• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Bestellung des Prüfers der Nachhaltigkeitsberichterstattung

01.03.2024

Betriebswirtschaft, Meldung

Bestellung des Prüfers der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Der Fachausschuss Recht des IDW hat sich mit bestehenden Unsicherheiten bei der Bestellung des Prüfers der Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2024 befasst.

Beitrag mit Bild

fabrikacrimea/123rf.com

Der Fachausschuss Recht des IDW stimmt mehrheitlich überein, dass vor Umsetzung der CSRD in nationales Recht jedenfalls der Abschlussprüfer von der Haupt- bzw. Gesellschafterversammlung auch als Prüfer der Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2024 gewählt und beauftragt werden kann.

Der Beschluss über die Wahl des Prüfers der Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2024 kann nach mehrheitlicher Auffassung des Fachausschusses von der Hauptversammlung vorsorglich mit Wirkung zum Inkrafttreten des CSRD-Umsetzungsgesetzes gefasst und seine Durchführung nur für den Fall angeordnet werden, dass ein für das Geschäftsjahr 2024 aufzustellender Nachhaltigkeitsbericht extern durch einen von der Hauptversammlung zu bestellenden Prüfer inhaltlich zu prüfen ist.


IDW vom 27.02.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©jirsak/123rf.com


30.01.2026

Strengere Regeln für Umwelt- und Klimaversprechen

Nur wenn Umweltaussagen und Nachhaltigkeitssiegel transparent und zuverlässig sind, könnten Verbraucher fundierte Kaufentscheidungen treffen.

weiterlesen
Strengere Regeln für Umwelt- und Klimaversprechen

Rechtsboard

Gina Susann Kriwat / Stephan Sura


30.01.2026

Religiöse Neutralität ist auch bei Sicherheitsmitarbeitern am Flughafen keine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung

Die Anforderungen an Verbote religiöser Kleidung und Symbole am Arbeitsplatz sind hoch – und gelten in gleichem Maße für Arbeitnehmer in beliehenen Unternehmen mit mutmaßlich konfliktgefährdeten Tätigkeiten wie der Sicherheitskontrolle an Flughäfen.

weiterlesen
Religiöse Neutralität ist auch bei Sicherheitsmitarbeitern am Flughafen keine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung

Meldung

©Coloures-Pic/fotolia.com


30.01.2026

Kein Betriebsrat per App

Das BAG hat klargestellt, dass auch bei digital organisierter Plattformarbeit die klassischen Kriterien des Betriebsverfassungsrechts gelten.

weiterlesen
Kein Betriebsrat per App
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)