• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • beSt: Rechtsrahmen für Plattform und elektronische Postfächer

28.09.2022

Meldung, Steuerrecht

beSt: Rechtsrahmen für Plattform und elektronische Postfächer

Ab Anfang 2023 sollen Steuerberaterinnen und Steuerberater über eine digitale Plattform und besondere elektronische Postfächer am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen. Das Bundesfinanzministerium hat zu deren Ausgestaltung nun einen Referentenentwurf vorgelegt.

Beitrag mit Bild

©cienpies/123rf.com

Der elektronische Rechtsverkehr wird auch für Steuerberaterinnen und Steuerberater weiter vorangetrieben. Das Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften („große BRAO-Reform“), das zum 01.08.2022 in Kraft getreten ist, führt für diese Berufsgruppe zum 01.01.2023 eine digitale Steuerberaterplattform sowie besondere elektronische Steuerberaterpostfächer (beSt) ein. Diese ermöglichen – wie das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) – die Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr mit der Justiz, der Anwaltschaft sowie mit Behörden und weiteren Teilnehmenden.

beSt nur mit vertrauenswürdigem Herkunftsnachweis

Ebenso wie das beA beinhalten die Steuerberaterplattform und die beSt  einen vertrauenswürdigen Herkunftsnachweis und bestätigen tagesaktuell die berufsrechtliche Zulassung. Steuerberaterinnen und Steuerberater müssen sich für die Plattform registrieren. Ab dem 01.01.2023 gilt zudem eine passive Nutzungspflicht für die Postfächer.

StBPPV gibt Rahmen vor

Zur näheren Ausgestaltung hat das Bundesfinanzministerium Ende August den Entwurf für eine Verordnung über die Steuerberaterplattform und die besonderen elektronischen Steuerberaterpostfächer (Steuerberaterplattform- und -postfachverordnung – StBPPV) vorgelegt. Der Entwurf enthält insbesondere Vorschriften über die Einrichtung und die hierzu erforderlichen Datenübermittlungen sowie die technische Ausgestaltung der Steuerberaterpostfächer, insbesondere für die Authentisierung und für Zugangsberechtigungen Dritter. Insofern ist der Verordnungsentwurf der Rechtsanwaltsverzeichnis- und -postfachverordnung (RAVPV) vergleichbar, welche die Einrichtung sowie die technische Ausgestaltung des beA regelt.


BRAK vom 21.09.2022 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

anutaray/123RF.com


06.12.2023

Nachhaltige Produkte sollen zur Norm in der EU werden

Die neue Ökodesign-Verordnung soll sicherstellen, dass Produkte auf dem EU-Markt energieeffizienter, langlebiger, reparierbar und recyclingfähiger werden.

weiterlesen
Nachhaltige Produkte sollen zur Norm in der EU werden

Steuerboard

Doris Pöhlmann/Florian Nier


06.12.2023

Grundsteuer: Verfassungsmäßigkeit des neuen Grundsteuermodells

Das BVerfG hatte mit Urteil vom 10.04.2018 die Unvereinbarkeit des bestehenden Grundsteuersystems mit dem Grundgesetz festgestellt. In der Folge gelten die für die Ermittlung der Grundsteuer verwendeten Einheitswerte nur noch bis zum 31.12.2024. Der Gesetzgeber hat daraufhin das Grundsteuer- und Bewertungsrecht neu gefasst und eine Öffnungsklausel in das Grundgesetz eingefügt, die den Bundesländern eigene länderspezifische Grundsteuergesetze ermöglicht. Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen haben aufgrund der Öffnungsklausel eigene landesrechtliche Regelungen getroffen.

weiterlesen
Grundsteuer: Verfassungsmäßigkeit des neuen Grundsteuermodells

Meldung

©stadtratte/fotolia.com


06.12.2023

Bundesregierung äußert sich zur Erbschaftsteuer

Die festgesetzte Erbschaftsteuer im Jahr 2021 betrug 6,3 Milliarden Euro in ganz Deutschland; es waren 52 Milliarden Euro vererbt oder verschenkt worden.

weiterlesen
Bundesregierung äußert sich zur Erbschaftsteuer

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank