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23.07.2018

Meldung, Steuerrecht

Bessere Vorschriften für Geldmarktfonds in Kraft

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Geldmarktfonds bieten Finanzinstituten, Unternehmen und Staaten eine Möglichkeit zur kurzfristigen Finanzierung. Sie tragen hierdurch zur Finanzierung der Wirtschaft der Union bei. Jetzt sind die neuen EU-Vorschriften für Geldmarktfonds in Kraft getreten.

Geldmarktfonds sind kurzfristige Anlagen, die von  Anlegern zur Verwaltung ihrer überschüssigen Liquidität verwendet werden, oft als Alternative zu einem Bankkonto. Während der letzten Finanzkrise erwiesen sich Geldmarktfonds unter angespannten Marktbedingungen als anfällig. EU-weit einheitliche Regeln und Aufsichtspraktiken sollen fortan sicherstellen, dass Geldmarktfonds die Anleger jederzeit auszahlen können.

Liquidität und Stabilität

Das Europäische Parlament und der Rat hatten vereinbart, Geldmarktfonds widerstandsfähiger zu machen und mögliche Ansteckungswege auf andere Finanzinstitute und das Finanzsystem zu begrenzen. Dies wird wiederum zu mehr finanzieller Stabilität in Europa beitragen. Alle Geldmarktfonds – auch jene, die vor Inkrafttreten dieser Verordnung am 21.07.2017 tätig waren – müssen bis zum 21.01.2019 nachweisen, dass sie die neuen Vorschriften einhalten.

(EU-Kommission, PM vom 20.07.2018 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)


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