• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Betriebsprüfung: Viel Aufwand für Unternehmen

04.12.2015

Meldung, Steuerrecht

Betriebsprüfung: Viel Aufwand für Unternehmen

Beitrag mit Bild

In Großunternehmen führt nahezu jede Betriebsprüfung zu Mehrsteuern.

Eine aktuelle PwC-Studie zeigt, wo der Fiskus bei Betriebsprüfungen besonders genau hinschaut. Die Mehrheit der befragten Unternehmen berichten dabei über erhöhten Aufwand im Vergleich zu früher.

Die Finanzbehörden prüfen deutsche Unternehmen mit zunehmender Intensität. Das zeigt die aktuelle Studie „Betriebsprüfungen 2015“, für die die Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft PwC mehr als 200 deutsche Unternehmen unterschiedlicher Größenordnungen befragt hat. Sie liefert aufschlussreiche Erkenntnisse über aktuelle Trends und Schwerpunkte. Besonders hoch sei dieser Anteil mit 77 Prozent bei Großunternehmen mit mehr als 500 Millionen Euro Jahresumsatz. Diese Großunternehmen bekommen zudem häufiger Besuch von den Finanzbeamten: Bei 67 Prozent von ihnen fand zum Zeitpunkt der Befragung eine Betriebsprüfung statt. Unter den umsatzschwächeren Unternehmen betrug der Anteil immerhin noch 51 Prozent.

Rückstellungen im Fokus

Zu den Bereichen, die Finanzbeamte besonders genau prüfen, gehören die Rückstellungen: Vier von fünf Unternehmen berichten, dass deren Höhe ein Thema bei der letzten Betriebsprüfung war. „Auch Bewertungen von Wirtschaftsgütern und Wertberichtigungen werden weiterhin oft hinterfragt“, berichtet Dr. Arne Schnitger, Steuerexperte und Partner bei PwC. Bei Prüfungen im Bereich der Gewerbesteuer geht es hingegen am häufigsten um die Hinzurechnung von Lizenzzahlungen und Mieten oder Pacht, während die Beamten im Bereich der Umsatzsteuer-Sonderprüfungen am liebsten den Vorsteuerabzug hinterfragen.

Verrechnungspreise als Problem

Ein weiterer Schwerpunkt sind konzerninterne Verrechnungspreise: Fast 60 Prozent der international aufgestellten Unternehmen berichten, dass diese bei der letzten Prüfung im Fokus standen. Zudem zeigt die Befragung, dass die Beamten enger mit Kollegen aus anderen Ländern zusammenarbeiten: Jedes vierte Unternehmen hat während der letzten Prüfung einen Informationsaustausch mit ausländischen Steuerbehörden erlebt.

Wenige Finanzgerichtsprozesse, hohe Nachzahlungen

Bemerkenswert in diesem Zusammenhang: Beim Thema Verrechnungspreise kommt es vergleichsweise selten zu internationalen Verständigungsverfahren oder Finanzgerichtsprozessen. „Offenbar scheuen viele Unternehmen den Aufwand eines Verfahrens und suchen lieber den Kompromiss mit den Betriebsprüfern“, so Schnitger. Diese Haltung trägt dazu bei, dass viele Betriebsprüfungen zu hohen Mehreinnahmen für den Staatshaushalt führen: Mehr als 80 Prozent der Unternehmen berichten, dass sie nach der letzten Prüfung Steuern nachzahlen mussten. In Großunternehmen führt sogar praktisch jede Prüfung zu Mehrsteuern.

(PwC PriceWaterhouseCoopers/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Rechtsboard

Wolfgang Kleinebrink


24.08.2026

„Programm für Aufschwung und Beschäftigung – Teil 2“ – Wichtige Auswirkungen auf das Entgeltfortzahlungsrecht und die Mitbestimmung bei KI-Maßnahmen

Am 02.07.2026 hat der Koalitionsausschuss der Union und der SPD das „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ vorgestellt. Im Folgenden wird erläutert, welche Folgen das Vorhaben für das Recht der Entgeltfortzahlung und die Mitbestimmung bei KI-Maßnahmen haben könnte und welche Möglichkeiten die angedachten neuen Regelungen für Arbeitgeber bieten würden.

weiterlesen
„Programm für Aufschwung und Beschäftigung – Teil 2“ – Wichtige Auswirkungen auf das Entgeltfortzahlungsrecht und die Mitbestimmung bei KI-Maßnahmen

Meldung

©stockWERK/fotolia.com


24.08.2026

Carried Interest bei Private-Equity-Fonds nicht umsatzsteuerbar

Ein Carried Interest bleibt umsatzsteuerfrei, wenn er vom Gesellschaftserfolg und nicht von konkreten Leistungen abhängt.

weiterlesen
Carried Interest bei Private-Equity-Fonds nicht umsatzsteuerbar

Meldung

©Volha Maksimava/istockphoto.com


24.08.2026

Entgeltgleichheit: Median der Männer wird zum Maßstab

Das LAG BW sprach einer Arbeitnehmerin wegen Entgeltbenachteiligung die Differenz zum Medianentgelt vergleichbarer männlicher Beschäftigter zu.

weiterlesen
Entgeltgleichheit: Median der Männer wird zum Maßstab
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht