• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Bestellung vereidigter Buchprüfer als Wirtschaftsprüfer?

01.07.2016

Betriebswirtschaft, Meldung

Bestellung vereidigter Buchprüfer als Wirtschaftsprüfer?

Beitrag mit Bild

Kein Anspruch für vereidigte Buchprüfer auf prüfungsbefreite Bestellung als Wirtschaftsprüfer: Endlich liegt das vollständige Urteil des Bundesverwaltungsgerichts mit den Urteilsgründen vor.

Das Bundesverwaltungsgericht hat sich mit der Klage eines vereidigten Buchprüfers auf prüfungsbefreite Bestellung als Wirtschaftsprüfer beschäftigt und seine Revision als unbegründet zurückgewiesen. Der Anspruch ergibt sich weder aus Verfassungs- noch aus Europarecht.

In den Urteilsgründen wird im Einzelnen ausgeführt, warum der behauptete Anspruch des vereidigten Buchprüfers auf prüfungsfreie Bestellung als Wirtschaftsprüfer nicht besteht: Eine Verpflichtung zur Gleichstellung von vereidigten Buchprüfern mit Wirtschaftsprüfern gebiete weder das Grundgesetz noch europäisches Recht. Es bestünden sachliche Gründe, vereidigte Buchprüfer den Wirtschaftsprüfern nicht ohne Zusatzprüfung gleichzustellen. Die Ausbildungsinhalte für den Beruf der vereidigten Buchprüfer blieben hinter denjenigen für den Beruf des Wirtschaftsprüfers deutlich zurück.

Vorbehalt für Wirtschaftsprüfer gerechtfertigt

Vor dem Hintergrund, dass die Rechnungsprüfung großer Kapital- und Personenhandelsgesellschaften regelmäßig sehr komplex sei und die Prüfung von Konzernabschlüssen besonderen rechtlichen Regelungen unterworfen sei, sei es insofern gerechtfertigt, die Prüfung von Jahresabschlüssen dieser Gesellschaften und von Konzernabschlüssen Wirtschaftsprüfern vorzubehalten und deren Bestellung vom Nachweis des erfolgreichen Abschlusses einer besonderen, umfangreichen und vertieften Ausbildung abhängig zu machen.

Kein Anspruch aus EU-Recht

Auch ergebe sich kein Anspruch aus der EU-Abschlussprüferrichtlinie. Diese verpflichte den nationalen Gesetzgeber nicht, das Berufsbild des Abschlussprüfers einheitlich zu regeln. Sie definiere lediglich Mindestanforderungen an Abschlussprüfer, fixiere aber nicht abschließend das Berufsbild eines Abschluss- oder gar eines Wirtschaftsprüfers. Auch sieht das Gericht bei der Entscheidung, den Kläger nicht ohne weitere Prüfung als Wirtschaftsprüfer zu bestellen, keine Verletzung der Grundrechte der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und der unionsrechtlichen Dienstleistungsfreiheit.

Das Urteil (in neutralisierter Form) finden Sie hier.

(WPK vom 01.07.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Saskia Bardens / Michael Schwarz


18.08.2026

Bundeskabinett beschließt Jahressteuergesetz 2026: Überblick über die wesentlichen Änderungen

Das Bundeskabinett hat am 12.08.2026 den RegE des Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026) verabschiedet, mit dem zahlreiche punktuelle Anpassungen im deutschen Steuerrecht vorgenommen werden sollen, die dem Bürokratieabbau, der Digitalisierung des Besteuerungsverfahrens sowie der Verhinderung missbräuchlicher Steuergestaltungen dienen.

weiterlesen
Bundeskabinett beschließt Jahressteuergesetz 2026: Überblick über die wesentlichen Änderungen

Meldung

©djedzura/123rf.com


18.08.2026

20 Jahre AGG: Bewährt, aber reformbedürftig

Das AGG schützt seit 20 Jahren vor Diskriminierung, doch die geplante Reform lässt laut DAV und DGB wichtige Lücken offen.

weiterlesen
20 Jahre AGG: Bewährt, aber reformbedürftig

Meldung

©stadtratte /fotolia.com


18.08.2026

FG Münster zur Entstehung junger Finanzmittel i.S.d. ErbStG

Die Umbuchung einer Gesellschafterforderung in die Kapitalrücklage einer KG schafft laut FG Münster keine jungen Finanzmittel.

weiterlesen
FG Münster zur Entstehung junger Finanzmittel i.S.d. ErbStG
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht