Der vom Beirat der Wirtschaftsprüferkammer beschlossene Wortlaut der Berufssatzung für Wirtschaftsprüfer/vereidigte Buchprüfer wurde am 22.07.2016 im Bundesanzeiger veröffentlicht (BAnz AT 22.07.2016 B1).
Die Satzung tritt drei Monate nach Übermittlung an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie in Kraft, soweit nicht das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie die Satzung oder Teile derselben aufhebt (§ 57 Absatz 3 Satz 2 WPO). Die WPK übermittelte die Satzung dem Ministerium am 22.06.2016. Datum des Inkrafttretens ist danach der 23.09.2016, soweit nicht das Ministerium die Satzung oder Teile derselben aufhebt.
Bestätigungsvermerke nach ISA 700
Gegenstand intensiver Diskussionen im Vorfeld waren Themen mit Bezug zur Qualitätssicherung, insbesondere die Regelungen in Fällen, in denen ein nachgebildeter Bestätigungsvermerk verwendet wird (§ 8 Abs. 2 BS-E), zur Berichtskritik (§ 48 Abs. 1 BS-E) sowie zur auftragsbegleitenden Qualitätssicherung (§ 48 Abs. 3 BS-E) und zur Nachschau (§§ 49, 63 Nr.5 BS-E). Zu diesen Punkten wurde ein Einvernehmen erzielt, dass die Regelung von § 8 Abs. 2 Satz 3 BS-E, der auf die Erteilung von Bestätigungsvermerken nach ISA 700 verweist, zur Einhaltung engerer Qualitätsstandards führen kann.
(WPK vom 27.07.2016 / Viola C. Didier)