03.12.2015

Betriebswirtschaft, Meldung

Bessere Aufsicht über Abschlussprüfer

Beitrag mit Bild

Jahresabschlüsse sind die wichtigsten Informationsquellen über Unternehmen.

Die Aufsicht über die Abschlussprüfer, die Abschlüsse von Unternehmen prüfen, wird neu geordnet. Das Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz (APAReG) soll eine Verbesserung der Qualität der Abschlussprüfungen sowie mehr Transparenz der Prüfungsergebnisse bringen.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie beschloss am Mittwoch den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der aufsichts- und berufsrechtlichen Regelungen der Richtlinie 2014/56/EU sowie zur Ausführung der entsprechenden Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 im Hinblick auf die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (18/6282). Zuvor hatte der Ausschuss auf Initiative der Koalition noch einige Änderungen an dem Entwurf vorgenommen.

Stärkung der berufsunabhängigen Aufsicht

Im Einzelnen sieht der Entwurf die Einrichtung einer Abschlussprüferaufsichtsstelle beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle vor. Der im Wesentlichen von großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften bediente Markt der Abschlussprüfungen bei Unternehmen von öffentlichem Interesse solle auch für kleinere Abschlussprüfer geöffnet werden. Neu geordnet werden auch die Berufsaufsicht sowie das berufsgerichtliche Verfahren.

(Deutscher Bundestag, hib vom 02.12.2015/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©Coloures-Pic/fotolia.com


07.11.2025

Soziale Herkunft bleibt für viele ein Karrierehemmnis

Die soziale Herkunft hat einen erheblichen Einfluss auf das berufliche Fortkommen, stärker als Alter, Geschlecht oder ethnische Zugehörigkeit.

weiterlesen
Soziale Herkunft bleibt für viele ein Karrierehemmnis

Meldung

©olando/fotolia.com


07.11.2025

BVerfG stärkt Diesel-Kläger: Grundrecht auf Rechtsschutz verletzt

Die vorschnelle Zurückweisung einer Berufung im Dieselverfahren ohne Berücksichtigung europarechtlicher Entwicklungen verstößt gegen das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz.

weiterlesen
BVerfG stärkt Diesel-Kläger: Grundrecht auf Rechtsschutz verletzt

Meldung

©Marco2811/fotolia.com


06.11.2025

BFH zur Verlustnutzung trotz Anteilsübernahme

Der BFH schafft Klarheit bei § 8c KStG: Verluste dürfen trotz schädlichem Beteiligungserwerb zurückgetragen werden.

weiterlesen
BFH zur Verlustnutzung trotz Anteilsübernahme

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank