• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Berufshaftpflichtversicherung einer Rechtsanwalts-GmbH als Lohn?

07.03.2016

Meldung, Steuerrecht

Berufshaftpflichtversicherung einer Rechtsanwalts-GmbH als Lohn?

Beitrag mit Bild

BFH: Kein Lohn durch die eigene Berufshaftpflichtversicherung einer Rechtsanwalts-GmbH.

Der BFH hatte darüber zu entscheiden, ob Beitragszahlungen einer Rechtsanwalts-GmbH zu deren eigener Berufshaftpflichtversicherung als Arbeitslohn ihrer angestellten Rechtsanwälte zu behandeln sind.

Die eigene Berufshaftpflichtversicherung einer Rechtsanwalts-GmbH nach § 59j BRAO führe laut BFH-Urteil vom 19.11.2015 (Az. VI R 74/14) nicht zu Lohn bei den angestellten Anwälten. Die Rechtsanwalts-GmbH wende durch den Abschluss ihrer eigenen Berufshaftpflichtversicherung ihren Arbeitnehmern keinen lohnsteuerrechtlich erheblichen Vorteil zu.

Versicherungspflicht besteht grundsätzlich

Allein durch die Haftpflichtversicherung nach § 59j BRAO entfalle nämlich nicht die Versicherungspflicht nach § 51 I BRAO. So sei jeder angestellte Rechtsanwalt unabhängig vom Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung nach § 59j BRAO zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung nach § 51 I BRAO verpflichtet.

(BRAK, Nachrichten aus Berlin 5/2016 vom 04.03.2016 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©skywalk154/fotolia.com


06.02.2026

Betriebsprüfung in Privathaushalten aufgrund von Schwarzarbeit

Die Rentenversicherung darf in Privathaushalten keine Betriebsprüfungen wegen Schwarzarbeit durchführen; zuständig für Beitragserhebungen sind allein die Krankenkassen.

weiterlesen
Betriebsprüfung in Privathaushalten aufgrund von Schwarzarbeit

Meldung

©blende11.photo/fotolia.com


06.02.2026

Nießbrauchrecht als grunderwerbsteuerliche Gegenleistung

Der BFH entschied, dass ein beim Erwerb noch nicht im Grundbuch eingetragenes Nießbrauchrecht als steuerpflichtige Gegenleistung gilt und somit die Grunderwerbsteuer erhöht.

weiterlesen
Nießbrauchrecht als grunderwerbsteuerliche Gegenleistung

Rechtsboard

Paul Schreiner


05.02.2026

Keine Betriebsratswahl in der Plattformökonomie ohne organisatorische Selbstständigkeit

Mit Spannung durften drei der ersten Entscheidungen des BAG in diesem Jahr erwartet werden: jene zur Wirksamkeit von Betriebsratswahlen in Gebieten, in denen Arbeitgeber keine physischen Betriebe haben, aber eine Vielzahl von Mitarbeitern im Wege der Plattformarbeit beschäftigen.

weiterlesen
Keine Betriebsratswahl in der Plattformökonomie ohne organisatorische Selbstständigkeit
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)