• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Beschleunigtes Online-Verfahren in Zivilprozessordnung?

28.10.2019

Meldung, Wirtschaftsrecht

Beschleunigtes Online-Verfahren in Zivilprozessordnung?

Beitrag mit Bild

©Jamrooferpix/fotolia.com

Um das Ergebnis der Arbeit der Länderarbeitsgruppe „Legal Tech“ zum Prüfauftrag der Justizministerkonferenz zur möglichen Einführung eines „Beschleunigten Online-Verfahrens“ in die Zivilprozessordnung geht es in der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP.

In der Frühjahrskonferenz 2018 der Justizministerinnen und Justizminister der Länder wurde beschlossen, die Verfahrensstruktur der Zivilklagen dahingehend zu untersuchen, ob ein neues und kostengünstigeres Online-Verfahren entwickelt werden sollte, um effektiven Rechtsschutz auch im Bereich geringfügiger Streitwerte zu gewährleisten. Bisher sieht das deutsche Zivilprozessrecht entsprechende Regelungen nicht vor.

Kommt „Beschleunigtes Online-Verfahren“?

Die Möglichkeiten der Implementierung hat die Länderarbeitsgruppe „Legal Tech“ erörtert. Der Abschlussbericht liegt seit Juni 2019 vor. Die Arbeitsgruppe unter Beteiligung der Länder Berlin, Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Saarland hat sich mit dem Für und Wider der Einführung des vom Land Hamburg vorgeschlagenen „Beschleunigten Online-Verfahrens“ in das zivilrechtliche Verfahrensrecht auseinandergesetzt.

Zurückhaltung bei Änderung der Zivilprozessordnung

Der Bedarf an der Einführung eines derartigen Verfahrens in die Zivilprozessordnung bewertet die Länderarbeitsgruppe uneinheitlich. Gesetzlichen Änderungen stehe die Länderarbeitsgruppe „grundsätzlich eher zurückhaltend gegenüber“, heißt es in der Antwort unter Verweis auf deren Abschlussbericht. Die Bundesregierung teile diese Zurückhaltung, werde aber die weitere Entwicklung beobachten.

Forschungsvorhaben zum Rückgang der Eingangszahlen

Mit Blick auf den in der Anfrage ebenfalls thematisierten Rückgang der Eingangszahlen in der Zivilgerichtsbarkeit schreibt die Bundesregierung, das Bundesjustizministerium werde ein Forschungsvorhaben zur Untersuchung der Ursachen des Rückgangs durchführen. Die Ausschreibung werde derzeit vorbereitet; das Forschungsvorhaben werde voraussichtlich etwa zwei bis drei Jahre in Anspruch nehmen.

(Dt. Bundestag, hib vom 10.10.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Wirtschaftsrecht:
Owlit-Modul „Gesellschaftsrecht (ZAP)“


Weitere Meldungen


Der Betrieb


01.10.2026

Ihre Mandanten zahlen zu viel Steuern? Oder investieren sie einfach falsch?

Hohe Einkommen, hohe Vermögen, hohe Steuerlasten: Viele Ihrer Mandanten verdienen ausgezeichnet – und geben dennoch jedes Jahr erhebliche Beträge an den Fiskus ab.

weiterlesen
Ihre Mandanten zahlen zu viel Steuern? Oder investieren sie einfach falsch?

Meldung

©aberheide /123rf.com


01.10.2026

BFH zur Steuersatzermäßigung im Hotel

Frühstück, Fitness und Wellness im Hotel profitieren nicht vom ermäßigten Steuersatz für Übernachtungen, so der BFH.

weiterlesen
BFH zur Steuersatzermäßigung im Hotel

Rechtsboard

Hans-Christian Ackermann / Nel Klamann


01.10.2026

BAG begrenzt materiellen Schadensersatz nach diskriminierender Nichteinstellung

Die rechtskräftige Feststellung einer Ersatzpflicht wegen einer diskriminierenden Ablehnung im Bewerbungsverfahren begründet keinen Anspruch auf dauerhaften Ausgleich einer Vergütungsdifferenz – so entschied jetzt das BAG.

weiterlesen
BAG begrenzt materiellen Schadensersatz nach diskriminierender Nichteinstellung
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht