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25.07.2022

Meldung, Steuerrecht

Betriebsvermögen bei Schenkungen 2021 mehr als verdoppelt

Im Jahr 2021 wurde mit 26,7 Milliarden Euro erstmals seit der Erbschaftsteuerreform 2016 wieder mehr geschenktes Betriebsvermögen festgesetzt als im Vorjahr.

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©Andrey Popov/fotolia.com

Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, hat sich das festgesetzte geschenkte Betriebsvermögen im Vorjahresvergleich mehr als verdoppelt (+128,8 %). Darunter wurde geschenktes Betriebsvermögen im Wert von mehr als 26 Millionen Euro mit insgesamt 19,1 Milliarden Euro festgesetzt. Das ist mehr als eine Verfünffachung des festgesetzten Wertes im Vergleich zum Vorjahr. Das festgesetzte geschenkte Grundvermögen (unbebaute und bebaute Grundstücke) stieg im Jahr 2021 auf 14,1 Milliarden Euro (+25,8 %). Das geschenkte übrige Vermögen (zum Beispiel Anteile an Kapitalgesellschaften, Bankguthaben, Wertpapiere) betrug 12,8 Milliarden Euro (+23,1 %).

Schenkungen in Höhe von 54,6 Milliarden Euro

Durch Schenkungen insgesamt wurden im Jahr 2021 Vermögensübertragungen in Höhe von 54,6 Milliarden Euro festgesetzt. Das waren 59,5 % mehr als im Vorjahr.

Nach einem Höchststand im Jahr 2014 stiegen damit die Vermögensübertragungen durch Schenkungen erstmals wieder seit der Erbschaftsteuerreform im Jahr 2016 an und erreichten das Niveau des Jahres 2017. Seit der Erbschaftsteuerreform, bei der die Verschonungsregelungen für die Übertragung von Betriebsvermögen beschränkt wurden, waren insb. Schenkungen von Betriebsvermögen rückläufig.

Vermögensübertragungen durch Erbschaften um 26,2 % gestiegen

Das steuerlich berücksichtigte geerbte Vermögen ist 2021 im Vergleich zum Vorjahr um 26,2 % auf 63,4 Milliarden Euro gestiegen. Hier wurden insbesondere 23,9 Milliarden Euro (+11,8 %) Grundvermögen und 34,5 Milliarden Euro (+13,1 %) übriges Vermögen übertragen. Auch das festgesetzte geerbte Betriebsvermögen wuchs nach einem Rückgang im Jahr 2018 im dritten Jahr in Folge. Im Jahr 2021 stieg es im Vergleich zum Vorjahr um 89,2 % auf 7,4 Milliarden Euro. Darunter hat sich das festgesetzte geerbte Betriebsvermögen über 26 Millionen Euro von 0,2 Milliarden Euro im Vorjahr auf 3,3 Milliarden Euro im Jahr 2021 erhöht.

Geerbtes und geschenktes Vermögen um 39,7 % höher als im Vorjahr

Insgesamt haben die Finanzverwaltungen in Deutschland im Jahr 2021 Vermögensübertragungen durch Erbschaften und Schenkungen in Höhe von 118,0 Milliarden Euro veranlagt. Das steuerlich berücksichtigte geerbte und geschenkte Vermögen stieg damit um 39,7 % gegenüber dem Vorjahr. Die festgesetzte Erbschaft- und Schenkungsteuer erhöhte sich um 30,0 % auf 11,1 Milliarden Euro. Dabei entfielen auf die Erbschaftsteuer 9,0 Milliarden Euro (+32,8 %) und auf die Schenkungsteuer 2,1 Milliarden Euro (+19,0 %).

Anstieg des übertragenen Betriebsvermögen

Die im Vorjahresvergleich höheren Festsetzungen der Erbschaft- und Schenkungsteuer beruhen zum einen auf einem Anstieg des übertragenen Betriebsvermögens auf 34,2 Milliarden Euro (+118,8 %). Darunter hat sich das übertragene Betriebsvermögen über 26 Millionen Euro (Großerwerbe) im Vergleich zum Vorjahr auf 22,4 Milliarden Euro fast versechsfacht. Zum anderen wurden im Jahr 2021 Anteile an Kapitalgesellschaften in Höhe von 7,6 Milliarden Euro (+46,5 %) und Grundvermögen von 38,0 Milliarden Euro (+16,6 %) veranlagt. Das restliche übrige Vermögen erhöhte sich auf 39,7 Milliarden Euro (+11,2 %). Das übertragene land- und forstwirtschaftliche Vermögen von 1,6 Milliarden Euro stieg im Vergleich zum Vorjahr um 3,2 % an. Aus der Gesamtsumme des übertragenen Vermögens von 121,1 Milliarden Euro ergibt sich nach Berücksichtigung von Nachlassverbindlichkeiten und sonstigem Erwerb (Erwerb durch Vermächtnisse, Verträge zugunsten Dritter, geltend gemachte Pflichtteilansprüche usw.) das steuerlich berücksichtigte Vermögen von 118,0 Milliarden Euro.


Destatis vom 20.07.2022 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

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