• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • beSt: BVerfG schützt Steuerberater in Übergangsphase

21.07.2025

Meldung, Steuerrecht

beSt: BVerfG schützt Steuerberater in Übergangsphase

Die Digitalisierung der Justiz darf nicht zulasten des effektiven Rechtsschutzes gehen, stellt das BVerfG klar. Weil das besondere elektronische Steuerberaterpostfach (beSt) Anfang 2023 noch nicht flächendeckend funktionierte, hätte die analoge Klageeinreichung nicht abgewiesen werden dürfen.

Beitrag mit Bild

©kamasigns/fotolia.com

Mit Beschluss vom 23.06.2025 (1 BvR 1718/24) hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) finanzgerichtliche Entscheidungen aufgehoben, die eine Klage mangels Nutzung des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs (beSt) als unzulässig abgewiesen hatten. Der Beschwerdeführer erhält damit eine neue Chance auf inhaltliche Prüfung seiner Klage.

Hintergrund: Klage per Post trotz beSt-Pflicht

Seit dem 01.01.2023 müssen Steuerberater Klagen elektronisch über das beSt einreichen. Im vorliegenden Fall hatte eine Steuerberaterin im Januar 2023 eine Klage auf dem Postweg erhoben, da sie mangels Registrierungsbrief keinen beSt-Zugang nutzen konnte. Das Finanzgericht lehnte die Klage als unzulässig ab und verwehrte auch eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand. Der Bundesfinanzhof wies die Nichtzulassungsbeschwerde zurück.

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

1. Verletzung effektiven Rechtsschutzes

Das Bundesverfassungsgericht rügte, dass das Finanzgericht die Anforderungen an eine Wiedereinsetzung in die Klagefrist überspannt habe. Die Richter beanstandeten, dass das Finanzgericht nicht ausreichend berücksichtigte, dass Anfang 2023 flächendeckende beSt-Zugänge noch nicht realisiert waren und die „Fast Lane“-Registrierung als freiwillig galt. Der Vorwurf eines Verschuldens wurde ohne hinreichende Auseinandersetzung mit dieser Übergangssituation erhoben.

2. Verletzung rechtlichen Gehörs

Auch der Bundesfinanzhof habe das rechtliche Gehör verletzt, indem er sich nicht mit dem zentralen Vorbringen des Beschwerdeführers zur Auslegung des Klageschreibens befasst habe. Dieses Argument war essenziell für die rechtliche Bewertung der Klageeinreichung.

Folge: Verfahren wird zurückverwiesen

Das Bundesverfassungsgericht hat das klageabweisende Urteil sowie die Entscheidung des Bundesfinanzhofs aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung an das Finanzgericht zurückverwiesen. Die Steuerberaterin und ihr Mandant können damit auf eine inhaltliche Prüfung ihrer Klage hoffen.

Diese Entscheidung betont die Bedeutung rechtsstaatlicher Verfahrensgarantien in Phasen technischer Umstellungen und erinnert Gerichte daran, die praktische Realität bei neuen Pflichten wie der beSt-Nutzung angemessen zu würdigen.


BVerfG vom 18.07.2025 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

Weitere Meldungen


Meldung

fabrikacrimea/123rf.com


09.12.2025

Einigung auf Omnibus-I-Paket: Weniger Bürokratie bei Nachhaltigkeitsregeln

Die EU macht ernst mit dem Bürokratieabbau: Parlament und Mitgliedstaaten haben sich auf eine deutliche Verschlankung der Nachhaltigkeits- und Sorgfaltspflichten geeinigt.

weiterlesen
Einigung auf Omnibus-I-Paket: Weniger Bürokratie bei Nachhaltigkeitsregeln

Meldung

©GrafKoks/fotolia.com


09.12.2025

Grundsteuer: Ohne Mitwirkung kein Erfolg

Eigentümer müssen bei Einwänden gegen Grundsteuerbescheide aktiv mitwirken. Pauschale Verfassungsbedenken reichen nicht aus.

weiterlesen
Grundsteuer: Ohne Mitwirkung kein Erfolg

Meldung

©Ekaterina Pokrovsky/fotolia.com


08.12.2025

OLG Düsseldorf rügt CO2-Werbung von Eurowings

Das OLG Düsseldorf hat Eurowings verboten, mit CO2-Kompensation zu werben, wenn dadurch der falsche Eindruck einer klimaneutralen Flugreise entsteht.

weiterlesen
OLG Düsseldorf rügt CO2-Werbung von Eurowings

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank