• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Bessere Vorschriften für Geldmarktfonds in Kraft

23.07.2018

Meldung, Steuerrecht

Bessere Vorschriften für Geldmarktfonds in Kraft

Beitrag mit Bild

©number1411/fotolia.com

Geldmarktfonds bieten Finanzinstituten, Unternehmen und Staaten eine Möglichkeit zur kurzfristigen Finanzierung. Sie tragen hierdurch zur Finanzierung der Wirtschaft der Union bei. Jetzt sind die neuen EU-Vorschriften für Geldmarktfonds in Kraft getreten.

Geldmarktfonds sind kurzfristige Anlagen, die von  Anlegern zur Verwaltung ihrer überschüssigen Liquidität verwendet werden, oft als Alternative zu einem Bankkonto. Während der letzten Finanzkrise erwiesen sich Geldmarktfonds unter angespannten Marktbedingungen als anfällig. EU-weit einheitliche Regeln und Aufsichtspraktiken sollen fortan sicherstellen, dass Geldmarktfonds die Anleger jederzeit auszahlen können.

Liquidität und Stabilität

Das Europäische Parlament und der Rat hatten vereinbart, Geldmarktfonds widerstandsfähiger zu machen und mögliche Ansteckungswege auf andere Finanzinstitute und das Finanzsystem zu begrenzen. Dies wird wiederum zu mehr finanzieller Stabilität in Europa beitragen. Alle Geldmarktfonds – auch jene, die vor Inkrafttreten dieser Verordnung am 21.07.2017 tätig waren – müssen bis zum 21.01.2019 nachweisen, dass sie die neuen Vorschriften einhalten.

(EU-Kommission, PM vom 20.07.2018 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Dominik Graf von Armansperg


14.07.2026

Private Equity als Assetklasse für Private Clients – Chancen, Risiken und Illusionen

Private Equity hat sich in den vergangenen Jahren zu einer festen Größe in der Vermögensallokation vermögender Privatpersonen und Familien entwickelt. Während diese Assetklasse lange Zeit institutionellen Investoren (z.B. Pensionsfonds) vorbehalten war, stehen inzwischen zahlreiche Investitionsmöglichkeiten auch privaten Anlegern offen.

weiterlesen
Private Equity als Assetklasse für Private Clients – Chancen, Risiken und Illusionen

Meldung

©stadtratte /fotolia.com


14.07.2026

Agrarflächen im Betriebsvermögen können steuerlich begünstigt bleiben

Landwirtschaftlich verpachtete Grundstücke können trotz Betriebsverpachtung weiterhin erbschaftsteuerlich begünstigtes Betriebsvermögen darstellen.

weiterlesen
Agrarflächen im Betriebsvermögen können steuerlich begünstigt bleiben

Meldung

gregbrave/123rf.com


14.07.2026

EUDR: Neue Regeln erleichtern die praktische Umsetzung

Neue EU-Vorgaben sollen Unternehmen die rechtssichere Umsetzung der Entwaldungsverordnung (EUDR) ab Ende 2026 erleichtern.

weiterlesen
EUDR: Neue Regeln erleichtern die praktische Umsetzung
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht