• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Bessere Konditionen für grenzüberschreitende Zahlungen

18.12.2019

Meldung, Wirtschaftsrecht

Bessere Konditionen für grenzüberschreitende Zahlungen

Beitrag mit Bild

©helmutvogler/fotolia.com

Seit dem 16.12.2019 sind grenzüberschreitende Zahlungen in Euro für Verbraucher und Unternehmen in den nicht zum Euroraum gehörenden Mitgliedstaaten billiger. Mit der Überarbeitung der EU-Gesetzgebung werden die von Banken und anderen Zahlungsdienstleistern erhobenen Gebühren für den Auftrag oder Empfang von Euro-Zahlungen in Nicht-Euro-Ländern an die Entgelte für Zahlungen in der Landeswährung angepasst.

Dank neuer EU-Vorschriften kosten grenzüberschreitende Zahlungen in Euro in Bulgarien, Dänemark, Kroatien, Polen, Rumänien, Schweden, Tschechien und Ungarn sowie in Island, Liechtenstein und Norwegen ab sofort genauso wenig wie Inlandszahlungen.

Will beispielsweise eine bulgarische Verbraucherin Euro ins Ausland überweisen, wird sie dafür jetzt dieselbe Gebühr zahlen wie für eine Überweisung in Lew innerhalb Bulgariens. Mit anderen Worten: Grenzüberschreitende Zahlungen in Euro werden ab sofort nur noch ganz wenig oder gar nichts mehr kosten. Gemäß einer EU-Studie musste eine Person aus Bulgarien für eine grenzüberschreitende Euro-Überweisung bisher bis zu 24 Euro an Entgelten begleichen.

Bislang hohe Kosten für grenzüberschreitende Zahlungen

Am 28.03.2018 hatte die EU-Kommission Änderungen an der EU-Verordnung über grenzüberschreitende Zahlungen (924/2009) vorgeschlagen. Hintergrund dieser Vorschläge war der im März 2017 vorgestellte Aktionsplan „Finanzdienstleistungen für Verbraucher“. Nachdem sich Parlament und Rat einigten, wurde die Verordnung (EU) 2019/518 am 29.03.2019 im EU-Amtsblatt veröffentlicht.

Ausblick: Bessere Vergleichbarkeit der Gebühren

Die EU-Verordnung (EU) 2019/518 fügt sich in die laufenden Bestrebungen der EU-Kommission ein, den Verbrauchern einen besseren und kostengünstigeren Zugang zu Finanzdienstleistungen zu verschaffen. Als Nächstes werden im April 2020 weitere Bestimmungen in Kraft treten. Diese ermöglichen Unternehmen und Verbrauchern einen Vergleich der Gebühren, die ihnen bei Kartenzahlungen in einer anderen EU-Währung für die Währungsumrechnung abverlangt werden.

Die EU-Kommission achtet darauf, wie diese Vorschriften in der Praxis Anwendung finden. Sie will eng mit den zuständigen nationalen Behörden zusammenarbeiten, um ihre ordnungsgemäße Umsetzung sicherzustellen.

(EU-Kommission vom 16.12.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Wirtschaftsrecht:
Owlit-Modul „Bank- und Kapitalmarktrecht (Erich Schmidt)“


Weitere Meldungen


Meldung

tanaratgraphy/123rf.com


29.04.2025

EFRAG bringt Vereinfachung der ESRS Set 1 auf den Weg

Durch eine strukturierte Vorgehensweise und enge Einbindung der Stakeholder sollen die ESRS Set 1 praxisnäher und anwenderfreundlicher gestaltet werden.

weiterlesen
EFRAG bringt Vereinfachung der ESRS Set 1 auf den Weg

Meldung

© Finanzfoto / fotilia.com


28.04.2025

Atypische Arbeitszeiten: So arbeitet Deutschland

Atypische Arbeitszeiten sind längst kein Randphänomen mehr, sondern betreffen große Teile der Beschäftigten, zeigen neue Zahlen des Statistischen Bundesamtes.

weiterlesen
Atypische Arbeitszeiten: So arbeitet Deutschland

Meldung

©jat306/fotolia.com


28.04.2025

KMU verwenden 7 % der Arbeitszeit für Bürokratie

Bürokratie bleibt ein massives Hemmnis für den Mittelstand – mit spürbaren finanziellen und psychologischen Folgen, zeigt eine aktuelle Befragung von KfW Research.

weiterlesen
KMU verwenden 7 % der Arbeitszeit für Bürokratie

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank