05.08.2021

Meldung, Steuerrecht

beSt: Startschuss für Steuerberaterplattform

Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) hat das Vergabeverfahren zur Steuerberaterplattform abgeschlossen. Damit ist der Startschuss für das Projekt gefallen. Das besondere elektronische Steuerberaterpostfach (beSt), das ab 01.01.2023 verpflichtend eingeführt wird, soll dann über diese Plattform laufen.

Beitrag mit Bild

©Coloures-Pic/fotolia.com

Vor dem Hintergrund des „Gesetzes zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen“ (OZG) wird dem Berufsstand damit eine eigene digitale Infrastruktur an die Hand gegeben. Das OZG sieht vor, dass die deutsche Verwaltung bis Ende 2022 flächendeckend digitalisiert wird. Steuerberater*innen müssen als Vertreter*innen ihrer Mandantschaft in diesem Umfeld sicher agieren können. Die Steuerberaterplattform stellt für jede*n Berufsträger*in eine zentrale Steuerberater-Identität mit Berufsträgereigenschaft zur Verfügung.

Besonderes elektronisches Steuerberaterpostfach (beSt) kommt

Laut Steuerberatungsgesetz ist der Berufsstand verpflichtet, ab dem 01.01.2023 das besondere elektronische Steuerberaterpostfach (beSt) für die digitale Kommunikation zu nutzen. Mit dem beSt kann medienbruchfrei und vor allem rechtssicher insbesondere mit Verwaltung und Gerichten im digitalen Raum kommuniziert werden.

Das beSt wird als erster Anwendungsfall der Steuerberaterplattform eingeführt. Mit dem Steuerberaterpostfach werden die ordnungspolitischen Rahmenbedingungen für eine eindeutige, anerkannte und damit vertrauenswürdige digitale Adresse für alle Steuerberater*innen und Kanzleien geschaffen. Die Authentifizierung erfolgt durch einen Abgleich der Berufsträgereigenschaft mit dem Berufsregister bei der jeweiligen regionalen Steuerberaterkammer als Selbstverwaltungsorgan. Auf diese Art und Weise wird eine zentrale Steuerberater-Identität mit Berufsträgereigenschaft und hohem Vertrauensniveau geschaffen.

Digitale Infrastruktur durch die Steuerberaterplattform

BStBK-Präsident Prof. Dr. Hartmut Schwab: „Nicht nur die Corona-Pandemie zeigt uns, wie wichtig die Digitalisierung unserer Geschäftsprozesse ist. Wer in Zukunft seine Mandantschaft optimal vertreten und beraten will, benötigt eine anerkannte digitale Identität, mit der er*sie auch in anderen digitalen Ökosystemen agieren kann. Genau diese digitale Infrastruktur schaffen wir mit der Steuerberaterplattform.“

Weitere Informationen finden Sie unter https://www.bstbk.de/de/themen/steuerberaterplattform.


BStBK vom 04.08.2021 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©adiruch/fotolia.com


30.09.2026

Nachhaltigkeitsprüfungen: IESBA schafft neue Ethikstandards

Der IESBA Code 2026 bringt neue Ethik- und Unabhängigkeitsregeln vor allem für Sachverständige und Nachhaltigkeitsprüfungen.

weiterlesen
Nachhaltigkeitsprüfungen: IESBA schafft neue Ethikstandards

Meldung

© Robert Kneschke /fotolia.com


30.09.2026

Immobilienverkauf nach Scheidung soll steuerfrei werden

Der Auszug wegen einer Scheidung soll den späteren steuerfreien Verkauf der gemeinsamen Immobilie nicht mehr gefährden.

weiterlesen
Immobilienverkauf nach Scheidung soll steuerfrei werden

Meldung

©Thomas Reimer/fotolia.com


29.09.2026

Sammelanderkonten: Verlängerung des Nichtbeanstandungserlasses bis Ende 2027

Anwaltliche Sammelanderkonten bleiben bis Ende 2027 von der praktischen Anwendung der CRS-Meldepflicht verschont.

weiterlesen
Sammelanderkonten: Verlängerung des Nichtbeanstandungserlasses bis Ende 2027
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht