• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Bestellung des Prüfers der Nachhaltigkeitsberichterstattung

01.03.2024

Betriebswirtschaft, Meldung

Bestellung des Prüfers der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Der Fachausschuss Recht des IDW hat sich mit bestehenden Unsicherheiten bei der Bestellung des Prüfers der Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2024 befasst.

Beitrag mit Bild

fabrikacrimea/123rf.com

Der Fachausschuss Recht des IDW stimmt mehrheitlich überein, dass vor Umsetzung der CSRD in nationales Recht jedenfalls der Abschlussprüfer von der Haupt- bzw. Gesellschafterversammlung auch als Prüfer der Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2024 gewählt und beauftragt werden kann.

Der Beschluss über die Wahl des Prüfers der Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2024 kann nach mehrheitlicher Auffassung des Fachausschusses von der Hauptversammlung vorsorglich mit Wirkung zum Inkrafttreten des CSRD-Umsetzungsgesetzes gefasst und seine Durchführung nur für den Fall angeordnet werden, dass ein für das Geschäftsjahr 2024 aufzustellender Nachhaltigkeitsbericht extern durch einen von der Hauptversammlung zu bestellenden Prüfer inhaltlich zu prüfen ist.


IDW vom 27.02.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©euthymia/fotolia.com


17.11.2025

Mietzahlungen als Spenden zulässig

Ein Spendenabzug ist auch dann zulässig, wenn der Vermieter die Miete vorfinanziert, sofern die Verträge wirksam, fremdüblich und tatsächlich umgesetzt sind.

weiterlesen
Mietzahlungen als Spenden zulässig

Rechtsboard

Saskia MacLaughlin


17.11.2025

Sozialversicherungsrecht – Drum prüfe, wer im Ausland tätig werden lasse

Im Rahmen der stetig fortschreitenden Globalisierung und dem grenzüberschreitenden Einsatz von Mitarbeitenden sollten Unternehmen zur Verhinderung finanzieller Ansprüche von Sozialversicherungsbehörden die Frage nach dem anwendbaren Sozialversicherungsrecht in jedem Einzelfall grundlegend prüfen.

weiterlesen
Sozialversicherungsrecht – Drum prüfe, wer im Ausland tätig werden lasse

Meldung

©Zerbor /fotolia.com


17.11.2025

Mindestlohn: Keine Erfüllung durch Firmenwagen

Das BSG hat entschieden, dass die Überlassung eines Firmenwagens den Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn nicht ersetzt.

weiterlesen
Mindestlohn: Keine Erfüllung durch Firmenwagen

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank