• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Betriebliche Altersversorgung: Begründung für Abschläge

08.02.2017

Arbeitsrecht, Meldung

Betriebliche Altersversorgung: Begründung für Abschläge

Beitrag mit Bild

Noch vor kurzem hatte das BAG angenommen, dass die Einführung eines versicherungsmathematischen Abschlags keinen Eingriff in künftige, dienstzeitabhängige Steigerungsbeträge darstellt.

In einem aktuellen Urteil fordert das Bundesarbeitsgericht (BAG) sachliche Gründe für die Einführung versicherungsmathematischer Abschläge und ändert damit seine bisherige Rechtsprechung.

Bislang hat das BAG in der Einführung versicherungsmathematischer Abschläge für die vorzeitige Inanspruchnahme einer Betriebsrente keinen Eingriff in die Höhe der Versorgungsanwartschaften gesehen, sodass das sog. „Drei-Stufen-Modell“ keine Anwendung fand. Der damit verbundene Eingriff in die Versorgungsrechte wurde jedoch an den allgemeinen Grundsätzen des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit gemessen.

Sachliche Gründe künftig erforderlich

Nunmehr fordert das BAG für die Rechtfertigung eines derartigen Eingriffs im Einzelfall sachliche Gründe (Urteil 3 AZR 439/15 vom 13.10.2016). Diese können auch in veränderten Wertvorstellungen liegen, wenn der Dotierungsrahmen im Wesentlichen gleich bleibt und der Eingriff für die nachteilig betroffenen Arbeitnehmergruppen zumutbar ist.

Wichtig für die Praxis

Auf den ersten Blick wirkt die vom BAG vorgenommene Änderung seiner Rechtsprechung wie eine Marginalie. Werden Änderungen von Versorgungsregelungen zur gerichtlichen Überprüfung gestellt, ist in Zukunft nun aber stets auch eine konkrete Prüfung vorzunehmen, ob der jeweils klagende Arbeitnehmer im Einzelfall durch die Änderung einen Eingriff in seine zu erwartenden Versorgungsbezüge erleiden musste. Dies gilt auch für die Neueinführung oder Veränderung versicherungsmathematischer Abschläge. Welche Feinheiten in der Praxis darüber hinaus noch zu beachten sind, erklärt RiArbG a.D. Dr. Volker Matthießen im Kurzkommentar zu diesem Urteil. Sie finden den Beitrag im kommenden DER BETRIEB sowie schon jetzt online unter DB1228236.


Weitere Meldungen


Steuerboard

Michael Feldner


18.11.2025

Wohl doch kein Steuerklassenprivileg für ausländische Familienstiftungen

Das FG Köln hat mit Beschluss vom 30.11.2023 ein Vorabentscheidungsersuchen beim EuGH eingereicht …

weiterlesen
Wohl doch kein Steuerklassenprivileg für ausländische Familienstiftungen

Meldung

nx123nx/123rf.com


18.11.2025

Rat der EU billigt Richtlinie über alternative Streitbeilegung

Die EU hat eine überarbeitete Richtlinie zur alternativen Streitbeilegung beschlossen, um Verbraucherstreitigkeiten künftig einfacher lösen zu können.

weiterlesen
Rat der EU billigt Richtlinie über alternative Streitbeilegung

Meldung

©magele-picture/fotolia.com


18.11.2025

Verdeckte Gewinnausschüttung ohne steuerlichen Wert

Auch wenn eine verdeckte Gewinnausschüttung formal vorliegt, muss ein tatsächlicher wirtschaftlicher Vorteil erkennbar sein.

weiterlesen
Verdeckte Gewinnausschüttung ohne steuerlichen Wert

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank