03.04.2017

Arbeitsrecht, Meldung

Besserer Mutterschutz ab 2018

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Der Bundestag hat die Reform des Mutterschutzgesetzes beschlossen. Ab dem kommenden Jahr soll der Mutterschutz auch für Schülerinnen und Studentinnen und arbeitnehmerähnliche Beschäftigungsverhältnisse gelten.

Das Mutterschutzgesetz gibt es seit 1952 – und wurde seitdem nur geringfügig geändert. Mit der Reform wird das Gesetz moderner und der heutigen Zeit angepasst. So soll ein für alle Frauen einheitliches Niveau beim Gesundheitsschutz sichergestellt werden. Sowohl in der Schwangerschaft als auch in den ersten Wochen nach der Entbindung.

Was galt bislang?

Mutterschutz hieß in Deutschland bislang: Arbeitgeber dürfen Frauen sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt nicht beschäftigen. Bei Frühgeburten oder Zwillingen verlängert sich die Zeit nach der Geburt auf zwölf Wochen. Gefährliche Arbeiten, Nachtschichten oder auch Akkord- und Fließbandarbeit sind für Schwangere tabu. Gegebenenfalls müssen Arbeitsbedingungen entsprechend umgestaltet werden. Zudem gibt es einen weitreichenden Kündigungsschutz. Während des Mutterschutzes wird Mutterschutzgeld gezahlt.

Was wird sich ändern?

In die Reform sind neuere gesundheitswissenschaftliche Erkenntnisse und gesellschaftliche Entwicklungen eingeflossen. So hat sich zum Beispiel das Bewusstsein für psychische Gefährdungen gegenüber den 1950er Jahren deutlich geschärft. Eine Neuerung ist nun, dass die Schutzfrist nach der Geburt eines behinderten Kindes von acht auf zwölf Wochen verlängert werden kann. Der Gesetzgeber erkennt damit an, dass die Geburt für die Mutter in solchen Fällen häufig mit besonderen körperlichen und psychischen Belastungen verbunden ist. Dazu kommt der höhere Pflegebedarf von behinderten Kindern. Neu eingeführt wird auch ein viermonatiger Kündigungsschutz für Frauen, die eine Fehlgeburt nach der zwölften Woche erlitten haben. Der Mutterschutz galt bislang für alle Frauen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen. Für Schülerinnen und Studentinnen hingegen gab es keine einheitlichen Regelungen. Das ändert sich nun, denn erstmals werden auch sie in den Mutterschutz einbezogen.

Anpassung an neue Arbeitswelt

Ziel der Reform ist es, die Gesundheit der Frau und ihres Kindes am Arbeitsplatz während und in den Wochen nach der Schwangerschaft zu schützen. Arbeitsverbote sind künftig nicht mehr gegen den Willen der schwangeren Frauen möglich. Stattdessen sollen ihre Arbeitsplätze umgestaltet werden, um Gesundheitsgefährdungen für Mutter und Kind auszuschließen. Auch Sonntagsarbeit soll auf freiwilliger Basis ermöglicht werden. Das verhindert Benachteiligungen während der Schwangerschaft und nach der Entbindung.

Das Gesetz tritt Anfang 2018 in Kraft.

(Bundesregierung, PM vom 31.03.2017/ Viola C. Didier)


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