03.12.2015

Betriebswirtschaft, Meldung

Bessere Aufsicht über Abschlussprüfer

Beitrag mit Bild

Jahresabschlüsse sind die wichtigsten Informationsquellen über Unternehmen.

Die Aufsicht über die Abschlussprüfer, die Abschlüsse von Unternehmen prüfen, wird neu geordnet. Das Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz (APAReG) soll eine Verbesserung der Qualität der Abschlussprüfungen sowie mehr Transparenz der Prüfungsergebnisse bringen.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie beschloss am Mittwoch den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der aufsichts- und berufsrechtlichen Regelungen der Richtlinie 2014/56/EU sowie zur Ausführung der entsprechenden Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 im Hinblick auf die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (18/6282). Zuvor hatte der Ausschuss auf Initiative der Koalition noch einige Änderungen an dem Entwurf vorgenommen.

Stärkung der berufsunabhängigen Aufsicht

Im Einzelnen sieht der Entwurf die Einrichtung einer Abschlussprüferaufsichtsstelle beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle vor. Der im Wesentlichen von großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften bediente Markt der Abschlussprüfungen bei Unternehmen von öffentlichem Interesse solle auch für kleinere Abschlussprüfer geöffnet werden. Neu geordnet werden auch die Berufsaufsicht sowie das berufsgerichtliche Verfahren.

(Deutscher Bundestag, hib vom 02.12.2015/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

nialowwa/123rf.com


14.03.2025

Studie: Deutsche Arbeitnehmer zunehmend gleichgültig

Die emotionale Bindung deutscher Arbeitnehmer an ihre Unternehmen erreicht ein Rekordtief: Nur noch 9 % fühlen sich wirklich engagiert.

weiterlesen
Studie: Deutsche Arbeitnehmer zunehmend gleichgültig

Meldung

©magele-picture/fotolia.com


14.03.2025

Kein Abzug ausländischer Quellensteuer bei Gewerbesteuer

Streubesitzdividenden bleiben voll gewerbesteuerpflichtig. Ein Abzug ausländischer Quellensteuern im gewerbesteuerlichen Organkreis ist ausgeschlossen.

weiterlesen
Kein Abzug ausländischer Quellensteuer bei Gewerbesteuer

Meldung

©animaflora/fotolia.com


13.03.2025

BFH zur Verlustbeschränkung bei Steuerstundungsmodellen

Der BFH hat mit seinem aktuellen Urteil die strikte Handhabung von Verlusten aus Steuerstundungsmodellen bestätigt.

weiterlesen
BFH zur Verlustbeschränkung bei Steuerstundungsmodellen

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank