22.12.2025

Arbeitsrecht, Meldung

Betriebliche Altersvorsorge wird gestärkt

Künftig sollen mehr Menschen von einer guten Betriebsrente profitieren können, vor allem Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen sowie mit geringem Einkommen. Das sieht das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz vor. Der Bundesrat hat dem Gesetz am 19.12.2025 zugestimmt.

Beitrag mit Bild

©contrastwerkstatt/fotolia.com

Rund 52 % der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Deutschland haben eine Betriebsrente. In kleinen und mittleren Unternehmen allerdings und bei Beschäftigten mit geringem Einkommen ist sie noch wenig verbreitet. Mit dem Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetz will die Bundesregierung daher die betriebliche Altersvorsorge weiter fördern. Vorgesehen sind Verbesserungen im Arbeits-, Finanzaufsichts- und Steuerrecht.

Was soll sich verbessern?

  • Ausbau des Sozialpartnermodells: Mit diesem Modell werden seit 2018 Betriebsrenten auf Grundlage eines Tarifvertrags organisiert. Künftig sollen auch nicht tarifgebundene Unternehmen und ihre Beschäftigten daran teilnehmen können. Das sind häufig kleinere Unternehmen.
  • Mehr Flexibilität beim Arbeitgeberwechsel: Anwartschaften auf eine Betriebsrente sollen leichter mitgenommen oder in der Versorgungseinrichtung belassen werden können.
  • Neue Impulse im Finanzaufsichtsrecht, um die betriebliche Altersversorgung attraktiver zu machen: Um höhere Renditen und damit höhere Betriebsrenten zu erzielen, bekommen beispielsweise Pensionskassen mehr Spielraum in ihrer Kapitalanlage.
  • Bessere steuerliche Förderung der Betriebsrente für Geringverdiener: Die Einkommensgrenze für die Förderung wird angehoben. Zudem steigt der maximal geförderte Arbeitgeberzuschuss.
  • Digitalisierung der betrieblichen Altersversorgung: Damit sollen Unternehmen von unnötiger Bürokratie entlastet werden.

Weitere Reformen in der Alterssicherung

Der Bundesrat hat am 19.12.2025 neben dem Betriebsrentenstärkungsgesetz außerdem das Rentenpaket 2025 gebilligt und der Einführung der Aktivrente zugestimmt. Damit kann das erste große Paket zur Rente im neuen Jahr in Kraft treten. Das Bundeskabinett hat im Dezember zudem der Einsetzung einer Rentenkommission zugestimmt. Sie soll bis Mitte kommenden Jahres ihre Vorschläge für Reformen in der Alterssicherung vorlegen.


Bundesregierung vom 19.12.2025 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

Weitere Meldungen


Meldung

©Marco2811/fotolia.com


19.12.2025

Irreführende Preiswerbung in Prospekten

Eine Preiswerbung mit prozentualen Ermäßigungen ist unzulässig, wenn sie sich auf die UVP statt auf den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage bezieht.

weiterlesen
Irreführende Preiswerbung in Prospekten

Meldung

©Bartolomiej Pietrzyk/123rf.com


19.12.2025

Kabinett beschließt weitere Verlängerung des Kurzarbeitergeldes

Ohne die Verlängerung des Kurzarbeitergeldes bestünde in den kommenden Monaten ein Risiko von erheblichem Personalabbau in von Kurzarbeit betroffenen Betrieben.

weiterlesen
Kabinett beschließt weitere Verlängerung des Kurzarbeitergeldes

Meldung

©marog-pixcells/fotolia.com


18.12.2025

Schadensersatz wegen Datenschutzverstößen einer Finanzbehörde

Der Bundesfinanzhof hat erstmals klargestellt, wann ein Schadensersatzanspruch wegen Datenschutzverstößen gegen ein Finanzamt zulässig ist.

weiterlesen
Schadensersatz wegen Datenschutzverstößen einer Finanzbehörde

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank