• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Beschwerdemanagement: BaFin veröffentlicht Mindestanforderungen

24.01.2020

Meldung, Wirtschaftsrecht

Beschwerdemanagement: BaFin veröffentlicht Mindestanforderungen

Beitrag mit Bild

©kamasigns/fotolia.com

Die BaFin hat ihr Rundschreiben 06/2018 „Mindestanforderungen an das Beschwerdemanagement“ aktualisiert. Dies war erforderlich, weil der Gemeinsame Ausschuss der Europäischen Wertpapierbehörden seine dem Rundschreiben zugrunde liegenden Leitlinien zur Beschwerdeabwicklung für den Wertpapierhandel und das Bankwesen überarbeitet hatte.

Die Leitlinien sind nun auch von Zahlungsauslösedienstleistern und Kontoinformationsdienstleistern im Sinne der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie (PSD 2) sowie Nichtkreditinstituten im Sinne der Wohnimmobilienkreditrichtlinie anzuwenden.

Da sich das Rundschreiben an Zahlungsinstitute im Sinne des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG) richtet und dieser Begriff die neuen Zahlungsauslösedienstleister und Kontoinformationsdienstleister mitumfasst, war der Wortlaut des Rundschreibens nicht zu ergänzen.

Neu: Nichtkreditinstitute werden berücksichtigt

Hingegen wurden Nichtkreditinstitute, die Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträge vergeben, neu in das Rundschreiben aufgenommen. Nichtkreditinstitute sind insbesondere Versicherungsunternehmen, Sterbekassen, Pensionskassen und Pensionsfonds. Erstversicherungsunternehmen erfüllen bereits durch die Anforderungen des Rundschreibens 03/2013 „Mindestanforderungen an die Beschwerdebearbeitung durch Versicherungsunternehmen“ im Wesentlichen die Vorgaben des Rundschreibens 06/2018 „Mindestanforderungen an das Beschwerdemanagement“.

Hier finden Sie das Rundschreiben zum Beschwerdemanagement

Das Gemeinsames Rundschreiben BA, WA und VA 06/2018 „Mindestanforderungen an das Beschwerdemanagement“, geändert am 23.01.2020, steht auf der Webseite der BaFin zum Download bereit.

(BaFin vom 23.01.2020 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)


Weitere Meldungen


Meldung

©stadtratte /fotolia.com


14.07.2026

Agrarflächen im Betriebsvermögen können steuerlich begünstigt bleiben

Landwirtschaftlich verpachtete Grundstücke können trotz Betriebsverpachtung weiterhin erbschaftsteuerlich begünstigtes Betriebsvermögen darstellen.

weiterlesen
Agrarflächen im Betriebsvermögen können steuerlich begünstigt bleiben

Meldung

gregbrave/123rf.com


14.07.2026

EUDR: Neue Regeln erleichtern die praktische Umsetzung

Neue EU-Vorgaben sollen Unternehmen die rechtssichere Umsetzung der Entwaldungsverordnung (EUDR) ab Ende 2026 erleichtern.

weiterlesen
EUDR: Neue Regeln erleichtern die praktische Umsetzung

Rechtsboard

Agnes Herwig / Katharina Geyer


13.07.2026

Equal Pay im Fokus – was die Entgelttransparenzrichtlinie für Arbeitgeber bedeutet

Die Entgelttransparenzrichtlinie (EU) 2023/970 verschärft die Anforderungen an Vergütungssysteme mit dem erklärten Ziel, den weiterhin bestehenden Gender Pay Gap zu reduzieren.

weiterlesen
Equal Pay im Fokus – was die Entgelttransparenzrichtlinie für Arbeitgeber bedeutet
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht