13.07.2017

Meldung, Wirtschaftsrecht

Besserer Schutz bei Firmenübernahmen

Beitrag mit Bild

©designer491/fotolia.com

Das Kabinett hat am 12.07.2107 die vom Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) vorgelegte 9. Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung und damit bessere Regeln für die Prüfung von Unternehmenserwerben durch Investoren aus Staaten außerhalb der Europäischen Union beschlossen.

In Deutschland kann der Erwerb einer Beteiligung von mindestens 25 Prozent an einem inländischen Unternehmen durch Investoren, die nicht aus der EU oder aus dem EFTA-Raum kommen, durch das BMWi geprüft werden. Dabei wird untersucht, ob der Erwerb die öffentliche Ordnung oder Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährdet. In besonders sicherheitssensiblen Bereichen wie Rüstung oder Kryptotechnologien wird bei allen ausländischen Investitionen geprüft, ob wesentliche Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik Deutschland gefährdet sind.

Änderung der Außenwirtschaftsverordnung

Mit der nun beschlossenen Änderung der Außenwirtschaftsverordnung werden die Modalitäten des Prüfverfahrens an die gestiegene Zahl und Komplexität der Unternehmenserwerbe angepasst. Die Prüffristen werden überwiegend von zwei auf vier Monate verlängert, um mehr Informationen einholen zu können. Es wird eindeutig klargestellt, dass auch sogenannte mittelbare Erwerbe in die Prüfung einbezogen sind. Das sind Fälle, in denen ausländische Investoren ein Unternehmen in der EU gründen, das dann ein deutsches Unternehmen kaufen soll.

Besserer Schutz für sicherheitssensible Bereiche

Außerdem wird die Prüfung in besonders sicherheitssensiblen Bereichen um zusätzliche Rüstungsunternehmen erweitert, die bestimmte Schlüsseltechnologien im Bereich der Verteidigung entwickeln oder herstellen. Der EU-rechtliche geprägte Gegenstand der Prüfung (Gefahr für die öffentliche Ordnung oder Sicherheit sowie wesentliche Sicherheitsinteressen) wird durch die neuen Regelungen nicht verändert. Auch die Möglichkeit, einen Erwerb zu untersagen, wird nicht verändert oder ausgeweitet.

(BMWi, PM vom 12.07.2017/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

tashka2000/123rf.com


10.01.2025

BMF-Schreiben: Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen

Das BMF hat ein Muster für die Bescheinigung energetischer Maßnahmen an Gebäuden veröffentlicht, das ab 2025 für die Beantragung der Steuerermäßigung verbindlich ist.

weiterlesen
BMF-Schreiben: Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen

Podcast

FACHFRAGEN Podcast


10.01.2025

FACHFRAGEN: EU-Entwaldungsverordnung – Sind Unternehmen schon richtig vorbereitet?

Entwaldung und Waldschädigung nehmen weltweit mit besorgniserregender Geschwindigkeit zu. Sie sind eng mit der globalen Klimakrise und dem Verlust von Artenvielfalt verknüpft – das sind Trends, die die wirtschaftliche Existenz und das Überleben der Menschen bedrohen.

weiterlesen
FACHFRAGEN: EU-Entwaldungsverordnung – Sind Unternehmen schon richtig vorbereitet?

Meldung

nialowwa/123rf.com


10.01.2025

Vier von zehn Angestellten denken über Jobwechsel nach

Die EY-Studie „Work Reimagined“ zeigt, dass nur 48 % der deutschen Angestellten angeben, auf der Arbeit ihr Bestes zu geben, was unter dem internationalen Durchschnitt liegt.

weiterlesen
Vier von zehn Angestellten denken über Jobwechsel nach

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank