Geht es um die Finanzierung der betrieblichen Altersversorgung (bAV), setzen kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) traditionell auf unternehmensinterne Pensionsrückstellungen. Rund die Hälfte der KMU wird ihre bAV jedoch in den kommenden Jahren ändern.
Nur 45 % der KMU bilden für die bAV spezifisch reservierte Vermögenswerte, während 55 % darauf vertrauen, die Pensionszahlungen aus dem operativen Ergebnis leisten zu können, wie eine aktuelle Umfrage von Willis Towers Watson zeigt. Jedoch planen gut die Hälfte (52 %), ihre bAV in den kommenden Jahren anzupassen. Grund für diese Überlegungen ist vor allem die Niedrigzinsphase. Das Betriebsrentenstärkungsgesetz spielt hier hingegen kaum eine Rolle: Nur 30 % haben seine Inhalte bislang zur Kenntnis genommen.
Vertrauen auf Innenfinanzierung
„Gerade Mittelständler vertrauen traditionell eher auf die Kraft der Innenfinanzierung und behalten die Liquidität bevorzugt im Unternehmen“, resümiert Heiko Gradehandt, Bereichsleiter Betriebliche Altersversorgung bei Willis Towers Watson. „Hier spielen Pensionsverpflichtungen meist keine allzu bedeutende Rolle in der Gesamtbilanz, und da sich viele Mittelständler nicht fremd finanzieren, ist das Bankenrating für sie weniger wichtig“, ordnet der Experte für bAV in KMU die Umfrageergebnisse ein. Statisch ist das bAV-Bild im Mittelstand dennoch nicht: Bei den Unternehmen, die sich für ein spezifisch reserviertes Deckungsvermögen entschieden haben, sind die Deckungsquoten gegenüber 2015 gestiegen. Knapp die Hälfte (43 %) verfügen über eine komfortable Deckungsquote von mehr als 75 %. Vor zwei Jahren verfügten nur knapp ein Viertel (23 %) über eine solche Deckungsquote.
Deckungsquoten steigen – oft im Zusammenhang mit Nachfolgeplanung
Dass so viele Unternehmen die Finanzierungsgrundlagen ihrer bAV ausbauen, führt Gradehandt auf zwei Einflussfaktoren zurück: „Häufig wird bei den Vorbereitungen zur Unternehmensnachfolge die Finanzierung der Pensionsverpflichtungen neu überdacht. Zudem werden derzeit viele schon lange bestehende Rückdeckungsversicherungen für Pensionsverpflichtungen an die aktuellen Niedrigzinsverhältnisse angepasst und die Deckungsquote erhöht.“ So oder so behalten Mittelständler ihre Pensionsverpflichtungen genau im Blick. Fast vier Fünftel (78 %) greifen bei der Finanzplanung auf regelmäßige versicherungsmathematische Prognosen für die Entwicklung ihrer bAV zurück.
Anpassung oder Schließung der bAV als Antwort auf Niedrigzinsumfeld
Angesichts des andauernden Niedrigzinsumfelds wollen gut die Hälfte der befragten Mittelständler (52 %) ihre bAV in den kommenden Jahren anpassen. Was genau werden sie tun? Hier zeigt sich ein uneinheitliches Bild. 44 % in dieser Gruppe wollen neu eintretenden Mitarbeitern keine bAV mehr anbieten, während 43 % die bAV beibehalten, aber die Gestaltung oder Finanzierung neu aufstellen wollen.
bAV abschaffen? Besser nicht!
„Die Abschaffung der bAV ist aus personalpolitischen Gründen eher nicht zu empfehlen – viele Mitarbeiter erwarten heutzutage eine bAV und die Debatte um das Betriebsrentenstärkungsgesetz dürfte diese Erwartungen noch befeuert haben“, so Gradehandt. „Zudem lassen sich auch im Niedrigzinsumfeld robuste und unkomplizierte Pensionszusagen gut umsetzen, etwa indem Versorgungsbeiträge in eine Direktversicherung fließen, die dann die Rentenzahlungen im Alter übernimmt. Viele Mittelständler haben ihre Pensionszusagen in den vergangenen Jahren schon auf solche Modelle umgestellt“, berichtet Gradehandt aus dem bAV-Alltag in KMU.
Betriebsrentenstärkungsgesetz: kaum bekannt
Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz hat sich nur ein Drittel der KMU (30 %) genauer beschäftigt. Weit über die Hälfte hat es noch nicht angeschaut (60 %) oder findet es zu kompliziert (10 %). Entsprechend skeptisch werden seine Auswirkungen eingeschätzt. „An der bAV in unserem Unternehmen wird sich dadurch nichts ändern“, sagen 43 %. „Das Gesetz macht die Welt der bAV noch komplexer“, sagen sogar 68 %. bAV-Experte Gradehandt zeigt sich von dieser Zurückhaltung nicht überrascht: „Das Betriebsrentenstärkungsgesetz war ein richtiger erster Schritt für die Unternehmen, die noch gar keine bAV anbieten. Jedoch fühlen sich Unternehmen, die schon lange eine bAV anbieten, von dem Gesetz nicht richtig abgeholt, weil es die bestehenden Ungereimtheiten in der bAV-Regulierung nicht anpackt.“
(Willis Towers Watson, PM vom 21.09.2017 / Viola C. Didier)