• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Betriebsweihnachtsfeier: Steuerliche Fallstricke vermeiden

24.11.2015

Meldung, Steuerrecht

Betriebsweihnachtsfeier: Steuerliche Fallstricke vermeiden

Beitrag mit Bild

Für Betriebsfeiern regt der Bund der Steuerzahler (BdSt) eine Vereinheitlichung der Regeln an.

Ein pünktlich zur Weihnachtssaison veröffentlichtes Verwaltungsschreiben des Bundesfinanzministeriums weist darauf hin, dass Unternehmer bei der Lohnabrechnung und der umsatzsteuerlichen Würdigung der Betriebsveranstaltung eventuell unterschiedlich rechnen müssen.

Das Bundesfinanzministerium hat im Oktober ein neues Verwaltungsschreiben zur steuerlichen Behandlung von Betriebsveranstaltungen veröffentlicht. Gegenstand ist eine gesetzliche Neuregelung zum 1. Januar 2015: Danach bleiben Zuwendungen des Arbeitgebers an seine Mitarbeiter im Rahmen einer Betriebsveranstaltung bis zu einem Freibetrag von 110 Euro steuer- und sozialabgabenfrei. Überschreitet der Arbeitgeber diese 110-Euro-Grenze, unterliegt nur derjenige Teil der Lohnbesteuerung, der den Freibetrag übersteigt. Diese Änderung gilt jedoch nicht für die Umsatzsteuer, so das Ministerium. Das heißt: Wird der Freibetrag von 110 Euro pro Mitarbeiter überschritten, entfällt der Vorsteuerabzug für den kompletten Betrag.

Kritik vom BdSt

Der Bund der Steuerzahler kritisiert diese Steuerregeln für die Abrechnung von Betriebsfesten im Lohn- und im Umsatzsteuerrecht. Das Umsatzsteuerrecht sollte an das Lohnsteuerrecht angepasst werden, weil die unterschiedlichen Rechenwege den Arbeitgebern unnötigen Aufwand bereiten.

Rund um das Thema Weihnachtsfeier finden Sie in unserem exklusiven Weihnachtsspezial viele Tipps und Ideen für Ihr betriebliches Event zum Fest. Jetzt kostenlos zum Download und in zahlreichen Print-Publikationen erhältlich.

(BdSt, PM vom 19.11.2015/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

Der Betrieb


01.08.2025

Ein-Personen-Haushalt: BFH kippt strenge Auslegung

Der BFH kippt eine bislang restriktive Auslegung der Finanzverwaltung und erweitert die Möglichkeiten des Werbungskostenabzugs bei doppelter Haushaltsführung.

weiterlesen
Ein-Personen-Haushalt: BFH kippt strenge Auslegung

Meldung

Der Betrieb


01.08.2025

EU-Kommission legt zur KMU-Entlastung den VSME vor

Der VSME bietet eine pragmatische Lösung für mehr Transparenz ohne Berichtspflicht. Er soll KMU entlasten und ihnen gleichzeitig den Zugang zu nachhaltiger Finanzierung erleichtern.

weiterlesen
EU-Kommission legt zur KMU-Entlastung den VSME vor

Meldung

©dekanaryas/fotolia.com


31.07.2025

BFH: Billigkeitsverfahren vor dem EuGH

Der BFH fragt den EuGH, ob der gute Glaube des Steuerpflichtigen schon im Steuerfestsetzungsverfahren geschützt werden muss und nicht erst später im Billigkeitsverfahren.

weiterlesen
BFH: Billigkeitsverfahren vor dem EuGH

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank