• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Bestellung des Prüfers der Nachhaltigkeitsberichterstattung

01.03.2024

Betriebswirtschaft, Meldung

Bestellung des Prüfers der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Der Fachausschuss Recht des IDW hat sich mit bestehenden Unsicherheiten bei der Bestellung des Prüfers der Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2024 befasst.

Beitrag mit Bild

fabrikacrimea/123rf.com

Der Fachausschuss Recht des IDW stimmt mehrheitlich überein, dass vor Umsetzung der CSRD in nationales Recht jedenfalls der Abschlussprüfer von der Haupt- bzw. Gesellschafterversammlung auch als Prüfer der Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2024 gewählt und beauftragt werden kann.

Der Beschluss über die Wahl des Prüfers der Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2024 kann nach mehrheitlicher Auffassung des Fachausschusses von der Hauptversammlung vorsorglich mit Wirkung zum Inkrafttreten des CSRD-Umsetzungsgesetzes gefasst und seine Durchführung nur für den Fall angeordnet werden, dass ein für das Geschäftsjahr 2024 aufzustellender Nachhaltigkeitsbericht extern durch einen von der Hauptversammlung zu bestellenden Prüfer inhaltlich zu prüfen ist.


IDW vom 27.02.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

Seiya Tabuchi/istockphoto.com


03.08.2026

Mitbestimmung: BGH begrenzt Arbeitnehmerzurechnung im Konzern

Der BGH hat die Voraussetzungen für die Arbeitnehmermitbestimmung im Aufsichtsrat von Konzerngesellschaften präzisiert.

weiterlesen
Mitbestimmung: BGH begrenzt Arbeitnehmerzurechnung im Konzern

Meldung

sdecoret/123rf.com


03.08.2026

AI Act: Diese Regeln gelten jetzt

Der AI Act verpflichtet Unternehmen zu mehr Transparenz beim Einsatz und bei der Bereitstellung bestimmter KI-Systeme und KI-generierter Inhalte.

weiterlesen
AI Act: Diese Regeln gelten jetzt

Meldung

©PhotoSG/fotolia.com


31.07.2026

Vorsteuerabzug: Nicht jede Rechnung lässt sich rückwirkend berichtigen

Ohne eindeutig bezeichnete Leistung kann eine fehlerhafte Rechnung nicht rückwirkend vorsteuerwirksam berichtigt werden.

weiterlesen
Vorsteuerabzug: Nicht jede Rechnung lässt sich rückwirkend berichtigen
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht