• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Bestellung vereidigter Buchprüfer als Wirtschaftsprüfer?

01.07.2016

Betriebswirtschaft, Meldung

Bestellung vereidigter Buchprüfer als Wirtschaftsprüfer?

Beitrag mit Bild

Kein Anspruch für vereidigte Buchprüfer auf prüfungsbefreite Bestellung als Wirtschaftsprüfer: Endlich liegt das vollständige Urteil des Bundesverwaltungsgerichts mit den Urteilsgründen vor.

Das Bundesverwaltungsgericht hat sich mit der Klage eines vereidigten Buchprüfers auf prüfungsbefreite Bestellung als Wirtschaftsprüfer beschäftigt und seine Revision als unbegründet zurückgewiesen. Der Anspruch ergibt sich weder aus Verfassungs- noch aus Europarecht.

In den Urteilsgründen wird im Einzelnen ausgeführt, warum der behauptete Anspruch des vereidigten Buchprüfers auf prüfungsfreie Bestellung als Wirtschaftsprüfer nicht besteht: Eine Verpflichtung zur Gleichstellung von vereidigten Buchprüfern mit Wirtschaftsprüfern gebiete weder das Grundgesetz noch europäisches Recht. Es bestünden sachliche Gründe, vereidigte Buchprüfer den Wirtschaftsprüfern nicht ohne Zusatzprüfung gleichzustellen. Die Ausbildungsinhalte für den Beruf der vereidigten Buchprüfer blieben hinter denjenigen für den Beruf des Wirtschaftsprüfers deutlich zurück.

Vorbehalt für Wirtschaftsprüfer gerechtfertigt

Vor dem Hintergrund, dass die Rechnungsprüfung großer Kapital- und Personenhandelsgesellschaften regelmäßig sehr komplex sei und die Prüfung von Konzernabschlüssen besonderen rechtlichen Regelungen unterworfen sei, sei es insofern gerechtfertigt, die Prüfung von Jahresabschlüssen dieser Gesellschaften und von Konzernabschlüssen Wirtschaftsprüfern vorzubehalten und deren Bestellung vom Nachweis des erfolgreichen Abschlusses einer besonderen, umfangreichen und vertieften Ausbildung abhängig zu machen.

Kein Anspruch aus EU-Recht

Auch ergebe sich kein Anspruch aus der EU-Abschlussprüferrichtlinie. Diese verpflichte den nationalen Gesetzgeber nicht, das Berufsbild des Abschlussprüfers einheitlich zu regeln. Sie definiere lediglich Mindestanforderungen an Abschlussprüfer, fixiere aber nicht abschließend das Berufsbild eines Abschluss- oder gar eines Wirtschaftsprüfers. Auch sieht das Gericht bei der Entscheidung, den Kläger nicht ohne weitere Prüfung als Wirtschaftsprüfer zu bestellen, keine Verletzung der Grundrechte der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und der unionsrechtlichen Dienstleistungsfreiheit.

Das Urteil (in neutralisierter Form) finden Sie hier.

(WPK vom 01.07.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©jirsak/123rf.com


30.01.2026

Strengere Regeln für Umwelt- und Klimaversprechen

Nur wenn Umweltaussagen und Nachhaltigkeitssiegel transparent und zuverlässig sind, könnten Verbraucher fundierte Kaufentscheidungen treffen.

weiterlesen
Strengere Regeln für Umwelt- und Klimaversprechen

Rechtsboard

Gina Susann Kriwat / Stephan Sura


30.01.2026

Religiöse Neutralität ist auch bei Sicherheitsmitarbeitern am Flughafen keine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung

Die Anforderungen an Verbote religiöser Kleidung und Symbole am Arbeitsplatz sind hoch – und gelten in gleichem Maße für Arbeitnehmer in beliehenen Unternehmen mit mutmaßlich konfliktgefährdeten Tätigkeiten wie der Sicherheitskontrolle an Flughäfen.

weiterlesen
Religiöse Neutralität ist auch bei Sicherheitsmitarbeitern am Flughafen keine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung

Meldung

©Coloures-Pic/fotolia.com


30.01.2026

Kein Betriebsrat per App

Das BAG hat klargestellt, dass auch bei digital organisierter Plattformarbeit die klassischen Kriterien des Betriebsverfassungsrechts gelten.

weiterlesen
Kein Betriebsrat per App
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)