05.08.2021

Meldung, Steuerrecht

beSt: Startschuss für Steuerberaterplattform

Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) hat das Vergabeverfahren zur Steuerberaterplattform abgeschlossen. Damit ist der Startschuss für das Projekt gefallen. Das besondere elektronische Steuerberaterpostfach (beSt), das ab 01.01.2023 verpflichtend eingeführt wird, soll dann über diese Plattform laufen.

Beitrag mit Bild

©Coloures-Pic/fotolia.com

Vor dem Hintergrund des „Gesetzes zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen“ (OZG) wird dem Berufsstand damit eine eigene digitale Infrastruktur an die Hand gegeben. Das OZG sieht vor, dass die deutsche Verwaltung bis Ende 2022 flächendeckend digitalisiert wird. Steuerberater*innen müssen als Vertreter*innen ihrer Mandantschaft in diesem Umfeld sicher agieren können. Die Steuerberaterplattform stellt für jede*n Berufsträger*in eine zentrale Steuerberater-Identität mit Berufsträgereigenschaft zur Verfügung.

Besonderes elektronisches Steuerberaterpostfach (beSt) kommt

Laut Steuerberatungsgesetz ist der Berufsstand verpflichtet, ab dem 01.01.2023 das besondere elektronische Steuerberaterpostfach (beSt) für die digitale Kommunikation zu nutzen. Mit dem beSt kann medienbruchfrei und vor allem rechtssicher insbesondere mit Verwaltung und Gerichten im digitalen Raum kommuniziert werden.

Das beSt wird als erster Anwendungsfall der Steuerberaterplattform eingeführt. Mit dem Steuerberaterpostfach werden die ordnungspolitischen Rahmenbedingungen für eine eindeutige, anerkannte und damit vertrauenswürdige digitale Adresse für alle Steuerberater*innen und Kanzleien geschaffen. Die Authentifizierung erfolgt durch einen Abgleich der Berufsträgereigenschaft mit dem Berufsregister bei der jeweiligen regionalen Steuerberaterkammer als Selbstverwaltungsorgan. Auf diese Art und Weise wird eine zentrale Steuerberater-Identität mit Berufsträgereigenschaft und hohem Vertrauensniveau geschaffen.

Digitale Infrastruktur durch die Steuerberaterplattform

BStBK-Präsident Prof. Dr. Hartmut Schwab: „Nicht nur die Corona-Pandemie zeigt uns, wie wichtig die Digitalisierung unserer Geschäftsprozesse ist. Wer in Zukunft seine Mandantschaft optimal vertreten und beraten will, benötigt eine anerkannte digitale Identität, mit der er*sie auch in anderen digitalen Ökosystemen agieren kann. Genau diese digitale Infrastruktur schaffen wir mit der Steuerberaterplattform.“

Weitere Informationen finden Sie unter https://www.bstbk.de/de/themen/steuerberaterplattform.


BStBK vom 04.08.2021 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

Der Betrieb


01.08.2025

Ein-Personen-Haushalt: BFH kippt strenge Auslegung

Der BFH kippt eine bislang restriktive Auslegung der Finanzverwaltung und erweitert die Möglichkeiten des Werbungskostenabzugs bei doppelter Haushaltsführung.

weiterlesen
Ein-Personen-Haushalt: BFH kippt strenge Auslegung

Meldung

Der Betrieb


01.08.2025

EU-Kommission legt zur KMU-Entlastung den VSME vor

Der VSME bietet eine pragmatische Lösung für mehr Transparenz ohne Berichtspflicht. Er soll KMU entlasten und ihnen gleichzeitig den Zugang zu nachhaltiger Finanzierung erleichtern.

weiterlesen
EU-Kommission legt zur KMU-Entlastung den VSME vor

Meldung

©dekanaryas/fotolia.com


31.07.2025

BFH: Billigkeitsverfahren vor dem EuGH

Der BFH fragt den EuGH, ob der gute Glaube des Steuerpflichtigen schon im Steuerfestsetzungsverfahren geschützt werden muss und nicht erst später im Billigkeitsverfahren.

weiterlesen
BFH: Billigkeitsverfahren vor dem EuGH

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank