• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Betriebsausgabenabzug für steuerfreie Photovoltaikanlagen 2022

18.11.2024

Meldung, Steuerrecht

Betriebsausgabenabzug für steuerfreie Photovoltaikanlagen 2022

Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass nachlaufende Betriebsausgaben, die im Zusammenhang mit steuerpflichtigen Einnahmen aus dem Betrieb einer Photovoltaikanlage in früheren Jahren stehen, aber erst 2022 abfließen, abzugsfähig sind.

Beitrag mit Bild

© diyanadimitrova/fotolia.com

In einem Streitfall vor dem Finanzgericht Münster hatte der Antragsteller bis 2021 gewerbliche Einkünfte aus dem Betrieb einer Photovoltaikanlage auf seinem privaten Einfamilienhaus erzielt. Er ermittelte seinen Gewinn durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG. Für 2022 machte er Steuerberatungskosten und Umsatzsteuernachzahlungen für die Jahre 2020 und 2021 aus dem Betrieb der Photovoltaikanlage als Betriebsausgaben geltend.

Ärger mit dem Finanzamt

Das Finanzamt erkannte den Betriebsausgabenabzug unter Hinweis auf die ab 2022 für die Photovoltaikanlage des Antragstellers geltende Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG nicht an. Den für das Einspruchsverfahren vom Antragsteller gestellten Antrag auf Aussetzung der Vollziehung lehnte das Finanzamt unter Hinweis auf das BMF-Schreiben vom 17.07.2023 (BStBl. I 2023 S. 1494) ab, wonach die zeitliche Zuordnung der Betriebsausgaben allein nach der Art der Gewinnermittlung und damit nach dem Zu- und Abflussprinzip erfolge. Dies gelte umgekehrt auch für nachträgliche Betriebseinnahmen unabhängig von ihrer wirtschaftlichen Verursachung.

Erfolg vor dem Finanzgericht

Der daraufhin vom Antragsteller gestellte gerichtliche Antrag auf Aussetzung der Vollziehung hatte in vollem Umfang Erfolg (Beschluss vom 21.10.2024 – 1 V 1757/24 E). Das Finanzgericht Münster hatte im Rahmen der gebotenen summarischen Prüfung ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Einkommensteuerbescheids.

Zwar seien die ab dem Streitjahr 2022 zugeflossenen Einnahmen des Antragstellers aus der Photovoltaikanlage aufgrund der gesetzlichen Anordnungsregelung in § 52 Abs. 4 Satz 28 EStG steuerfrei. Diese Regelung betreffe jedoch nur die Einnahmenseite und enthalte keine Aussage zum Betriebsausgabenabzug. Hierfür sei vielmehr allein § 3c Abs. 1 EStG einschlägig, wonach Betriebsausgaben nur dann nicht abgezogen werden dürften, wenn sie in unmittelbarem wirtschaftlichem Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen stünden. Auf einen zeitlichen Zusammenhang zwischen Ausgaben und Einnahmen komme es dagegen nicht an. Ein wirtschaftlicher Zusammenhang liege im Streitfall nicht vor, da die Betriebsausgaben gerade nicht mit steuerfreien Einnahmen, sondern mit steuerpflichtigen Einnahmen aus früheren Jahren im Zusammenhang gestanden hätten.

Eine gegenteilige Regelung enthalte auch das vom Finanzamt angeführte BMF-Schreiben vom 17.07.2023 nicht. Dieses stelle vielmehr für den Betriebsausgabenabzug ebenfalls auf den wirtschaftlichen Zusammenhang ab.


FG Münster vom 18.11.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©Jürgen Fälchle/fotolia.com


21.08.2025

BFH: Steuerpflicht bei Ehevertrag kann rückwirkend entfallen

Ein Ehevertrag kann steuerlich rückwirkend geändert werden, wenn beide Ehepartner einem Irrtum über die Steuerfolgen unterlagen und der Vertrag deshalb rückabgewickelt wird.

weiterlesen
BFH: Steuerpflicht bei Ehevertrag kann rückwirkend entfallen

Podcast

FACHFRAGEN Podcast


21.08.2025

FACHFRAGEN: Finance als Co-Pilot der Transformation bei OBI – Erfahrungen und Erfolgsfaktoren

Heute richten wir den Fokus in unserem Podcast auf den Finance-Bereich – nicht als klassische Reporting-Instanz, sondern als strategischen Co-Piloten der unternehmerischen Transformation. Wie gelingt dieser Rollenwandel in der Praxis? Welche Kompetenzen, Strukturen und Technologien braucht Finance, um die Transformation nicht nur zu begleiten, sondern aktiv mitzugestalten? Und wie gelingt es, innerhalb des Unternehmens als glaubwürdiger, wirkungsvoller Partner zu zählen?

weiterlesen
FACHFRAGEN: Finance als Co-Pilot der Transformation bei OBI – Erfahrungen und Erfolgsfaktoren

Meldung

adam121/123rf.com


21.08.2025

NFT-Handel: FG klärt Umsatzsteuer-Fragen

Erstmals musste sich ein deutsches Finanzgericht mit der umsatzsteuerlichen Behandlung des Handels mit NFT befassen.

weiterlesen
NFT-Handel: FG klärt Umsatzsteuer-Fragen

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank