• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Betriebsweihnachtsfeier: Steuerliche Fallstricke vermeiden

24.11.2015

Meldung, Steuerrecht

Betriebsweihnachtsfeier: Steuerliche Fallstricke vermeiden

Beitrag mit Bild

Für Betriebsfeiern regt der Bund der Steuerzahler (BdSt) eine Vereinheitlichung der Regeln an.

Ein pünktlich zur Weihnachtssaison veröffentlichtes Verwaltungsschreiben des Bundesfinanzministeriums weist darauf hin, dass Unternehmer bei der Lohnabrechnung und der umsatzsteuerlichen Würdigung der Betriebsveranstaltung eventuell unterschiedlich rechnen müssen.

Das Bundesfinanzministerium hat im Oktober ein neues Verwaltungsschreiben zur steuerlichen Behandlung von Betriebsveranstaltungen veröffentlicht. Gegenstand ist eine gesetzliche Neuregelung zum 1. Januar 2015: Danach bleiben Zuwendungen des Arbeitgebers an seine Mitarbeiter im Rahmen einer Betriebsveranstaltung bis zu einem Freibetrag von 110 Euro steuer- und sozialabgabenfrei. Überschreitet der Arbeitgeber diese 110-Euro-Grenze, unterliegt nur derjenige Teil der Lohnbesteuerung, der den Freibetrag übersteigt. Diese Änderung gilt jedoch nicht für die Umsatzsteuer, so das Ministerium. Das heißt: Wird der Freibetrag von 110 Euro pro Mitarbeiter überschritten, entfällt der Vorsteuerabzug für den kompletten Betrag.

Kritik vom BdSt

Der Bund der Steuerzahler kritisiert diese Steuerregeln für die Abrechnung von Betriebsfesten im Lohn- und im Umsatzsteuerrecht. Das Umsatzsteuerrecht sollte an das Lohnsteuerrecht angepasst werden, weil die unterschiedlichen Rechenwege den Arbeitgebern unnötigen Aufwand bereiten.

Rund um das Thema Weihnachtsfeier finden Sie in unserem exklusiven Weihnachtsspezial viele Tipps und Ideen für Ihr betriebliches Event zum Fest. Jetzt kostenlos zum Download und in zahlreichen Print-Publikationen erhältlich.

(BdSt, PM vom 19.11.2015/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

Serezniy/123rf.com


24.12.2025

Frohe Weihnachten!

Die Redaktion von DER BETRIEB wünscht Ihnen und Ihren Lieben frohe Weihnachten – eine Zeit voller Freude, Besinnlichkeit und harmonischer Stunden.

weiterlesen
Frohe Weihnachten!

Meldung

©stadtratte /fotolia.com


23.12.2025

Erste Tätigkeitsstätte bei grenzüberschreitender Arbeitnehmerentsendung nach neuem Reisekostenrecht

Eine erste Tätigkeitsstätte im Sinne des Reisekostenrechts liegt nur dann vor, wenn der Arbeitgeber dies ausdrücklich und dauerhaft so festlegt.

weiterlesen
Erste Tätigkeitsstätte bei grenzüberschreitender Arbeitnehmerentsendung nach neuem Reisekostenrecht

Meldung

©ra2studio/fotolia.com


23.12.2025

FAQ-Entwurf zu Zweifelsfragen bei der TaxonomieVO

Mit dem FAQ-Entwurf liefert die EU-Kommission erste Klarstellungen zur praktischen Anwendung der TaxonomieVO und der neuen Delegierten Verordnung.

weiterlesen
FAQ-Entwurf zu Zweifelsfragen bei der TaxonomieVO

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank