• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Beteiligung einer juristischen Person des öffentlichen Rechts an einer Personengesellschaft

23.06.2017

Meldung, Steuerrecht

Beteiligung einer juristischen Person des öffentlichen Rechts an einer Personengesellschaft

Beitrag mit Bild

©Butch/fotolia.com

Das BMF äußert sich in einem aktuellen Schreiben zum BFH-Urteil vom 25.03.2015 (I R 52/13), wonach die Beteiligung einer juristischen Person des öffentlichen Rechts (jPöR) an einer Mitunternehmerschaft zu einem Betrieb gewerblicher Art (BgA) führt.

Das Bundesfinanzministerium (BMF) stellt in seinem Schreiben vom 21.06.2017 klar, dass jPöR nur mit ihren BgA jeweils unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig (§ 1 Abs. 1 Nr. 6 KStG) sind. Aus der Beteiligung an einer Personengesellschaft resultiert losgelöst von der Einkünftequalifikation im Rahmen der gesonderten und einheitlichen Feststellung auf Ebene der Personengesellschaft bei der beteiligten jPöR auf Grund des § 4 KStG nur ein BgA, soweit die Einkünfte der Personengesellschaft nicht vermögensverwaltend oder land- und forstwirtschaftlich sind. Dies gilt unabhängig von der Rechtsform der Personengesellschaft. Auch der Umstand, dass an der Personengesellschaft nur jPöR beteiligt sind, hat hierauf keinen Einfluss. Ein solcher BgA liegt losgelöst davon vor, ob die für die Merkmale der wirtschaftlichen Selbständigkeit einerseits und des wirtschaftlichen Gewichts andererseits geltenden Umsatzgrenzen des R 4.1 Abs. 4 und 5 KStR erfüllt sind.

Das vollständige BMF-Schreiben (koordinierter Ländererlass) IV C 2 – S-2706 / 14 / 10001 vom 21.06.2017 finden Sie hier.

(BMF-Schreiben vom 21.06.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©Marco2811/fotolia.com


20.07.2026

Gesetzentwurf: Bekämpfung grenzüberschreitender Steuerhinterziehung

Plattform-Einkünfte sollen künftig auch international transparenter und steuerlich besser überprüfbar werden.

weiterlesen
Gesetzentwurf: Bekämpfung grenzüberschreitender Steuerhinterziehung

Juris KI-Suite


20.07.2026

juris KI-Suite: Deutlicher Effizienzgewinn für Rechts- und Steuerberater

Das Steuerrecht ist von hoher Komplexität und einer dynamischen Rechtsentwicklung geprägt. Gesetzesänderungen, aktuelle Gerichtsentscheidungen, Verwaltungsanweisungen und individuelle Mandantenthemen müssen laufend analysiert und gesichert in die Beratungspraxis übertragen werden. Entscheidend ist, zuverlässige Quellen zu nutzen, Zusammenhänge zu erkennen und daraus fundierte Handlungsempfehlungen abzuleiten.

weiterlesen
juris KI-Suite: Deutlicher Effizienzgewinn für Rechts- und Steuerberater

Meldung

© Minerva Studio/fotolia.com


20.07.2026

Startups: Mitarbeiter werden zu Stakeholdern

Mehr als jedes dritte Startup beteiligt Beschäftigte am Unternehmenserfolg, überwiegend durch virtuelle Anteile, zeigen aktuelle Zahlen.

weiterlesen
Startups: Mitarbeiter werden zu Stakeholdern
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht