• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Betriebsärztliche Grippeschutzimpfung als Arbeitsunfall?

10.08.2015

Arbeitsrecht, Meldung

Betriebsärztliche Grippeschutzimpfung als Arbeitsunfall?

Beitrag mit Bild

Der Betrieb

Ein Impfschaden infolge einer Grippeschutzimpfung ist nicht bereits deshalb als Arbeitsunfall zu entschädigen, weil die Impfung auf Veranlassung des Arbeitgebers durch den Betriebsarzt erfolgt, entschied das Sozialgericht Dortmund mit Urteil S 36 U 818/12 vom 05.08.2014.

Eine Museumsmitarbeiterin erkrankte infolge einer betriebsärztlichen Grippeschutzimpfung an einem Guillain-Barré-Syndrom, einem neurologischen Krankheitsbild, bei dem es zu entzündlichen Veränderungen des peripheren Nervensystems kommt. Typischerweise erfolgen dabei unterschiedlich stark ausgeprägte Lähmungen im Bereich der Bein- und Armmuskulatur sowie leichtgradige Sensibilitätsstörungen. Die Mitarbeiterin verklagte daraufhin die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft auf Anerkennung eines Arbeitsunfalls, weil ihr die betriebsärztliche Impfung von ihrem Arbeitgeber angeboten worden war. Sie habe sich angesichts des Publikumsverkehrs im Museum vor einer besonderen Ansteckungsgefahr schützen wollen.

Kein Erfolg vor Gericht

Das Sozialgericht Dortmund wies die Klage als unbegründet ab. Die Anerkennung eines Arbeitsunfalls komme nur in Betracht, wenn die mit der Tätigkeit verbundene Gefährdung eine Grippeschutzimpfung über die allgemeine Gesundheitsfürsorge hinaus erforderlich mache. Dies sei bei der Klägerin im Museum nicht der Fall gewesen. Zwar habe sie Kontakt zu Besuchergruppen gehabt. Die Ansteckungsgefahr sei aber nicht größer gewesen als an anderen Arbeitsplätzen mit Kontakt zu Kollegen und Publikum oder im privaten Bereich z. B. beim Einkaufen.

(SG Dortmund / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©djedzura/123rf.com


29.05.2026

AGG: Falsche Anrede reicht nicht immer für eine Entschädigung

Eine falsche Anrede in einer Bewerbungsabsage kann heikel sein, vor allem, wenn Bewerbende ausdrücklich um eine geschlechtsneutrale Ansprache bitten.

weiterlesen
AGG: Falsche Anrede reicht nicht immer für eine Entschädigung

Meldung

©BachoFoto/fotolia.com


29.05.2026

Mehr Frauen an der DAX-Spitze

Frauen übernehmen zunehmend Spitzenpositionen in den Kontrollgremien, während auch internationale Führungserfahrung wichtiger wird.

weiterlesen
Mehr Frauen an der DAX-Spitze

Meldung

©Markus Mainka/fotolia.com


28.05.2026

Teilzeit auf Rekordniveau: Jede zweite Frau arbeitet reduziert

Zwar arbeiten Teilzeitkräfte heute mehr Stunden als früher, gleichzeitig bleibt Teilzeit vor allem bei Frauen und älteren Beschäftigten weit verbreitet.

weiterlesen
Teilzeit auf Rekordniveau: Jede zweite Frau arbeitet reduziert
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht