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14.01.2016

Meldung, Wirtschaftsrecht

Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr

Beitrag mit Bild

Ob die neuen Strafvorschriften zu einer sachgerechten Erfassung strafwürdiger Korruptionsfälle führen, muss sich erst noch zeigen.

Das Ende November 2015 in Kraft getretene „Gesetz zur Bekämpfung der Korruption“ stellt die Unternehmen und Berater vor neue Herausforderungen. Denn die strafrechtlichen Korruptionstatbestände erfahren damit ihre tiefgreifendsten Änderungen seit dem Korruptionsbekämpfungsgesetz von 1997.

Das neue Korruptionsbekämpfungsgesetz sieht im Wesentlichen eine Erweiterung von § 299 StGB um das so genannte Geschäftsherrenmodell sowie eine Ausweitung der Kriminalisierung von auslandsbezogenen Fällen der Amtsträgerkorruption vor. Gerade im Fall des viel kritisierten neuen § 299 StGB ergibt eine genaue Betrachtung, dass die Ausweitung der Strafbarkeit im Vergleich zur alten Rechtslage nicht so signifikant ist wie prognostiziert. Allerdings ist eine gewisse Unsicherheit über die Schutzrichtung und sachliche Reichweite der neuen bzw. erweiterten Tatbestände aufgrund der Vielzahl normativ geprägter und daher strukturell unterbestimmten Rechtsbegriffe nicht von der Hand zu weisen.

Der Fachbeitrag von Dr. Felix Walther befasst sich praxisnah mit dem „Gesetz zur Bekämpfung der Korruption“. Die Darstellung konzentriert sich dabei auf den neu gefassten Tatbestand zu Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB) und die Neuregelungen im Bereich der Auslandskorruption. Sie finden den Aufsatz in DER BETRIEB vom 15.01.2016, Heft 02, Seite 95 – 100 oder online unter Dokumentennummer DB1168933.


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