21.10.2025

Arbeitsrecht, Meldung

Beschäftigte nutzen vermehrt Schatten-KI

Künstliche Intelligenz ist längst im Arbeitsalltag angekommen. Viele Mitarbeitende greifen auf private KI-Tools wie ChatGPT zurück, obwohl es dafür im Unternehmen keine Freigabe oder klare Regeln gibt. Eine aktuelle Bitkom-Studie zeigt, dass viele Unternehmen bei der Umsetzung hinterherhinken.

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©peshkova/123rf.com

Schnell die KI eine Mail-Antwort formulieren, ein langes Dokument zusammenfassen oder ein passendes Bild für einen Social-Media-Post generieren lassen? In vielen Unternehmen nutzen die Beschäftigten dazu private KI-Tools wie ChatGPT & Co. In 8% der Unternehmen ist das weit verbreitet (2024: 4%), in 17% gibt es Einzelfälle (2024: 13%). Weitere 17% (2024: 17%) wissen es nicht sicher, gehen aber davon aus, dass Beschäftigte im Job auf private KI-Lösungen zurückgreifen. Ein weiteres Viertel (24%, 2024: 25%) weiß es ebenfalls nicht sicher, geht aber nicht davon aus, dass private Zugänge zu KI-Tools verwendet werden. Und 29% (2024: 37%) sind sich sicher, dass das nicht der Fall ist. Das sind Ergebnisse einer repräsentativen Befragung von 604 Unternehmen in Deutschland ab 20 Beschäftigten im Auftrag des Digitalverbands Bitkom.

KI-Wildwuchs vermeiden und Schatten-KI vorbeugen

„Künstliche Intelligenz entwickelt sich im Alltag vieler Menschen zu einer Standardtechnologie. Mit der Verbreitung von KI-Tools, etwa auf dem Smartphone, wächst auch der Wunsch, die Vorteile bei der Arbeit zu nutzen“, sagt Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst. „Die Unternehmen sollten KI-Wildwuchs vermeiden und der Entwicklung einer Schatten-KI vorbeugen. Dazu müssen sie klare Regeln für den KI-Einsatz aufstellen und ihren Beschäftigten KI-Technologien zur Verfügung stellen.“

Aktuell stellt ein Viertel (26%) der Unternehmen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Zugang zu generativer KI zur Verfügung. Bei kleineren Unternehmen mit 20 bis 99 Beschäftigten sind es 23%, bei denen mit 100 bis 499 Beschäftigten 36% und bei größeren Unternehmen ab 500 Beschäftigten sogar 43%. Weitere 17% aller Unternehmen planen, unternehmenseigene KI-Angebote bereitzustellen, 30% können sich das zumindest vorstellen. 9% haben sich damit noch nicht beschäftigt, 14% schließen das grundsätzlich aus.

Inzwischen hat knapp ein Viertel (23%) der Unternehmen Regeln für den Einsatz von KI-Tools aufgestellt, vor einem Jahr waren es erst 15%. Weitere 31% haben das fest vor (2024: 23%). Gleichzeitig wollen 16% auch künftig darauf verzichten (2024: 18%), 24% haben sich damit noch nicht beschäftigt (2024: 36%).

Wichtig: Regeln für KI-Nutzung festlegen

Bitkom empfiehlt, dass Arbeitgeber in Unternehmensrichtlinien Regeln für die Nutzung von KI am Arbeitsplatz festlegen. Darin sollte insbesondere festgelegt werden, welche KI-Tools zu welchem Zweck von den Beschäftigten genutzt werden dürfen. Auch weitergehende Vorgaben wie eine Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte und eine Offenlegungspflicht bezüglich des Einsatzes von KI können dort niedergelegt werden. Darüber hinaus sollten Risiken im Zusammenhang mit dem Schutz von Geschäftsgeheimnissen und der Vermeidung von Urheberrechts- und Datenschutzverletzungen adressiert werden.


Bitkom vom 21.10.2025 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

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