• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Bestellung des Prüfers der Nachhaltigkeitsberichterstattung

01.03.2024

Betriebswirtschaft, Meldung

Bestellung des Prüfers der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Der Fachausschuss Recht des IDW hat sich mit bestehenden Unsicherheiten bei der Bestellung des Prüfers der Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2024 befasst.

Beitrag mit Bild

fabrikacrimea/123rf.com

Der Fachausschuss Recht des IDW stimmt mehrheitlich überein, dass vor Umsetzung der CSRD in nationales Recht jedenfalls der Abschlussprüfer von der Haupt- bzw. Gesellschafterversammlung auch als Prüfer der Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2024 gewählt und beauftragt werden kann.

Der Beschluss über die Wahl des Prüfers der Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2024 kann nach mehrheitlicher Auffassung des Fachausschusses von der Hauptversammlung vorsorglich mit Wirkung zum Inkrafttreten des CSRD-Umsetzungsgesetzes gefasst und seine Durchführung nur für den Fall angeordnet werden, dass ein für das Geschäftsjahr 2024 aufzustellender Nachhaltigkeitsbericht extern durch einen von der Hauptversammlung zu bestellenden Prüfer inhaltlich zu prüfen ist.


IDW vom 27.02.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©georgejmclittle/fotolia.com


19.05.2026

Vertragsangebot per WhatsApp gilt als Antrag unter Abwesenden

Das OLG Frankfurt/M. entschied, dass ein per WhatsApp übermitteltes Angebot zum Aktienrückkauf nach 31 Tagen nicht mehr wirksam angenommen werden konnte.

weiterlesen
Vertragsangebot per WhatsApp gilt als Antrag unter Abwesenden

Meldung

©fotogestoeber/fotolia.com


19.05.2026

BFH verschärft Nachweis fürs häusliche Arbeitszimmer

Der BFH hat klargestellt, dass Arbeitszimmerkosten nur abziehbar sind, wenn sie einzeln, getrennt und zeitnah aufgezeichnet werden.

weiterlesen
BFH verschärft Nachweis fürs häusliche Arbeitszimmer

Meldung

sdecoret/123rf.com


18.05.2026

Unternehmen haften für falsche KI-Auskünfte

Ein Chatbot soll Kunden helfen, Termine zu buchen und Fragen zu beantworten. Doch wenn die KI falsche Angaben macht, wird daraus schnell ein rechtliches Problem.

weiterlesen
Unternehmen haften für falsche KI-Auskünfte
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht