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28.09.2022

Meldung, Steuerrecht

beSt: Rechtsrahmen für Plattform und elektronische Postfächer

Ab Anfang 2023 sollen Steuerberaterinnen und Steuerberater über eine digitale Plattform und besondere elektronische Postfächer am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen. Das Bundesfinanzministerium hat zu deren Ausgestaltung nun einen Referentenentwurf vorgelegt.

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©cienpies/123rf.com

Der elektronische Rechtsverkehr wird auch für Steuerberaterinnen und Steuerberater weiter vorangetrieben. Das Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften („große BRAO-Reform“), das zum 01.08.2022 in Kraft getreten ist, führt für diese Berufsgruppe zum 01.01.2023 eine digitale Steuerberaterplattform sowie besondere elektronische Steuerberaterpostfächer (beSt) ein. Diese ermöglichen – wie das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) – die Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr mit der Justiz, der Anwaltschaft sowie mit Behörden und weiteren Teilnehmenden.

beSt nur mit vertrauenswürdigem Herkunftsnachweis

Ebenso wie das beA beinhalten die Steuerberaterplattform und die beSt  einen vertrauenswürdigen Herkunftsnachweis und bestätigen tagesaktuell die berufsrechtliche Zulassung. Steuerberaterinnen und Steuerberater müssen sich für die Plattform registrieren. Ab dem 01.01.2023 gilt zudem eine passive Nutzungspflicht für die Postfächer.

StBPPV gibt Rahmen vor

Zur näheren Ausgestaltung hat das Bundesfinanzministerium Ende August den Entwurf für eine Verordnung über die Steuerberaterplattform und die besonderen elektronischen Steuerberaterpostfächer (Steuerberaterplattform- und -postfachverordnung – StBPPV) vorgelegt. Der Entwurf enthält insbesondere Vorschriften über die Einrichtung und die hierzu erforderlichen Datenübermittlungen sowie die technische Ausgestaltung der Steuerberaterpostfächer, insbesondere für die Authentisierung und für Zugangsberechtigungen Dritter. Insofern ist der Verordnungsentwurf der Rechtsanwaltsverzeichnis- und -postfachverordnung (RAVPV) vergleichbar, welche die Einrichtung sowie die technische Ausgestaltung des beA regelt.


BRAK vom 21.09.2022 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

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