• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Betriebsärztliche Grippeschutzimpfung als Arbeitsunfall?

10.08.2015

Arbeitsrecht, Meldung

Betriebsärztliche Grippeschutzimpfung als Arbeitsunfall?

Beitrag mit Bild

Der Betrieb

Ein Impfschaden infolge einer Grippeschutzimpfung ist nicht bereits deshalb als Arbeitsunfall zu entschädigen, weil die Impfung auf Veranlassung des Arbeitgebers durch den Betriebsarzt erfolgt, entschied das Sozialgericht Dortmund mit Urteil S 36 U 818/12 vom 05.08.2014.

Eine Museumsmitarbeiterin erkrankte infolge einer betriebsärztlichen Grippeschutzimpfung an einem Guillain-Barré-Syndrom, einem neurologischen Krankheitsbild, bei dem es zu entzündlichen Veränderungen des peripheren Nervensystems kommt. Typischerweise erfolgen dabei unterschiedlich stark ausgeprägte Lähmungen im Bereich der Bein- und Armmuskulatur sowie leichtgradige Sensibilitätsstörungen. Die Mitarbeiterin verklagte daraufhin die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft auf Anerkennung eines Arbeitsunfalls, weil ihr die betriebsärztliche Impfung von ihrem Arbeitgeber angeboten worden war. Sie habe sich angesichts des Publikumsverkehrs im Museum vor einer besonderen Ansteckungsgefahr schützen wollen.

Kein Erfolg vor Gericht

Das Sozialgericht Dortmund wies die Klage als unbegründet ab. Die Anerkennung eines Arbeitsunfalls komme nur in Betracht, wenn die mit der Tätigkeit verbundene Gefährdung eine Grippeschutzimpfung über die allgemeine Gesundheitsfürsorge hinaus erforderlich mache. Dies sei bei der Klägerin im Museum nicht der Fall gewesen. Zwar habe sie Kontakt zu Besuchergruppen gehabt. Die Ansteckungsgefahr sei aber nicht größer gewesen als an anderen Arbeitsplätzen mit Kontakt zu Kollegen und Publikum oder im privaten Bereich z. B. beim Einkaufen.

(SG Dortmund / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©Alexander Limbach/fotolia.com


11.12.2023

EU beschließt KI-Gesetz

Die EU hat das weltweit erste KI-Gesetz beschlossen. Für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz sollen in der EU künftig strengere Regeln gelten.

weiterlesen
EU beschließt KI-Gesetz

Meldung

fabrikacrimea/123rf.com


11.12.2023

Nachhaltigkeitsberichterstattung: IDW unterstützt ISSA 5000

ISSA 5000 wird auf Nachhaltigkeitsinformationen anwendbar sein, die über sämtliche Nachhaltigkeitsthemen berichten und nach verschiedenen Rahmenwerken erstellt werden.

weiterlesen
Nachhaltigkeitsberichterstattung: IDW unterstützt ISSA 5000

Meldung

©Artur Szczybylo/123rf.com


08.12.2023

Freitag und Montag sind häufigste Homeoffice-Tage

Über alle Wirtschaftszweige hinweg wird in etwa 64 % der Unternehmen Homeoffice genutzt, dabei ist der Freitag mit 55 % der häufigste Homeoffice-Tag.

weiterlesen
Freitag und Montag sind häufigste Homeoffice-Tage

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank