11.06.2015

Arbeitsrecht, Meldung

Beschäftigungsverluste durch Mindestlohn

Beschäftigungsverluste durch Mindestlohn

Der Betrieb

Das Institut für Weltwirtschaft (IfW) hat eine erste Zwischenbilanz zu den Beschäftigungswirkungen des Mindestlohns gezogen. Demnach deuten die derzeit vorliegenden Daten darauf hin, dass der Mindestlohn Arbeitsplätze gekostet hat.

Laut Bundesagentur für Arbeit brach die Zahl der Minijobs seit Jahresbeginn regelrecht ein, im März waren es 160.000 weniger als im Vorjahresmonat. In Ostdeutschland, wo vor Einführung des Mindestlohns der Anteil der Arbeitnehmer mit einem Stundenlohn von unter 8,50 Euro deutlich höher war als in Westdeutschland, fiel der Rückgang mit 7 Prozent (50.000 Minijobs) spürbar stärker aus als in Westdeutschland mit knapp 3 Prozent.

Keine Umwandlung von Minijobs

Die Betrachtung aller Beschäftigungsformen zusammen spreche laut IfW dafür, dass die Minijobs größtenteils nicht in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse umgewandelt oder über freie Mitarbeit fortgeführt wurden. „Wir gehen daher davon aus, dass der Wegfall von Minijobs überwiegend gleichbedeutend ist mit einem Wegfall von Arbeitsplätzen“, so Dr. Dominik Groll vom IfW.

Minijobverlust taucht in Arbeitslosenstatistik nicht auf

Zwar nahm die Zahl der Arbeitslosen, die im Verlauf des vergangenen Jahres bereits rückläufig war, auch in den ersten fünf Monaten dieses Jahres mit nahezu unvermindertem Tempo weiter ab. Dies stünde allerdings nicht im Widerspruch zu negativen Beschäftigungseffekten des Mindestlohns, weil ein Großteil der Minijobber bei Arbeitsplatzverlust in der Arbeitslosenstatistik nicht auftauche. Rund die Hälfte aller Minijobber seien Rentner, Studenten oder Arbeitslose, die nicht arbeitslos im Sinne der Arbeitslosenstatistik sein könnten bzw. dort schon gemeldet sind. Die andere Hälfte der Minijobber könne sich zwar theoretisch arbeitslos melden, allerdings fehle vielfach der finanzielle Anreiz, dies zu tun, da kein Anspruch auf Arbeitslosengeld bestehe. Eine Hilfebedürftigkeit für den Bezug von Arbeitslosengeld II sei ebenfalls häufig nicht gegeben, da ein Drittel der Minijobber in Haushalten lebe, in denen der Lebensunterhalt überwiegend aus dem Einkommen anderer Haushaltsmitglieder bestritten wird und somit das Haushaltseinkommen ausreichend hoch sein dürfte.

(IfW Kiel / Viola C. Didier)


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