Die Europäische Kommission hat Deutschland im Rahmen ihres monatlichen Pakets der Vertragsverletzungsverfahren zur Umsetzung von EU-Regeln im Bereich der Anerkennung von Berufsqualifikationen und Arbeitsschutzvorgaben aufgefordert.
Zum einen gehe es um die EU-Vorschriften über die Anerkennung von Berufsqualifikationen, die bis zum 18.01.2016 in nationales Recht hätten umgesetzt werden müssen. Deutschland und 13 andere EU-Länder hätten dies bisher nicht getan. Im zweiten Fall aus dem Bereich Arbeitsschutz gehe es um die Umsetzung der Richtlinie über Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP-Richtlinie). Mehr als ein Jahr nach Fristende habe Deutschland bei der Kommission noch keine Maßnahmen zur Umsetzung der hier vereinbarten Vorgaben gemeldet.
Zweite Stufe im Vertragsverletzungsverfahren
In beiden Fällen habe die Kommission der Bundesrepublik am 29.09.2016 eine mit Gründen versehene Stellungnahme übermittelt, die zweite Stufe im Vertragsverletzungsverfahren. Die Bundesrepublik Deutschland habe nun zwei Monate Zeit, um zu reagieren. Andernfalls könne die Europäische Kommission beim EuGH Klage erheben.
Beschleunigung des Anerkennungsverfahrens
Die Richtlinie 2013/55/EU über die Anerkennung von Berufsqualifikationen bietet laut EU-Kommission ein modernes, EU-weites System für die Anerkennung von Berufsqualifikationen, vereinfache die bestehenden Vorschriften und beschleunige die Anerkennungsverfahren. Gleichzeitig stelle sie sicher, dass qualifizierte Fachkräfte, die in einem anderen Mitgliedstaat arbeiten möchten, die Anforderungen des Gastlandes einhalten.
(EU-Kommission, EU-Aktuell vom 29.09.2016/ Viola C. Didier)