• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Berufsrechtliche Verschwiegenheitspflicht: Bundestag verabschiedet Gesetz

03.07.2017

Meldung, Wirtschaftsrecht

Berufsrechtliche Verschwiegenheitspflicht: Bundestag verabschiedet Gesetz

Beitrag mit Bild

©vege/fotolia.com

Der Bundestag hat nach zweiter und dritter Lesung am 29.06.2017 ein Gesetz zur Neuregelung des Schutzes von Geheimnissen bei der Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung schweigepflichtiger Personen verabschiedet, mit dem eine Änderung der BRAO sowie des § 203 StGB einhergeht.

Die für Rechtsanwälte satzungsrechtlich bereits bestehende Pflicht, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Verschwiegenheit zu verpflichten, wurde in das Gesetz übernommen. In die BRAO wurden Befugnisnormen eingefügt, die Voraussetzungen und Grenzen festlegen, unter denen Dienstleistern der Zugang zu fremden Geheimnissen eröffnet werden darf.

Weniger Risiken für Berufsgeheimnisträger

Dies wird insbesondere dann von Relevanz sein, wenn informationstechnische Anlagen, Anwendungen und Systeme externer Dienstleister zum Einsatz kommen. Innerhalb der Befugnisnormen der BRAO wird eine Offenbarung von Geheimnissen dann nicht als Verstoß gegen die berufsrechtliche Verschwiegenheitspflicht gewertet und begründet kein strafbewehrtes Offenbaren im Sinne von § 203 StGB.

(BRAK, PM vom 30.06.2017/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Philipp Weiten / Jan-Philipp Jansen


23.02.2026

Behaltensfristen im ErbStG: Schädliche Unternehmensveräußerung durch Signing oder Closing des Anteilskaufvertrages?

Die Verschonung von Betriebsvermögen nach §§ 13a, 13b, 13c und § 28a ErbStG steht – je nach Art der Verschonung – unter dem Vorbehalt der Einhaltung von fünf- bzw. siebenjährigen Behaltensfristen.

weiterlesen
Behaltensfristen im ErbStG: Schädliche Unternehmensveräußerung durch Signing oder Closing des Anteilskaufvertrages?

Meldung

©Zerbor/fotolia.com


23.02.2026

Gericht untersagt falsche Zinsberechnung in Vergleichsangebot

Banken dürfen bei der Neuberechnung von Zinsen keine unzutreffenden Parameter zugrunde legen oder rechnerisch falsche Ansprüche konstruieren.

weiterlesen
Gericht untersagt falsche Zinsberechnung in Vergleichsangebot

Meldung

©VRD/fotolia.com


23.02.2026

Klarstellung zu IAS 28: Wer darf zum Fair Value bilanzieren?

Mit der Änderung reagiert das IASB auf bestehende Unsicherheiten und uneinheitliche Praxis bei der Anwendung der Fair-Value-Option nach IAS 28.

weiterlesen
Klarstellung zu IAS 28: Wer darf zum Fair Value bilanzieren?
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)