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18.12.2019

Meldung, Wirtschaftsrecht

Bessere Konditionen für grenzüberschreitende Zahlungen

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©helmutvogler/fotolia.com

Seit dem 16.12.2019 sind grenzüberschreitende Zahlungen in Euro für Verbraucher und Unternehmen in den nicht zum Euroraum gehörenden Mitgliedstaaten billiger. Mit der Überarbeitung der EU-Gesetzgebung werden die von Banken und anderen Zahlungsdienstleistern erhobenen Gebühren für den Auftrag oder Empfang von Euro-Zahlungen in Nicht-Euro-Ländern an die Entgelte für Zahlungen in der Landeswährung angepasst.

Dank neuer EU-Vorschriften kosten grenzüberschreitende Zahlungen in Euro in Bulgarien, Dänemark, Kroatien, Polen, Rumänien, Schweden, Tschechien und Ungarn sowie in Island, Liechtenstein und Norwegen ab sofort genauso wenig wie Inlandszahlungen.

Will beispielsweise eine bulgarische Verbraucherin Euro ins Ausland überweisen, wird sie dafür jetzt dieselbe Gebühr zahlen wie für eine Überweisung in Lew innerhalb Bulgariens. Mit anderen Worten: Grenzüberschreitende Zahlungen in Euro werden ab sofort nur noch ganz wenig oder gar nichts mehr kosten. Gemäß einer EU-Studie musste eine Person aus Bulgarien für eine grenzüberschreitende Euro-Überweisung bisher bis zu 24 Euro an Entgelten begleichen.

Bislang hohe Kosten für grenzüberschreitende Zahlungen

Am 28.03.2018 hatte die EU-Kommission Änderungen an der EU-Verordnung über grenzüberschreitende Zahlungen (924/2009) vorgeschlagen. Hintergrund dieser Vorschläge war der im März 2017 vorgestellte Aktionsplan „Finanzdienstleistungen für Verbraucher“. Nachdem sich Parlament und Rat einigten, wurde die Verordnung (EU) 2019/518 am 29.03.2019 im EU-Amtsblatt veröffentlicht.

Ausblick: Bessere Vergleichbarkeit der Gebühren

Die EU-Verordnung (EU) 2019/518 fügt sich in die laufenden Bestrebungen der EU-Kommission ein, den Verbrauchern einen besseren und kostengünstigeren Zugang zu Finanzdienstleistungen zu verschaffen. Als Nächstes werden im April 2020 weitere Bestimmungen in Kraft treten. Diese ermöglichen Unternehmen und Verbrauchern einen Vergleich der Gebühren, die ihnen bei Kartenzahlungen in einer anderen EU-Währung für die Währungsumrechnung abverlangt werden.

Die EU-Kommission achtet darauf, wie diese Vorschriften in der Praxis Anwendung finden. Sie will eng mit den zuständigen nationalen Behörden zusammenarbeiten, um ihre ordnungsgemäße Umsetzung sicherzustellen.

(EU-Kommission vom 16.12.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Wirtschaftsrecht:
Owlit-Modul „Bank- und Kapitalmarktrecht (Erich Schmidt)“


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