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28.10.2019

Meldung, Wirtschaftsrecht

Beschleunigtes Online-Verfahren in Zivilprozessordnung?

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©Jamrooferpix/fotolia.com

Um das Ergebnis der Arbeit der Länderarbeitsgruppe „Legal Tech“ zum Prüfauftrag der Justizministerkonferenz zur möglichen Einführung eines „Beschleunigten Online-Verfahrens“ in die Zivilprozessordnung geht es in der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP.

In der Frühjahrskonferenz 2018 der Justizministerinnen und Justizminister der Länder wurde beschlossen, die Verfahrensstruktur der Zivilklagen dahingehend zu untersuchen, ob ein neues und kostengünstigeres Online-Verfahren entwickelt werden sollte, um effektiven Rechtsschutz auch im Bereich geringfügiger Streitwerte zu gewährleisten. Bisher sieht das deutsche Zivilprozessrecht entsprechende Regelungen nicht vor.

Kommt „Beschleunigtes Online-Verfahren“?

Die Möglichkeiten der Implementierung hat die Länderarbeitsgruppe „Legal Tech“ erörtert. Der Abschlussbericht liegt seit Juni 2019 vor. Die Arbeitsgruppe unter Beteiligung der Länder Berlin, Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Saarland hat sich mit dem Für und Wider der Einführung des vom Land Hamburg vorgeschlagenen „Beschleunigten Online-Verfahrens“ in das zivilrechtliche Verfahrensrecht auseinandergesetzt.

Zurückhaltung bei Änderung der Zivilprozessordnung

Der Bedarf an der Einführung eines derartigen Verfahrens in die Zivilprozessordnung bewertet die Länderarbeitsgruppe uneinheitlich. Gesetzlichen Änderungen stehe die Länderarbeitsgruppe „grundsätzlich eher zurückhaltend gegenüber“, heißt es in der Antwort unter Verweis auf deren Abschlussbericht. Die Bundesregierung teile diese Zurückhaltung, werde aber die weitere Entwicklung beobachten.

Forschungsvorhaben zum Rückgang der Eingangszahlen

Mit Blick auf den in der Anfrage ebenfalls thematisierten Rückgang der Eingangszahlen in der Zivilgerichtsbarkeit schreibt die Bundesregierung, das Bundesjustizministerium werde ein Forschungsvorhaben zur Untersuchung der Ursachen des Rückgangs durchführen. Die Ausschreibung werde derzeit vorbereitet; das Forschungsvorhaben werde voraussichtlich etwa zwei bis drei Jahre in Anspruch nehmen.

(Dt. Bundestag, hib vom 10.10.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

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