08.04.2016

Arbeitsrecht, Meldung

Betrieb muss Arbeitskampf nicht unterstützen

Beitrag mit Bild

Kein Streik auf dem Betriebsgelände: Auch unter Berücksichtigung des Streikrechts ist ein Arbeitgeber nicht gehalten, einen gegen ihn gerichteten Arbeitskampf zu unterstützen.

Das Arbeitsgericht Berlin hat entschieden, dass die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) auf dem Betriebsgelände der Amazon Pforzheim GmbH keine Streikmaßnahmen durchführen darf.

Ver.di will mit einem Arbeitskampf gegen die Amazon Pforzheim GmbH erreichen, dass die Tarifverträge des Einzel- und Versandhandels in Baden-Württemberg zur Anwendung kommen. Sie beabsichtigt, Streikmaßnahmen u.a. auf dem – nicht eingefriedeten und zum Betriebsgelände gehörenden – Parkplatz des Unternehmens durchzuführen, weil angesichts der örtlichen Verhältnisse und des Organisationsgrads der Belegschaft nur so ein Streik effektiv geführt werden könne. Hiergegen wendet sich die Amazon Pforzheim GmbH mit einer Unterlassungsklage.

Betriebsgelände muss nicht für Streikmaßnahmen zur Verfügung gestellt werden

Das ArbG Berlin hat der Klage mit Urteil vom 07.04.2016 (Az. 41 Ca 15029/15) entsprochen. Nach Auffassung des Arbeitsgerichts ist die Amazon Pforzheim GmbH auch unter Berücksichtigung des Streikrechts der Gewerkschaft nicht gehalten, einen gegen sie selbst gerichteten Arbeitskampf zu unterstützen und muss deshalb ihr Betriebsgelände – unabhängig von einer Einfriedung – nicht für Streikmaßnahmen zur Verfügung stellen.

(LArbG Berlin-Brandenburg, PM Nr. 15/2016 vom 07.04.2016 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Rechtsboard

Julia Hotze / Benedikt Reißnecker


12.11.2025

Massenentlassungsverfahren – Bleibt nun doch alles beim Alten nach der Entscheidung des EuGH?

Das BAG hat sein Momentum verpasst, das Nichtigkeitsdogma im Rahmen des Konsultationsverfahrens zu hinterfragen.

weiterlesen
Massenentlassungsverfahren – Bleibt nun doch alles beim Alten nach der Entscheidung des EuGH?

Meldung

©beebright/fotolia.com


12.11.2025

BSI-Lagebericht 2025: Hacker finden weiter leichtes Spiel

Die Wirtschaft macht Fortschritte bei der Cybersicherheit, bleibt aber vor allem durch ungeschützte Systeme und mangelhafte Schutzmaßnahmen ein attraktives Ziel für Cyberangriffe.

weiterlesen
BSI-Lagebericht 2025: Hacker finden weiter leichtes Spiel

Meldung

©estations/fotolia.com


12.11.2025

Gesetzentwurf zur KfZ-Steuerbefreiung von E-Autos

Elektrofahrzeuge, die bis Ende 2030 neu zugelassen oder umgerüstet werden, bleiben künftig bis zu zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit, maximal bis Ende 2035.

weiterlesen
Gesetzentwurf zur KfZ-Steuerbefreiung von E-Autos

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank