28.07.2016

Betriebswirtschaft, Meldung

Berufssatzung für WP/vBP veröffentlicht

Beitrag mit Bild

Die Änderung der WPO durch das Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz (APAReG) machte die Änderungen der Berufssatzung für WP/vBP erforderlich.

Der vom Beirat der Wirtschaftsprüferkammer beschlossene Wortlaut der Berufssatzung für Wirtschaftsprüfer/vereidigte Buchprüfer wurde am 22.07.2016 im Bundesanzeiger veröffentlicht (BAnz AT 22.07.2016 B1).

Die Satzung tritt drei Monate nach Übermittlung an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie in Kraft, soweit nicht das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie die Satzung oder Teile derselben aufhebt (§ 57 Absatz 3 Satz 2 WPO). Die WPK übermittelte die Satzung dem Ministerium am 22.06.2016. Datum des Inkrafttretens ist danach der 23.09.2016, soweit nicht das Ministerium die Satzung oder Teile derselben aufhebt.

Bestätigungsvermerke nach ISA 700

Gegenstand intensiver Diskussionen im Vorfeld waren Themen mit Bezug zur Qualitätssicherung, insbesondere die Regelungen in Fällen, in denen ein nachgebildeter Bestätigungsvermerk verwendet wird (§ 8 Abs. 2 BS-E), zur Berichtskritik (§ 48 Abs. 1 BS-E) sowie zur auftragsbegleitenden Qualitätssicherung (§ 48 Abs. 3 BS-E) und zur Nachschau (§§ 49, 63 Nr.5 BS-E). Zu diesen Punkten wurde ein Einvernehmen erzielt, dass die Regelung von § 8 Abs. 2 Satz 3 BS-E, der auf die Erteilung von Bestätigungsvermerken nach ISA 700 verweist, zur Einhaltung engerer Qualitätsstandards führen kann.

(WPK vom 27.07.2016 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©euthymia/fotolia.com


17.11.2025

Mietzahlungen als Spenden zulässig

Ein Spendenabzug ist auch dann zulässig, wenn der Vermieter die Miete vorfinanziert, sofern die Verträge wirksam, fremdüblich und tatsächlich umgesetzt sind.

weiterlesen
Mietzahlungen als Spenden zulässig

Rechtsboard

Saskia MacLaughlin


17.11.2025

Sozialversicherungsrecht – Drum prüfe, wer im Ausland tätig werden lasse

Im Rahmen der stetig fortschreitenden Globalisierung und dem grenzüberschreitenden Einsatz von Mitarbeitenden sollten Unternehmen zur Verhinderung finanzieller Ansprüche von Sozialversicherungsbehörden die Frage nach dem anwendbaren Sozialversicherungsrecht in jedem Einzelfall grundlegend prüfen.

weiterlesen
Sozialversicherungsrecht – Drum prüfe, wer im Ausland tätig werden lasse

Meldung

©Zerbor /fotolia.com


17.11.2025

Mindestlohn: Keine Erfüllung durch Firmenwagen

Das BSG hat entschieden, dass die Überlassung eines Firmenwagens den Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn nicht ersetzt.

weiterlesen
Mindestlohn: Keine Erfüllung durch Firmenwagen

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank