• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Betriebsrentenstärkungsgesetz: Die Zukunft des Sozialpartnermodells

23.10.2017

Arbeitsrecht, Meldung

Betriebsrentenstärkungsgesetz: Die Zukunft des Sozialpartnermodells

Beitrag mit Bild

©DOC RABE Media/fotolia.com

In der Folge des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) könnten künftig rund 65 % (statt wie bisher 40 %) der Arbeitnehmer in Deutschland über eine betriebliche Altersversorgung (bAV) verfügen.  Dies schätzt die Unternehmensberatung Willis Towers Watson auf Basis einer Umfrage unter rund 200 Unternehmensvertretern.

Unternehmen rechnen damit, dass ab 2020 Tarifverträge die neu geschaffene reine Beitragszusage im Sozialpartnermodell in der Breite aufgreifen werden. Zudem würden wahrscheinlich höchstens ein Viertel der nicht tarifgebundenen Unternehmen künftig einem Sozialpartnermodell betreten, wie 70 % der befragten Unternehmensvertreter, bAV-und HR-Verantwortliche aus mittleren und großen Unternehmen in Deutschland, angaben.

Deutsche Lohnersatzrate deutlich unter dem OECD-Durchschnitt

„Im internationalen Vergleich liegt das deutsche Altersversorgungssystem nur im unteren Mittelfeld“, kritisiert Dr. Thomas Jasper, Leiter der bAV-Beratung bei Willis Towers Watson Deutschland. So liegt die Lohnersatzrate deutlich unter dem OECD-Durchschnitt, das Pro-Kopf-Vermögen ist ebenfalls geringer ausgeprägt und die betriebliche Altersversorgung erreicht bislang nur 40 % der Arbeitnehmer. „Hier besteht klar Handlungsbedarf – und auch wenn das Betriebsrentenstärkungsgesetz längst nicht alle bAV-Probleme anpackt, so ist es doch ein Schritt in die richtige Richtung.“

Die Chancen und Grenzen des Sozialpartnermodells

„Investieren Unternehmen für durchschnittliche Arbeitnehmer nur 4 % der jeweiligen jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in die bAV, kann – je nach Verzinsung der Beiträge – die Lohnersatzrate um bis zu 19 % und damit über den OECD-Durchschnitt steigen“, so Jasper. Das Sozialpartnermodell hat allerdings auch Grenzen: Nur 45 % der Arbeitnehmer in Deutschland arbeiten tarifgebunden – und gerade in Branchen mit geringer Tarifabdeckung ist die bAV meist unterdurchschnittlich verbreitet. „Hier wird es darauf ankommen, wie viele nicht tarifgebundene Unternehmen einem Sozialpartnermodell freiwillig beitreten werden“, glaubt Jasper. Die Umfrageergebnisse fallen in dieser Hinsicht ernüchternd aus: Unternehmensvertreter rechnen überwiegend damit, dass sich höchstens ein Viertel der nicht tarifgebundenen Unternehmen einem Sozialpartnermodell anschließt.

2023 als Prüfzeitpunkt verfrüht

Geplant ist, dass der Gesetzgeber im Jahr 2023 die durch das BRSG erreichten Fortschritte überprüfen wird, um dann ggf. weitere Maßnahmen zum Ausbau der ergänzenden Altersvorsorge einzuleiten. „Im Jahr 2023 werden wir sicher erste Erfolge des BRSG sehen, aber ein abschließendes Fazit wäre zu diesem Zeitpunkt verfrüht“, ist Jasper überzeugt.

(Willis Towers Watson, PM vom 19.10.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Dmytro Shyshkin


02.02.2026

Tax-Compliance-Praxis: Das finale BMF-Schreiben zur ertragsteuerlichen Behandlung von Fondsetablierungskosten vom 19.01.2026

Mit Datum vom 19.01.2026 hat das BMF das finale Schreiben zur ertragsteuerlichen Behandlung von Fondsetablierungskosten (§ 6e EStG) veröffentlicht.

weiterlesen
Tax-Compliance-Praxis: Das finale BMF-Schreiben zur ertragsteuerlichen Behandlung von Fondsetablierungskosten vom 19.01.2026

Meldung

Der Betrieb


02.02.2026

IPSASB: Klimabezogener Berichtsstandard für den öffentlichen Sektor

Der neue Klimaberichtsstandard IPSASB SRS 1 verpflichtet öffentliche Einrichtungen zur transparenten Offenlegung klimabezogener Informationen in ihren Finanzberichten.

weiterlesen
IPSASB: Klimabezogener Berichtsstandard für den öffentlichen Sektor

Meldung

©jirsak/123rf.com


30.01.2026

Strengere Regeln für Umwelt- und Klimaversprechen

Nur wenn Umweltaussagen und Nachhaltigkeitssiegel transparent und zuverlässig sind, könnten Verbraucher fundierte Kaufentscheidungen treffen.

weiterlesen
Strengere Regeln für Umwelt- und Klimaversprechen
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)