• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Bestellung vereidigter Buchprüfer als Wirtschaftsprüfer?

01.07.2016

Betriebswirtschaft, Meldung

Bestellung vereidigter Buchprüfer als Wirtschaftsprüfer?

Beitrag mit Bild

Kein Anspruch für vereidigte Buchprüfer auf prüfungsbefreite Bestellung als Wirtschaftsprüfer: Endlich liegt das vollständige Urteil des Bundesverwaltungsgerichts mit den Urteilsgründen vor.

Das Bundesverwaltungsgericht hat sich mit der Klage eines vereidigten Buchprüfers auf prüfungsbefreite Bestellung als Wirtschaftsprüfer beschäftigt und seine Revision als unbegründet zurückgewiesen. Der Anspruch ergibt sich weder aus Verfassungs- noch aus Europarecht.

In den Urteilsgründen wird im Einzelnen ausgeführt, warum der behauptete Anspruch des vereidigten Buchprüfers auf prüfungsfreie Bestellung als Wirtschaftsprüfer nicht besteht: Eine Verpflichtung zur Gleichstellung von vereidigten Buchprüfern mit Wirtschaftsprüfern gebiete weder das Grundgesetz noch europäisches Recht. Es bestünden sachliche Gründe, vereidigte Buchprüfer den Wirtschaftsprüfern nicht ohne Zusatzprüfung gleichzustellen. Die Ausbildungsinhalte für den Beruf der vereidigten Buchprüfer blieben hinter denjenigen für den Beruf des Wirtschaftsprüfers deutlich zurück.

Vorbehalt für Wirtschaftsprüfer gerechtfertigt

Vor dem Hintergrund, dass die Rechnungsprüfung großer Kapital- und Personenhandelsgesellschaften regelmäßig sehr komplex sei und die Prüfung von Konzernabschlüssen besonderen rechtlichen Regelungen unterworfen sei, sei es insofern gerechtfertigt, die Prüfung von Jahresabschlüssen dieser Gesellschaften und von Konzernabschlüssen Wirtschaftsprüfern vorzubehalten und deren Bestellung vom Nachweis des erfolgreichen Abschlusses einer besonderen, umfangreichen und vertieften Ausbildung abhängig zu machen.

Kein Anspruch aus EU-Recht

Auch ergebe sich kein Anspruch aus der EU-Abschlussprüferrichtlinie. Diese verpflichte den nationalen Gesetzgeber nicht, das Berufsbild des Abschlussprüfers einheitlich zu regeln. Sie definiere lediglich Mindestanforderungen an Abschlussprüfer, fixiere aber nicht abschließend das Berufsbild eines Abschluss- oder gar eines Wirtschaftsprüfers. Auch sieht das Gericht bei der Entscheidung, den Kläger nicht ohne weitere Prüfung als Wirtschaftsprüfer zu bestellen, keine Verletzung der Grundrechte der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und der unionsrechtlichen Dienstleistungsfreiheit.

Das Urteil (in neutralisierter Form) finden Sie hier.

(WPK vom 01.07.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©jirsak/123rf.com


01.09.2026

EmpCo: Dr. Oetker stoppt Klimaneutralitäts-Werbung

Wer mit künftiger Klimaneutralität wirbt, muss gem. EmpCo konkrete, messbare und überprüfbare Maßnahmen zur Zielerreichung belegen.

weiterlesen
EmpCo: Dr. Oetker stoppt Klimaneutralitäts-Werbung

Meldung

© Calado/fotolia.com


01.09.2026

Fast jede fünfte Neueinstellung ist sachgrundlos befristet

Im Jahr 2025 waren rund 790.000 bzw. 18,5% aller sozialversicherungspflichtigen Neueinstellungen sachgrundlos befristet

weiterlesen
Fast jede fünfte Neueinstellung ist sachgrundlos befristet

Steuerboard

Marcus Niermann / Katharina Pichler


31.08.2026

Gegenstandsbezogener Zugewinnausgleich kann einkommensteuerpflichtigen Vorgang vermeiden

Viele Ehepaare heiraten, ohne einen Ehevertrag zu schließen. Sie leben dann automatisch im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Endet die Ehe hat derjenige Ehegatte, der während der Ehe weniger Vermögen aufgebaut hat, einen Ausgleichsanspruch gegen den anderen.

weiterlesen
Gegenstandsbezogener Zugewinnausgleich kann einkommensteuerpflichtigen Vorgang vermeiden
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht