• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Betriebsübergang: Wiedereinstellungsanspruch im Kleinbetrieb?

20.10.2017

Arbeitsrecht, Meldung

Betriebsübergang: Wiedereinstellungsanspruch im Kleinbetrieb?

Beitrag mit Bild

©AndreyPopov/fotolia.com

Ein Wiedereinstellungsanspruch kann grundsätzlich nur Arbeitnehmern zustehen, die Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG) genießen. Dies hat das Bundesarbeitsgericht in einem aktuellen Urteil klargestellt.

Ein in einer Apotheke angestellter Apothekenangestellter erhielt genauso wie alle übrigen Beschäftigten eine Kündigung. Der Angestellte, der keinen Kündigungsschutz nach dem KSchG genoss, da es sich bei dem Betrieb um einen Kleinbetrieb i.S.v. § 23 Abs. 1 Satz 2 bis 4 KSchG handelte, hatte diese Kündigung nicht angegriffen. Die die Apotheke wurde über die Kündigung der angestellten hinaus mit verringerter Beschäftigtenzahl weitergeführt.

Klage auf Wiedereinstellung nach Betriebsübergang

Kurz darauf übernahm die Beklagte auf der Grundlage eines Kaufvertrags die Apotheke einschließlich des Warenlagers. In dem Kaufvertrag hatte die Beklagte sich zudem zur Übernahme und Weiterbeschäftigung von drei Arbeitnehmern verpflichtet. Der Angestellte nahm mit seiner Klage zunächst sowohl die frühere Arbeitgeberin als auch die Beklagte auf Wiedereinstellung in Anspruch.

Kein Erfolg vor Gericht

Das Arbeitsgericht hat die Klage abgewiesen. Der Kläger hat das arbeitsgerichtliche Urteil nur insoweit mit der Berufung angegriffen, als seine gegen die Beklagte gerichtete Klage abgewiesen wurde. Das Landesarbeitsgericht hat die Berufung des Klägers zurückgewiesen. Die hiergegen gerichtete Revision des Klägers hatte vor dem Achten Senat des Bundesarbeitsgerichts keinen Erfolg (Urteil vom 19.10.2017 – 8 AZR 845/15).

Kündigungsschutz muss vorliegen

Ein Wiedereinstellungsanspruch kann grundsätzlich nur Arbeitnehmern zustehen, die zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung Kündigungsschutz nach dem KSchG genießen. Ob sich in Kleinbetrieben im Einzelfall ausnahmsweise aus § 242 BGB ein Wiedereinstellungsanspruch ergeben kann, bedurfte vorliegend keiner Entscheidung. Der Kläger hätte einen solchen Anspruch erfolgreich nur gegenüber der vormaligen Arbeitgeberin, die den Betrieb nach Ablauf der Kündigungsfrist des Klägers zunächst weitergeführt hatte, verfolgen können. Seine gegen die vormalige Arbeitgeberin gerichtete Klage war aber rechtskräftig abgewiesen worden.

(BAG, PM vom 19.10.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©GregBrave/fotolia.com


09.03.2026

Mehr Frauen an der Spitze mittelständischer Unternehmen

Zwar steigt der Anteil weiblicher Unternehmensleitungen wieder leicht, gleichzeitig sinkt der Frauenanteil über alle Führungsebenen hinweg, zeigt eine aktuelle KfW-Untersuchung.

weiterlesen
Mehr Frauen an der Spitze mittelständischer Unternehmen

Meldung

Der Betrieb


09.03.2026

Nachhaltigkeitsberichte: IDW legt neuen Standardentwurf vor

Mit dem Entwurf des IDW ES 107 reagiert das IDW auf die steigende Bedeutung von Nachhaltigkeitsinformationen in der Unternehmensberichterstattung.

weiterlesen
Nachhaltigkeitsberichte: IDW legt neuen Standardentwurf vor

Meldung

fabrikacrimea/123rf.com


06.03.2026

ESRS-Berichte in der Praxis: Erste Trends aus DAX, MDAX und SDAX

Eine aktuelle Analyse zeigt, dass sich die Nachhaltigkeitsberichterstattung nach ESRS noch in einer frühen Entwicklungsphase befindet.

weiterlesen
ESRS-Berichte in der Praxis: Erste Trends aus DAX, MDAX und SDAX
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)