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21.02.2019

Betriebswirtschaft, Meldung

Bestätigungsvermerke für Stiftungen und Analyse der Landesstiftungsrechte

Beitrag mit Bild

©Checklist box/fotolia.com

Der IDW-Hauptfachausschuss (HFA) hat Bestätigungsvermerke bei der Abschlussprüfung von Stiftungen im neuen Format des IDW PS 400 n.F. verabschiedet.

Parallel dazu hat der HFA das im Anhang des IDW Prüfungsstandards: Prüfung von Stiftungen (IDW PS 740) enthaltene Formulierungsbeispiel aufgehoben. Darüber hinaus hat der HFA die Landesstiftungsrechte hinsichtlich der Erweiterung des Bestätigungsvermerks um zusätzliche Aussagen gemäß IDW PS 400 n.F., Tz. 66 oder Tz. A63 analysiert und in drei Kategorien unterteilt:

  • Landesstiftungsrechte, die eine Erweiterung des Bestätigungsvermerks um zusätzliche Aussagen verlangen (Berlin, Bayern, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein),
  • Landesstiftungsrechte, bei denen bei entsprechender vertraglicher Vereinbarung eine Erweiterung des Bestätigungsvermerks möglich ist (Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Thüringen) und
  • Landesstiftungsrechte, bei denen eine Erweiterung des Bestätigungsvermerks im Regelfall nicht sachgerecht ist (Brandenburg, Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg und Rheinland-Pfalz).

Die neuen Mustervermerke sind auf der Webseite des IDW unter „Mein IDW“ zum Download als Worddatei verfügbar.

(IDW vom 20.02.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Betriebswirtschaft:
Owlit-Modul „Bilanzrecht (Bundesanzeiger Verlag)“


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