• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Betriebsärztliche Grippeschutzimpfung als Arbeitsunfall?

10.08.2015

Arbeitsrecht, Meldung

Betriebsärztliche Grippeschutzimpfung als Arbeitsunfall?

Beitrag mit Bild

Der Betrieb

Ein Impfschaden infolge einer Grippeschutzimpfung ist nicht bereits deshalb als Arbeitsunfall zu entschädigen, weil die Impfung auf Veranlassung des Arbeitgebers durch den Betriebsarzt erfolgt, entschied das Sozialgericht Dortmund mit Urteil S 36 U 818/12 vom 05.08.2014.

Eine Museumsmitarbeiterin erkrankte infolge einer betriebsärztlichen Grippeschutzimpfung an einem Guillain-Barré-Syndrom, einem neurologischen Krankheitsbild, bei dem es zu entzündlichen Veränderungen des peripheren Nervensystems kommt. Typischerweise erfolgen dabei unterschiedlich stark ausgeprägte Lähmungen im Bereich der Bein- und Armmuskulatur sowie leichtgradige Sensibilitätsstörungen. Die Mitarbeiterin verklagte daraufhin die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft auf Anerkennung eines Arbeitsunfalls, weil ihr die betriebsärztliche Impfung von ihrem Arbeitgeber angeboten worden war. Sie habe sich angesichts des Publikumsverkehrs im Museum vor einer besonderen Ansteckungsgefahr schützen wollen.

Kein Erfolg vor Gericht

Das Sozialgericht Dortmund wies die Klage als unbegründet ab. Die Anerkennung eines Arbeitsunfalls komme nur in Betracht, wenn die mit der Tätigkeit verbundene Gefährdung eine Grippeschutzimpfung über die allgemeine Gesundheitsfürsorge hinaus erforderlich mache. Dies sei bei der Klägerin im Museum nicht der Fall gewesen. Zwar habe sie Kontakt zu Besuchergruppen gehabt. Die Ansteckungsgefahr sei aber nicht größer gewesen als an anderen Arbeitsplätzen mit Kontakt zu Kollegen und Publikum oder im privaten Bereich z. B. beim Einkaufen.

(SG Dortmund / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©estations/fotolia.com


09.10.2026

Bundesrat will Privilegierung von E-Fahrzeugen bis 2035

Bis Ende 2035 sollen E-Fahrzeuge privilegiert bleiben, während zusätzliche Überprüfungen künftig entfallen werden.

weiterlesen
Bundesrat will Privilegierung von E-Fahrzeugen bis 2035

Meldung

©Eisenhans/fotolia.com


09.10.2026

EU-Geldwäschevorgaben: AMLA entschärft wichtige Pflichten

Die neuen EU-Geldwäschestandards bringen Unternehmen mehr Flexibilität und reduzieren bestimmte Prüf- und Dokumentationspflichten.

weiterlesen
EU-Geldwäschevorgaben: AMLA entschärft wichtige Pflichten

Steuerboard

Nicola Halmburger


08.10.2026

Erbfallkostenpauschale auch für Vermächtnisnehmer: BFH stärkt den einzigen inländischen Erwerber

Die Erbfallkostenpauschale nach § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG ist ein steuerlich relevanter, in der Beratung oft unterschätzter Abzugsposten. Ihre Bedeutung zeigt sich besonders, wenn der Erwerber keine Bestattungskosten getragen hat oder nur geringe Erwerbskosten nachweisen kann.

weiterlesen
Erbfallkostenpauschale auch für Vermächtnisnehmer: BFH stärkt den einzigen inländischen Erwerber
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht