaltungsschreiben zur steuerlichen Behandlung von Betriebsveranstaltungen veröffentlicht. Gegenstand ist eine gesetzliche Neuregelung zum 1. Januar 2015: Danach bleiben Zuwendungen des Arbeitgebers an seine Mitarbeiter im Rahmen einer Betriebsveranstaltung bis zu einem Freibetrag von 110 Euro steuer- und sozialabgabenfrei. Überschreitet der Arbeitgeber diese 110-Euro-Grenze, unterliegt nur derjenige Teil der Lohnbesteuerung, der den Freibetrag übersteigt. Diese Änderung gilt jedoch nicht für die Umsatzsteuer, so das Ministerium. Das heißt: Wird der Freibetrag von 110 Euro pro Mitarbeiter überschritten, entfällt der Vorsteuerabzug für den kompletten Betrag.

Kritik vom BdSt

Der Bund der Steuerzahler kritisiert diese Steuerregeln für die Abrechnung von Betriebsfesten im Lohn- und im Umsatzsteuerrecht. Das Umsatzsteuerrecht sollte an das Lohnsteuerrecht angepasst werden, weil die unterschiedlichen Rechenwege den Arbeitgebern unnötigen Aufwand bereiten.

Rund um das Thema Weihnachtsfeier finden Sie in unserem exklusiven Weihnachtsspezial viele Tipps und Ideen für Ihr betriebliches Event zum Fest. Jetzt kostenlos zum Download und in zahlreichen Print-Publikationen erhältlich.

(BdSt, PM vom 19.11.2015/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©Coloures-Pic/fotolia.com


13.05.2026

BAG stärkt Mitbestimmung: Auslands-Airlines können in Deutschland betriebsratsfähig sein

Auch ausländische Arbeitgeber können an deutschen Standorten der betrieblichen Mitbestimmung unterliegen, stellt das BAG klar.

weiterlesen
BAG stärkt Mitbestimmung: Auslands-Airlines können in Deutschland betriebsratsfähig sein

Steuerboard

Hanno Dassel / Michael Feldner


13.05.2026

Trusts im deutschen Steuerrecht

Trusts gehören im anglo-amerikanischen Rechtskreis zum üblichen Repertoire der Vermögensverwaltung und Nachfolgeplanung. Angesichts zunehmender globaler Mobilität gewinnt die rechtliche Beratung im Zusammenhang mit Trusts auch in Deutschland stetig an Bedeutung.

weiterlesen
Trusts im deutschen Steuerrecht

Meldung

©Andrey Popov/fotolia.com


13.05.2026

WPK bereitet Berufssatzung auf CSRD vor

Nachhaltigkeitsprüfungen sollen künftig berufsrechtlich weitgehend wie gesetzliche Abschlussprüfungen behandelt werden.

weiterlesen
WPK bereitet Berufssatzung auf CSRD vor
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht