• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Beschwerdemanagement: BaFin veröffentlicht Mindestanforderungen

24.01.2020

Meldung, Wirtschaftsrecht

Beschwerdemanagement: BaFin veröffentlicht Mindestanforderungen

Beitrag mit Bild

©kamasigns/fotolia.com

Die BaFin hat ihr Rundschreiben 06/2018 „Mindestanforderungen an das Beschwerdemanagement“ aktualisiert. Dies war erforderlich, weil der Gemeinsame Ausschuss der Europäischen Wertpapierbehörden seine dem Rundschreiben zugrunde liegenden Leitlinien zur Beschwerdeabwicklung für den Wertpapierhandel und das Bankwesen überarbeitet hatte.

Die Leitlinien sind nun auch von Zahlungsauslösedienstleistern und Kontoinformationsdienstleistern im Sinne der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie (PSD 2) sowie Nichtkreditinstituten im Sinne der Wohnimmobilienkreditrichtlinie anzuwenden.

Da sich das Rundschreiben an Zahlungsinstitute im Sinne des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG) richtet und dieser Begriff die neuen Zahlungsauslösedienstleister und Kontoinformationsdienstleister mitumfasst, war der Wortlaut des Rundschreibens nicht zu ergänzen.

Neu: Nichtkreditinstitute werden berücksichtigt

Hingegen wurden Nichtkreditinstitute, die Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträge vergeben, neu in das Rundschreiben aufgenommen. Nichtkreditinstitute sind insbesondere Versicherungsunternehmen, Sterbekassen, Pensionskassen und Pensionsfonds. Erstversicherungsunternehmen erfüllen bereits durch die Anforderungen des Rundschreibens 03/2013 „Mindestanforderungen an die Beschwerdebearbeitung durch Versicherungsunternehmen“ im Wesentlichen die Vorgaben des Rundschreibens 06/2018 „Mindestanforderungen an das Beschwerdemanagement“.

Hier finden Sie das Rundschreiben zum Beschwerdemanagement

Das Gemeinsames Rundschreiben BA, WA und VA 06/2018 „Mindestanforderungen an das Beschwerdemanagement“, geändert am 23.01.2020, steht auf der Webseite der BaFin zum Download bereit.

(BaFin vom 23.01.2020 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)


Weitere Meldungen


Meldung

©pitinan/123rf.com


06.01.2026

E-Mobilität: Staat entgehen über 39 Milliarden an Steuern

Die staatliche Förderung von E-Autos führt bis 2030 zu Steuerausfällen von rund 39 Milliarden Euro, vor allem durch entgangene Energie- und Kfz-Steuern.

weiterlesen
E-Mobilität: Staat entgehen über 39 Milliarden an Steuern

Meldung

©Piccolo/fotolia.com


06.01.2026

Steuerlich motivierte Einlage ist kein Betriebsvermögen

Gestaltungen zur Steueroptimierung, die wirtschaftlich nicht nachvollziehbar sind oder lediglich den Anschein von Kapitalzuflüssen erwecken, stehen auf wackligem Fundament.

weiterlesen
Steuerlich motivierte Einlage ist kein Betriebsvermögen

Meldung

©peshkova/123rf.com


05.01.2026

Nur jeder fünfte Beschäftigte nutzt KI regelmäßig

Trotz wachsender Verfügbarkeit nutzen nur wenige Beschäftigte in Deutschland regelmäßig KI am Arbeitsplatz, meist auf eigene Initiative und mit einfachen Tools.

weiterlesen
Nur jeder fünfte Beschäftigte nutzt KI regelmäßig
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)