21.10.2025

Arbeitsrecht, Meldung

Beschäftigte nutzen vermehrt Schatten-KI

Künstliche Intelligenz ist längst im Arbeitsalltag angekommen. Viele Mitarbeitende greifen auf private KI-Tools wie ChatGPT zurück, obwohl es dafür im Unternehmen keine Freigabe oder klare Regeln gibt. Eine aktuelle Bitkom-Studie zeigt, dass viele Unternehmen bei der Umsetzung hinterherhinken.

Beitrag mit Bild

©peshkova/123rf.com

Schnell die KI eine Mail-Antwort formulieren, ein langes Dokument zusammenfassen oder ein passendes Bild für einen Social-Media-Post generieren lassen? In vielen Unternehmen nutzen die Beschäftigten dazu private KI-Tools wie ChatGPT & Co. In 8% der Unternehmen ist das weit verbreitet (2024: 4%), in 17% gibt es Einzelfälle (2024: 13%). Weitere 17% (2024: 17%) wissen es nicht sicher, gehen aber davon aus, dass Beschäftigte im Job auf private KI-Lösungen zurückgreifen. Ein weiteres Viertel (24%, 2024: 25%) weiß es ebenfalls nicht sicher, geht aber nicht davon aus, dass private Zugänge zu KI-Tools verwendet werden. Und 29% (2024: 37%) sind sich sicher, dass das nicht der Fall ist. Das sind Ergebnisse einer repräsentativen Befragung von 604 Unternehmen in Deutschland ab 20 Beschäftigten im Auftrag des Digitalverbands Bitkom.

KI-Wildwuchs vermeiden und Schatten-KI vorbeugen

„Künstliche Intelligenz entwickelt sich im Alltag vieler Menschen zu einer Standardtechnologie. Mit der Verbreitung von KI-Tools, etwa auf dem Smartphone, wächst auch der Wunsch, die Vorteile bei der Arbeit zu nutzen“, sagt Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst. „Die Unternehmen sollten KI-Wildwuchs vermeiden und der Entwicklung einer Schatten-KI vorbeugen. Dazu müssen sie klare Regeln für den KI-Einsatz aufstellen und ihren Beschäftigten KI-Technologien zur Verfügung stellen.“

Aktuell stellt ein Viertel (26%) der Unternehmen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Zugang zu generativer KI zur Verfügung. Bei kleineren Unternehmen mit 20 bis 99 Beschäftigten sind es 23%, bei denen mit 100 bis 499 Beschäftigten 36% und bei größeren Unternehmen ab 500 Beschäftigten sogar 43%. Weitere 17% aller Unternehmen planen, unternehmenseigene KI-Angebote bereitzustellen, 30% können sich das zumindest vorstellen. 9% haben sich damit noch nicht beschäftigt, 14% schließen das grundsätzlich aus.

Inzwischen hat knapp ein Viertel (23%) der Unternehmen Regeln für den Einsatz von KI-Tools aufgestellt, vor einem Jahr waren es erst 15%. Weitere 31% haben das fest vor (2024: 23%). Gleichzeitig wollen 16% auch künftig darauf verzichten (2024: 18%), 24% haben sich damit noch nicht beschäftigt (2024: 36%).

Wichtig: Regeln für KI-Nutzung festlegen

Bitkom empfiehlt, dass Arbeitgeber in Unternehmensrichtlinien Regeln für die Nutzung von KI am Arbeitsplatz festlegen. Darin sollte insbesondere festgelegt werden, welche KI-Tools zu welchem Zweck von den Beschäftigten genutzt werden dürfen. Auch weitergehende Vorgaben wie eine Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte und eine Offenlegungspflicht bezüglich des Einsatzes von KI können dort niedergelegt werden. Darüber hinaus sollten Risiken im Zusammenhang mit dem Schutz von Geschäftsgeheimnissen und der Vermeidung von Urheberrechts- und Datenschutzverletzungen adressiert werden.


Bitkom vom 21.10.2025 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

Weitere Meldungen


Steuerboard

David Hötzel / Elisabeth Märker


19.06.2026

Warum Ihr Steuerberater Sie bittet, mit der Einbringung Ihrer Immobilien-GmbH in Ihre Holding-KG noch ein paar Tage zu warten

Manchmal entscheidet im Steuerrecht der Kalender. Genau in einer solchen Situation befinden sich derzeit Gesellschafter, die ihre Immobilien-GmbH in eine personenidentische GmbH & Co. KG einbringen wollen (Verlängerung der Beteiligungskette).

weiterlesen
Warum Ihr Steuerberater Sie bittet, mit der Einbringung Ihrer Immobilien-GmbH in Ihre Holding-KG noch ein paar Tage zu warten

Meldung

© Finanzfoto / fotolia.com


19.06.2026

Erbschaftsteuer bei Erbe ohne Nachlass

Ein formal bestehender Erbanspruch führt nicht automatisch zum Wegfall der Erbschaftsteuer, wenn der Nachlass später nicht mehr vorhanden ist.

weiterlesen
Erbschaftsteuer bei Erbe ohne Nachlass

Meldung

©Piccolo/fotolia.com


19.06.2026

Jahressteuergesetz 2026: IDW mahnt Praxistauglichkeit an

Das IDW begrüßt die Reformen im Jahressteuergesetz 2026, fordert aber klare, praxistaugliche und bürokratiearme Regelungen.

weiterlesen
Jahressteuergesetz 2026: IDW mahnt Praxistauglichkeit an
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht