• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Berufshaftpflichtversicherung einer Rechtsanwalts-GmbH als Lohn?

07.03.2016

Meldung, Steuerrecht

Berufshaftpflichtversicherung einer Rechtsanwalts-GmbH als Lohn?

Beitrag mit Bild

BFH: Kein Lohn durch die eigene Berufshaftpflichtversicherung einer Rechtsanwalts-GmbH.

Der BFH hatte darüber zu entscheiden, ob Beitragszahlungen einer Rechtsanwalts-GmbH zu deren eigener Berufshaftpflichtversicherung als Arbeitslohn ihrer angestellten Rechtsanwälte zu behandeln sind.

Die eigene Berufshaftpflichtversicherung einer Rechtsanwalts-GmbH nach § 59j BRAO führe laut BFH-Urteil vom 19.11.2015 (Az. VI R 74/14) nicht zu Lohn bei den angestellten Anwälten. Die Rechtsanwalts-GmbH wende durch den Abschluss ihrer eigenen Berufshaftpflichtversicherung ihren Arbeitnehmern keinen lohnsteuerrechtlich erheblichen Vorteil zu.

Versicherungspflicht besteht grundsätzlich

Allein durch die Haftpflichtversicherung nach § 59j BRAO entfalle nämlich nicht die Versicherungspflicht nach § 51 I BRAO. So sei jeder angestellte Rechtsanwalt unabhängig vom Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung nach § 59j BRAO zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung nach § 51 I BRAO verpflichtet.

(BRAK, Nachrichten aus Berlin 5/2016 vom 04.03.2016 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

gregbrave/123rf.com


20.11.2025

EUDR-Update

Die EU diskutiert kurzfristige Änderungen an der Entwaldungsverordnung (EUDR), darunter erleichterte Pflichten für kleinere Unternehmen und eine Fristverlängerung.

weiterlesen
EUDR-Update

Meldung

©Stockfotos-MG/fotolia.com


20.11.2025

50.800 Stellen in Deutschland verloren

Zwischen 2021 und 2023 haben rund 1.300 größere Unternehmen Teile ihrer Tätigkeiten ins Ausland verlagert, was zu einem Nettoverlust von etwa 50.800 Arbeitsplätzen geführt hat.

weiterlesen
50.800 Stellen in Deutschland verloren

Meldung

©Zerbor/fotolia.com


19.11.2025

Nachzahlungszinsen bei Umsatzsteuer: Billigkeit vor Bürokratie

Bei Nachzahlungszinsen infolge eines vom Finanzamt mitverursachten Rechtsirrtums kann ein Erlass aus sachlichen Billigkeitsgründen gerechtfertigt sein.

weiterlesen
Nachzahlungszinsen bei Umsatzsteuer: Billigkeit vor Bürokratie

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank