Die Besteuerungsfragen in der Krise und Insolvenz sind kompliziert, da das Steuerrecht bereits in der laufenden Besteuerung von Einzelunternehmen, Personen- und Kapitalgesellschaften mitunter unübersichtlich ist. Die Rechtsanwendung im Insolvenzsteuerrecht ist somit eine echte Herausforderung für Praktiker und Betroffene.
Die Rechtsanwendung im Insolvenzsteuerrecht wirft deshalb so komplexe Fragen auf, weil es weder in der Insolvenzordnung noch im Steuerrecht systematische Regelungen gibt. Im Vorlagebeschluss vom 25.03.2015 (Az. X R 23/133) erklärte sogar der BFH: „Die steuerlichen Folgen der Sanierung eines in die Krise geratenen Die Rechtsanwendung im Insolvenzsteuerrecht führt zu komplexen Fragestellungen. Die Finanzverwaltung sollte generell auf Änderungen bzw. Fortentwicklungen der Rechtsprechung im Lichte von § 176 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AO und § 176 Abs. 2 AO mit sachgerechten Übergangsregelungen reagieren, da das Insolvenzsteuerrecht eine Vielzahl von Zweifelsfragen erst mit einer beachtlichen zeitlichen Verzögerung „rechtssicher“ beantworten kann.“
Der Beitrag Prof. Dr. Christoph Uhländer, Professor für Steuerrecht an der Fachhochschule für Finanzen in Nordkirchen, gibt Antwort auf die Fragen, ob Steueransprüche in der Insolvenz entstehen und wie diese schließlich durchzusetzen sind.
Sie finden den Beitrag hier:
DER BETRIEB – Heft 29/2015 vom 17.07.2015, Seite 1620 ff. oder online unter DB0702817.
(Christoph Uhländer / Viola C. Didier)