• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Betriebsärztliche Grippeschutzimpfung als Arbeitsunfall?

10.08.2015

Arbeitsrecht, Meldung

Betriebsärztliche Grippeschutzimpfung als Arbeitsunfall?

Beitrag mit Bild

Der Betrieb

Ein Impfschaden infolge einer Grippeschutzimpfung ist nicht bereits deshalb als Arbeitsunfall zu entschädigen, weil die Impfung auf Veranlassung des Arbeitgebers durch den Betriebsarzt erfolgt, entschied das Sozialgericht Dortmund mit Urteil S 36 U 818/12 vom 05.08.2014.

Eine Museumsmitarbeiterin erkrankte infolge einer betriebsärztlichen Grippeschutzimpfung an einem Guillain-Barré-Syndrom, einem neurologischen Krankheitsbild, bei dem es zu entzündlichen Veränderungen des peripheren Nervensystems kommt. Typischerweise erfolgen dabei unterschiedlich stark ausgeprägte Lähmungen im Bereich der Bein- und Armmuskulatur sowie leichtgradige Sensibilitätsstörungen. Die Mitarbeiterin verklagte daraufhin die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft auf Anerkennung eines Arbeitsunfalls, weil ihr die betriebsärztliche Impfung von ihrem Arbeitgeber angeboten worden war. Sie habe sich angesichts des Publikumsverkehrs im Museum vor einer besonderen Ansteckungsgefahr schützen wollen.

Kein Erfolg vor Gericht

Das Sozialgericht Dortmund wies die Klage als unbegründet ab. Die Anerkennung eines Arbeitsunfalls komme nur in Betracht, wenn die mit der Tätigkeit verbundene Gefährdung eine Grippeschutzimpfung über die allgemeine Gesundheitsfürsorge hinaus erforderlich mache. Dies sei bei der Klägerin im Museum nicht der Fall gewesen. Zwar habe sie Kontakt zu Besuchergruppen gehabt. Die Ansteckungsgefahr sei aber nicht größer gewesen als an anderen Arbeitsplätzen mit Kontakt zu Kollegen und Publikum oder im privaten Bereich z. B. beim Einkaufen.

(SG Dortmund / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©Dan Race/fotolia.com


05.03.2026

Wirecard-Komplex: Kreditgebende Banken fallen nicht unter das Kapitalanleger-Musterverfahren

Der BGH stellt klar, dass das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz ausschließlich für Kapitalanleger gedacht ist und nicht für kreditgebende Banken.

weiterlesen
Wirecard-Komplex: Kreditgebende Banken fallen nicht unter das Kapitalanleger-Musterverfahren

Meldung

©Jamrooferpix/fotolia.com


05.03.2026

„Mixpalette“: Vorsteuer scheitert an ungenauen Rechnungen

Sammelbezeichnungen wie „Mixpalette“ auf Rechnungen genügen nicht, wenn sie keine klare Identifizierung der gelieferten Waren ermöglichen.

weiterlesen
„Mixpalette“: Vorsteuer scheitert an ungenauen Rechnungen

Steuerboard

Caroline Ruschen


04.03.2026

Luxusgüter als Gegenstände des täglichen Gebrauchs im Kontext privater Veräußerungsgeschäfte

Auch bei einem vermieteten hochpreisigen Wirtschafts- bzw. Luxusgut kann es sich um einen Gegenstand des täglichen Gebrauchs handeln, dessen Veräußerung selbst innerhalb der Spekulationsfrist einkommensteuerfrei bleibt.

weiterlesen
Luxusgüter als Gegenstände des täglichen Gebrauchs im Kontext privater Veräußerungsgeschäfte
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)