Die Aufsicht über die Abschlussprüfer, die Abschlüsse von Unternehmen prüfen, wird neu geordnet. Das Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz (APAReG) soll eine Verbesserung der Qualität der Abschlussprüfungen sowie mehr Transparenz der Prüfungsergebnisse bringen.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie beschloss am Mittwoch den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der aufsichts- und berufsrechtlichen Regelungen der Richtlinie 2014/56/EU sowie zur Ausführung der entsprechenden Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 im Hinblick auf die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (18/6282). Zuvor hatte der Ausschuss auf Initiative der Koalition noch einige Änderungen an dem Entwurf vorgenommen.
Stärkung der berufsunabhängigen Aufsicht
Im Einzelnen sieht der Entwurf die Einrichtung einer Abschlussprüferaufsichtsstelle beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle vor. Der im Wesentlichen von großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften bediente Markt der Abschlussprüfungen bei Unternehmen von öffentlichem Interesse solle auch für kleinere Abschlussprüfer geöffnet werden. Neu geordnet werden auch die Berufsaufsicht sowie das berufsgerichtliche Verfahren.
(Deutscher Bundestag, hib vom 02.12.2015/ Viola C. Didier)