• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Bestellung vereidigter Buchprüfer als Wirtschaftsprüfer?

01.07.2016

Betriebswirtschaft, Meldung

Bestellung vereidigter Buchprüfer als Wirtschaftsprüfer?

Beitrag mit Bild

Kein Anspruch für vereidigte Buchprüfer auf prüfungsbefreite Bestellung als Wirtschaftsprüfer: Endlich liegt das vollständige Urteil des Bundesverwaltungsgerichts mit den Urteilsgründen vor.

Das Bundesverwaltungsgericht hat sich mit der Klage eines vereidigten Buchprüfers auf prüfungsbefreite Bestellung als Wirtschaftsprüfer beschäftigt und seine Revision als unbegründet zurückgewiesen. Der Anspruch ergibt sich weder aus Verfassungs- noch aus Europarecht.

In den Urteilsgründen wird im Einzelnen ausgeführt, warum der behauptete Anspruch des vereidigten Buchprüfers auf prüfungsfreie Bestellung als Wirtschaftsprüfer nicht besteht: Eine Verpflichtung zur Gleichstellung von vereidigten Buchprüfern mit Wirtschaftsprüfern gebiete weder das Grundgesetz noch europäisches Recht. Es bestünden sachliche Gründe, vereidigte Buchprüfer den Wirtschaftsprüfern nicht ohne Zusatzprüfung gleichzustellen. Die Ausbildungsinhalte für den Beruf der vereidigten Buchprüfer blieben hinter denjenigen für den Beruf des Wirtschaftsprüfers deutlich zurück.

Vorbehalt für Wirtschaftsprüfer gerechtfertigt

Vor dem Hintergrund, dass die Rechnungsprüfung großer Kapital- und Personenhandelsgesellschaften regelmäßig sehr komplex sei und die Prüfung von Konzernabschlüssen besonderen rechtlichen Regelungen unterworfen sei, sei es insofern gerechtfertigt, die Prüfung von Jahresabschlüssen dieser Gesellschaften und von Konzernabschlüssen Wirtschaftsprüfern vorzubehalten und deren Bestellung vom Nachweis des erfolgreichen Abschlusses einer besonderen, umfangreichen und vertieften Ausbildung abhängig zu machen.

Kein Anspruch aus EU-Recht

Auch ergebe sich kein Anspruch aus der EU-Abschlussprüferrichtlinie. Diese verpflichte den nationalen Gesetzgeber nicht, das Berufsbild des Abschlussprüfers einheitlich zu regeln. Sie definiere lediglich Mindestanforderungen an Abschlussprüfer, fixiere aber nicht abschließend das Berufsbild eines Abschluss- oder gar eines Wirtschaftsprüfers. Auch sieht das Gericht bei der Entscheidung, den Kläger nicht ohne weitere Prüfung als Wirtschaftsprüfer zu bestellen, keine Verletzung der Grundrechte der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und der unionsrechtlichen Dienstleistungsfreiheit.

Das Urteil (in neutralisierter Form) finden Sie hier.

(WPK vom 01.07.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©Alexander Limbach/fotolia.com


11.12.2023

EU beschließt KI-Gesetz

Die EU hat das weltweit erste KI-Gesetz beschlossen. Für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz sollen in der EU künftig strengere Regeln gelten.

weiterlesen
EU beschließt KI-Gesetz

Meldung

fabrikacrimea/123rf.com


11.12.2023

Nachhaltigkeitsberichterstattung: IDW unterstützt ISSA 5000

ISSA 5000 wird auf Nachhaltigkeitsinformationen anwendbar sein, die über sämtliche Nachhaltigkeitsthemen berichten und nach verschiedenen Rahmenwerken erstellt werden.

weiterlesen
Nachhaltigkeitsberichterstattung: IDW unterstützt ISSA 5000

Meldung

©Artur Szczybylo/123rf.com


08.12.2023

Freitag und Montag sind häufigste Homeoffice-Tage

Über alle Wirtschaftszweige hinweg wird in etwa 64 % der Unternehmen Homeoffice genutzt, dabei ist der Freitag mit 55 % der häufigste Homeoffice-Tag.

weiterlesen
Freitag und Montag sind häufigste Homeoffice-Tage

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank